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Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese

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Zeugnisse, Versetzungen, Übergänge (§ 8 der VOLRR)<br />

Folgende Bemerkung kommt ins Zeugnis: »Die Schülerin/<br />

der Schüler …erhält keine Note im Fach Mathematik.“<br />

2. Aus der Sek<strong>und</strong>arstufe I<br />

Y<strong>von</strong>ne ist in der 8. Klasse des Gymnasiums. Ihre <strong>Lese</strong>fertigkeiten<br />

sind gut. Allerdings hat sie seit der Gr<strong>und</strong>schulzeit<br />

erhebliche Schwierigkeiten in der Rechtschreibung.<br />

Hinzu kommt, dass sie sehr langsam schreibt.<br />

Dank ihres Förderplans konnte sie fast immer ein ausreichendes<br />

Niveau halten. Jetzt reichen die bislang beschlossenen<br />

Maßnahmen nicht mehr aus. Die Klassenkonferenz<br />

gewährt Y<strong>von</strong>ne gezielte zusätzliche Hilfen:<br />

• Sie darf selbst entscheiden, ob sie ein Laptop bei Arbeiten<br />

aller Art benutzen will.<br />

• Da sie sehr ausdauernd <strong>und</strong> geduldig ist, kann sie bei<br />

Klassenarbeiten länger an den gestellten Aufgaben<br />

arbeiten.<br />

Im Bereich der Leistungsfeststellung beschließt die Klassenkonferenz<br />

zusätzlich den vorläufigen Verzicht auf die<br />

Bewertung der Rechtschreibleistung in allen betroffenen<br />

Unterrichtsgebieten<br />

Da Abweichungen bei der Notengebung immer im<br />

Zeugnis vermerkt werden, steht nun bei Y<strong>von</strong>ne unter<br />

Bemerkungen: »Die Noten in den Fächern (…) beinhaltet<br />

keine/nur eingeschränkt eine/Bewertung der<br />

Rechtschreibleistung.«<br />

3. Aus der Sek<strong>und</strong>arstufe II<br />

Markus steht wenige Monate vor seiner Abiturprüfung.<br />

Obwohl er durchweg befriedigende oder bessere Leistungen<br />

in allen Fächer vorweisen kann, hat er immer<br />

noch massive Rechtschreibprobleme. In den Zeugnisnoten<br />

in den Fächern Deutsch, Englisch <strong>und</strong> Französisch<br />

wurden seine Rechtschreibleistungen nicht bewertet.<br />

So auch im letzten Schuljahr in Klasse 12. Markus ist<br />

18 Jahre alt <strong>und</strong> stellt deshalb einen Antrag über seine<br />

Schule (hier: stellvertretend die Klassenkonferenz) an<br />

das Staatliche Schulamt auf Berücksichtigung seiner<br />

Schwierigkeiten in der Rechtschreibung in seinem Abgangs-<br />

<strong>und</strong> Abschlusszeugnis.<br />

Die Schule kann eine fast lückenlose schulische <strong>Förderung</strong><br />

<strong>von</strong> Markus seit der ersten Feststellung der<br />

besonderen Schwierigkeiten nachweisen. Insbesondere<br />

in den letzten beiden Jahren hat Markus<br />

<strong>mit</strong> Unterstützung seiner Schule intensiv an seinen<br />

Rechtschreibschwierigkeiten gearbeitet. Er hat nach<br />

Aussage der Klassenkonferenz deutlich mehr Sicherheit<br />

bei der Anwendung der Schriftsprache gewonnen,<br />

was sich allerdings noch nicht in seinen Noten<br />

niederschlägt.<br />

Das Staatliche Schulamt befürwortet diesen Antrag.<br />

Markus‘ Rechtschreibleistungen werden in seinem<br />

Abgangs- <strong>und</strong> Abschlusszeugnis nicht berücksichtigt.<br />

Darüber hinaus kann er bei der Prüfungskommission<br />

(dem Prüfungsausschuss) einen Antrag auf Nachteilsausgleich<br />

stellen.<br />

In seinem letzten Zeugnis wird unter Bemerkungen<br />

stehen: »Die Noten in den Fächern (…) beinhalten keine/<br />

nur eingeschränkt eine/Bewertung der Rechtschreibleistung.«<br />

Susanne Andersch/ Rolanda Matthias<br />

Aussetzen der Notengebung im Fremdsprachenunterricht<br />

Bei anhaltenden Schwierigkeiten in der Rechtschreibung<br />

bei schriftsprachlichen Kontrollen in den Fremdsprachen<br />

besteht in besonderen Ausnahmefällen die Möglichkeit<br />

der Aussetzung einer Note in diesem Fach.<br />

Die Aussetzung der Notengebung ist eng geknüpft an<br />

die Leistungsbereitschaft der Schüler. Es ist ihnen zu<br />

ver<strong>mit</strong>teln, dass der Verzicht auf eine Bewertung der<br />

schriftlichen Arbeiten für eine individuell begrenzte<br />

Periode in ihrer Schullaufbahn gewährt wird, um diesen<br />

Zeitraum gezielt zur Erarbeitung <strong>von</strong> individuellen,<br />

effektiven Lernstrategien zu nutzen. Zensurendruck ist<br />

in einer solchen Phase pädagogisch unproduktiv.<br />

Das Spektrum der Fehler, die aufgr<strong>und</strong> der erwiesenen<br />

Schwierigkeiten entstehen, kann sehr breit sein. Die<br />

Fehler reichen <strong>von</strong> offensichtlichen Verwechslungen<br />

<strong>und</strong> Ersetzen <strong>von</strong> Buchstaben, nachvollziehbaren Fehlern<br />

in der Abfolge <strong>von</strong> Buchstaben bis zu sinnverwirrender<br />

Wortwahl <strong>und</strong> Strukturfehlern, die jedoch bei<br />

näherer Betrachtung jeweils den bekannten Entwicklungsstufen<br />

(siehe dazu den Aufsatz <strong>von</strong> Kluge in dieser<br />

Handreichung) eines Schülers <strong>mit</strong> Schwierigkeiten im<br />

<strong>Lese</strong>n <strong>und</strong> Rechtschreiben entsprechen. Auch das unterdurchschnittliche<br />

Tempo beim <strong>Lese</strong>n der Aufgaben <strong>und</strong><br />

bei der schriftlichen Beantwortung können Indizien für<br />

die Schwierigkeiten sein. Der geforderte Arbeitsumfang<br />

wird nicht bewältigt, was wiederum zu einer schlechteren<br />

Bewertung der Klassenarbeiten führt.<br />

Es ist Aufgabe der Lehrkraft zu entscheiden, ob in einer<br />

schriftlichen Arbeit alle Fehler angestrichen werden<br />

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