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Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese

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Hessischer Landtag · 18. Wahlperiode · Drucksache 18/3613 3<br />

Die Berechnung der Zuschläge pro Schulform <strong>und</strong> Jahrgangsstufe orientiert<br />

sich an der Anzahl der Wochenst<strong>und</strong>en derjenigen Unterrichtsfächer, die für<br />

einzelne Schülergruppen einer Jahrgangsstufe differenziert angeboten werden<br />

sollen (z.B. Religion, Wahlpflichtunterricht, Fremdsprachen, Differenzierungen<br />

in der IGS für A, B, C-Kurse). Dabei wird stets da<strong>von</strong> ausgegangen,<br />

dass pro drei Kursen ein zusätzlicher Kurs gebildet wird.<br />

Sollten hierbei die Zuschläge für die o. g. Zwecke nicht vollständig verwendet<br />

worden sein, so können diese beispielsweise für die <strong>Förderung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Schülerinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schülern</strong> <strong>mit</strong> besonderen Schwierigkeiten beim <strong>Lese</strong>n,<br />

Rechtschreiben <strong>und</strong> Rechnen verwendet werden. Für die Gr<strong>und</strong>schulen gilt<br />

hier gemäß § 7 Abs. 3 der "Verordnung über die St<strong>und</strong>entafeln für die Primarstufe<br />

<strong>und</strong> die Sek<strong>und</strong>arstufe I" vom 20. Dezember 2006, zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 20. Juni 2008 (ABl. S.238), eine Sonderregelung:<br />

Die Schule ist ausdrücklich gehalten, Zusatzst<strong>und</strong>en zielgerichtet für Zusatzangebote<br />

für leistungsschwächere <strong>und</strong> - stärkere <strong>Schülerinnen</strong> <strong>und</strong> Schüler<br />

zu verwenden.<br />

Frage 4.<br />

Wie wird bei Verteilung der Ressourcen zur <strong>Förderung</strong> sichergestellt, dass die<br />

unterschiedliche Zahl <strong>von</strong> <strong>Schülerinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schülern</strong> <strong>mit</strong> <strong>Lese</strong>- <strong>und</strong> Rechtschreibschwäche<br />

in den einzelnen Klassenstufen <strong>und</strong> Schulen nicht die Qualität der <strong>Förderung</strong><br />

beeinflusst? Erhält beispielsweise eine Schule <strong>mit</strong> 20 LRS-<strong>Schülern</strong> eine höhere<br />

Zuteilung als eine <strong>mit</strong> 3 LRS-<strong>Schülern</strong>?<br />

Die jeweilige Schule entscheidet über die aus ihrer Sicht sinnvolle Verwendung<br />

dieser Zuschläge.<br />

Wiesbaden, 11. März 2011<br />

Dorothea Henzler<br />

Anlagen<br />

Die Anlagen können in der Bibliothek<br />

des Hessischen Landtags eingesehen<br />

oder im Internet im Dokumentenarchiv<br />

(www.Hessischer-Landtag.de) abgerufen<br />

werden.

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