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Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese

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Nachteilsausgleich (§ 6 der VOLRR)<br />

2. Der Fehler produziert ein neues Wort. Diese Fehler sind für <strong>Schülerinnen</strong> <strong>und</strong> Schüler <strong>und</strong> Lehrerinnen <strong>und</strong><br />

Lehrer schwerwiegend, weil<br />

• die Schülerin bzw. der Schüler nicht erkennt, dass<br />

er ein neues Wort <strong>mit</strong> einer anderen Bedeutung<br />

benutzt hat,<br />

• die Lehrerin oder der Lehrer ein evtl. richtig geschriebenes<br />

Wort, das jedoch nicht in den inhaltlichen<br />

Kontext passt, bzw. einen Grammatikfehler<br />

sehen, den sie als falsche Wortwahl ahnden.<br />

Fehlerkategorie (Französisch)<br />

Weglassen stummer Buchstaben<br />

Weglassen <strong>von</strong> Buchstaben, die u. a. die Zeit beim Verb verändern<br />

Hinzufügen <strong>von</strong> Buchstaben<br />

Ersetzen <strong>von</strong> Buchstaben durch andere<br />

Fehlerwort statt richtiger Schreibung<br />

la mer statt la mère<br />

choisissons statt choisissions<br />

sont statt le son<br />

plage statt la page<br />

laid statt le lait<br />

3. Verwechslung bei der Verschriftung <strong>von</strong> Homophonen (Gleichlautungen), die aber ein verschiedenartiges<br />

Schriftbild haben (Französisch):<br />

la mer la mère le maire<br />

ils sont<br />

le son<br />

In Absprache <strong>mit</strong> der Klassenkonferenz, der Schulleitung,<br />

dem Staatlichen Schulamt, den Eltern <strong>und</strong> der<br />

betroffenen Schülerin O. wurde vereinbart, einen Nachteilsausgleich<br />

einzuräumen, der z. B.<br />

• angepasste Aufgabenstellung bei schriftlichen Leistungsnachweisen<br />

anstelle <strong>von</strong> mündlichen Prüfungen<br />

• Schreiben <strong>mit</strong> dem Laptop <strong>und</strong><br />

• verlängerte Arbeitszeiten <strong>von</strong> 20 Minuten bei Klassenarbeiten<br />

vorsehen kann.<br />

In den Fällen, in denen eine Abweichung <strong>von</strong> den allgemeinen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen zur Leistungserhebung gegeben<br />

ist, sollte sich die entsprechende Bemerkung auf dem<br />

Zeugnis nach § 30 Abs. 9 der Verordnung zur Gestaltung<br />

des Schulverhältnisses an folgender Formulierung<br />

orientieren: »Die Noten in den Fächern (….) beinhalten<br />

keine / nur eingeschränkt eine/Bewertung der Rechtschreibleistung.«<br />

(Siehe Erläuterungserlass zum Erlass<br />

Nachteilsausgleich vom 19.04.2007 im Anhang)<br />

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