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Winter/zima 2007/2008 - Pavelhaus

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Der unabhängige Experte für Minderheitenfragen<br />

Auf Einladung einer Regierung kann er<br />

den Staat besuchen, um konkrete<br />

Situationen „in situ“ zu überprüfen,<br />

Programme und Politik auf dem Gebiet<br />

des Minderheitenschutzes kennen<br />

zu lernen, Bereiche zu identifizieren und<br />

Probleme zu erkennen. Im Rahmen seiner<br />

die einzelnen Staaten betreffenden<br />

Aktivitäten untersucht der Unabhängige<br />

Experte für Minderheitenfragen die<br />

nationale Gesetzgebung, Politik,<br />

Rahmenordnungen, Institutionen und<br />

Praxis der einzelnen Staaten mit dem<br />

Ziel, eine effektive Anwendung der<br />

Deklaration für Minderheitenrechte<br />

anzuregen.<br />

Der unabhängige Experte<br />

für Minderheitenfragen<br />

Anton Novak<br />

Im folgenden Artikel möchte ich kurz eine neue Einrichtung der Vereinten Nationen (in weiterer<br />

Folge UNO) zum Schutz der Minderheitenrechte – den Unabhängigen Experten für Minderheitenfragen<br />

1 – vorstellen, eine Stelle, die von der ehemaligen Menschenrechtskommission 2 der<br />

UNO im Jahr 2005 eingerichtet wurde. Ziel dieser Präsentation ist es, eine der Möglichkeiten zur<br />

internationalen Publikmachung von Minderheitenrechtsverletzungen sowie von guten Praktiken<br />

aufzuzeigen, für den Fall, dass ein bestimmter Staat Minderheitenrechte vorbildhaft beachtet.<br />

Der Unabhängige Experte für Minderheitenfragen ist eines der besonderen Organe der UNO, er<br />

wurde mit der Resolution 2005/79 3 durch die UN-Menschenrechtskommission (ff. UNCHR)<br />

gegründet. Mit der erwähnten Resolution rief die UNCHR den Hohen Kommissar für Menschenrechte<br />

der Vereinten Nationen dazu auf, für einen Zeitraum von zwei Jahren einen Unabhängigen<br />

Experten für Minderheitenfragen mit folgendem Mandat zu ernennen 4 :<br />

Unterstützung bei der Durchführung der Deklaration der Personenrechte bezüglich nationaler,<br />

ethnischer, religiöser oder sprachlicher Minderheiten, die von der UN-Generalversammlung per<br />

Resolution 47/135 (ff. Deklaration der Minderheitenrechte 5 ) angenommen wurde, durch Anerkennung<br />

internationaler Standards des Minderheitenschutzes und nationaler Bestimmungen zur<br />

Regelung des Minderheitenschutzes;<br />

∙∙ Feststellung guter Praktiken und Möglichkeiten zur technischen Zusammenarbeit mit dem<br />

Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen auf Ansuchen der<br />

Regierungen;<br />

∙∙ Berücksichtigung einer angemessenen Repräsentation beider Geschlechter am Arbeitsplatz;<br />

∙∙ Zusammenarbeit mit bestehenden Gremien, Mandaten und Einrichtungen der UNO und re-<br />

1 Der Terminus wird maskulin verwendet, wenn es um die Einrichtung als solches geht, und feminin, wenn von der Person die Rede ist, die<br />

diese Funktion zur Zeit innehat.<br />

2 Die UN-Menschenrechtskommission wurde am 19.06.2006 vom UN-Menschenrechtsrat abgelöst.<br />

3 Auch Österreich war Initiator der Resolution zur Schaffung eines Mandats des Unabhängigen Experten für Menschenrechtsfragen (siehe<br />

Report of the independent expert on minority issues, Gay McDougall, Economic and Social Council, Commission on Human Rights, E/<br />

CN.4/2006/74, 6 January 2006, S. 19)<br />

4 Siehe Report of the independent expert on minority issues, Gay McDougall, Economic and Social Council, Commission on Human Rights,<br />

E/CN.4/2006/74, 6 January 2006, S. 7<br />

5 Die Deklaration der Minderheitenrechte ist das einzige Instrument der UNO, das gänzlich den Minderheitenrechten zugedacht ist.<br />

Anton Novak<br />

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