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TRIGOS CSR rechnet sich - Institut für ökologische ...

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Mit dem Audit „Familie und Beruf“ des Familienministeriums und Wettbewerben auf<br />

Landes- und Bundesebene werden Initiativen gesetzt, um Unternehmen zu<br />

familienfreundlichen Maßnahmen zu motivieren. Betriebe werden dabei unterstützt,<br />

familienfreundliche Maßnahmen zu beurteilen und zu entwickeln. Gemeinsam mit<br />

einer vom Familienministerium autorisierten Unternehmensberatung werden Ist- und<br />

Sollzustand familienfreundlicher betrieblicher Maßnahmen analysiert und festgelegt.<br />

Bei der Auditierung nach drei Jahren werden jene Unternehmen zertifiziert, die den<br />

selbst vorgegebenen Soll-Zustand, der primär über Kennzahlen festgelegt wird,<br />

erreicht haben.<br />

In Deutschland wurden 36 zertifizierte Unternehmen nach ihren Erfahrungen befragt.<br />

Die Hauptaussagen der Untersuchung sind (zitiert nach Junke, 2005)<br />

• Familienbewusste Maßnahmen im Betrieb führen zu positiven Auswirkungen<br />

auf die Effizienz der Unternehmen.<br />

• 22 % der befragten Betriebe stellten einen positiven Einfluss auf den<br />

Krankenstand fest, 28 % sahen eine verminderte Fluktuation.<br />

• 83 % der Betriebe hatten eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit festgestellt, die<br />

<strong>sich</strong> auch in Form einer höheren Motivation (86%) und Qualität der Arbeit (70<br />

%) äußerte.<br />

• Die weitaus meisten Betriebe (89 %) sehen Vorteile im Wettbewerb um<br />

qualifiziertes Fachpersonal.<br />

Ein weiterer Grund für die aktuelle Präsenz des Themas in Österreich ist die<br />

Regelung der Elternteilzeit. Unternehmen sind ab 1.1.2004 verpflichtet, Mitarbeiter,<br />

die Kinder unter sieben Jahre im gemeinsamen Haushalt haben, in Teilzeit zu<br />

beschäftigen. Ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht längstens bis zum 7.<br />

Geburtstag des Kindes bzw. bis zu einem späteren Schuleintritt.<br />

Voraussetzungen dafür sind, dass der Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer hat und<br />

dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der Teilbeschäftigung<br />

ununterbrochen mindestens drei Jahre gedauert hat (Mutterschutz und Karenz<br />

einge<strong>rechnet</strong>). In kleineren Betrieben kann dieser Anspruch durch<br />

Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Die Bedingungen (Beginn, Dauer, Ausmaß<br />

und Lage der Arbeitszeit) sind mit dem/der Arbeitgeber/in zu vereinbaren. Die<br />

Mindestdauer der Teilzeitbeschäftigung beträgt drei Monate. Die Eltern können die<br />

Teilzeitbeschäftigung gleichzeitig ausüben. Pro Elternteil und Kind ist nur eine<br />

einmalige Inanspruchnahme zulässig. Es besteht Kündigungs- und<br />

Entlassungsschutz sowie das Recht auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.<br />

Eine umfangreiche Literaturauswertung zu familienbewusster Personalpolitik ergab,<br />

dass das Thema aus einer sehr praxisorientierten Perspektive heraus behandelt<br />

wird. Dies wird durch zahlreichen Praxisbeispiele und Fallstudien unterstrichen.<br />

Wenig vertreten sind theoretische Grundarbeiten und Bewertungsmodelle. Der<br />

praxisbezogene Ansatz ist kennzeichnend für Forschungsarbeiten im<br />

angloamerikanischen Raum, die meistens auf der Grundlage von mehreren<br />

Einzelfallstudien basieren.<br />

Umfassend dargestellt sind in den von Juncke (2005) analysierten Studien die<br />

Maßnahmen familienbewusster Personalpolitik, die Motive sowie Notwendigkeiten,<br />

die zu deren Implementierung beitragen. Konsens besteht in der Literatur darüber,<br />

dass derartige Maßnahmen mit Kosten und Nutzen verbunden sind. Die Erforschung<br />

der Zusammenhänge von Maßnahmen und Effekten ist demgegenüber noch nicht<br />

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