J ... I - Digitale Bibliothek Braunschweig
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helm von Sachsen 36 ) etc. sollen meine söhne Martinus und Paulus allein haben und die<br />
unter sich teilen.<br />
Zum siebenden, Meinen töchtern habe ich eine gewisse summam zur aussteur verordnet,<br />
Dan zu der behueff hat ein Erbar Radt alhie zu Brunschwig mir eine ansehnliche summam<br />
verehret. Weil es aber auch billich ist, wen meine Söhne sich verheiraten werden, das<br />
sie aus meinem gutte etwas haben mugen, den Breutten gepurliehe verehrung zu Ihun, Als<br />
verschaffe, ordne und gebe ich Ihnen dazu einem Jglichen Ein hundert taler.<br />
Zum achten, Dicweil die einsetzung der Erben das fundament und grundlfest eines<br />
Igliehen Testaments ist, So setze ich in allen andern meinen guttern, die ich nach mir verlassen<br />
werde und nicht verlegiret habe, Zu meinen rechten wahren und unzweivcliehen Erben<br />
hicmit ein meine zwen Söhne Martinum und Paulum und meine vier töchter mit namen<br />
Magdalenam, Annam, Evam, und Juliam zu gleichen Teilen, als das sie frt:undlich dasselbige<br />
unter sich zugleich erbweise teilen wolkn, Das t:ins so viel bekommen und haben soll<br />
als das ander.<br />
Das Silber geschirr soll auch gleich geteilet werden, allein den Churfurstliehen Seehsisehen<br />
becher 3?) und des Radts zu Brunschwig 3X ) grossen becher sollen meine beide Söhne<br />
voraus haben. Und hiebey ist aus guttem wolbedachtem mutt und radt meine enttliche<br />
meinung und letzter wille, wie ich auch hiemit verschaffe und ordne, das in meinen unvorlegirten<br />
guttern, so ich nach mir verlassen werde, zu welchem ich auch alle meine Kinder<br />
zu gleich zu Erben einsetze, meine freundliche hertzliebe Hausfrawe von wegen Ihrerweiblichen<br />
lieb und trew, so sie mir in pf1egung, wartung und sonsten nach meiner gelegenheit<br />
so viel Jahr erzeigt, Das Ich Ihr billich zu dancken hab, und weil sie auch die muhe und<br />
sorge in uffziehung unserer Kinder und in der Haushaltung gar allein getragen, die abnutzung<br />
oder die Jherliche Zinse die Zeit Ihres lebens haben und behalten soll, Dt:r gestalt,<br />
das sie nicht allein die blosse alimenta davon haben, sed usum fructum ipsum pleno iure,<br />
das sie solche abnutzung one Caution oder Jemands verhinderung für sich selbs auffzunemen<br />
und zu gebrauchen sol berechtigt, befugt und bemechtigt sein, wo ferner sie im widwen<br />
stande belibt, Dan sie soll den Kindern nicht in die Hende sehen, so sollen Ihr auch die<br />
Kinder die bissen nicht in den mundt zellen 39 ).<br />
36) Herzog Johann Wilhelm v. Sachsen, Enkel Juhann Frit!drich d. Großmütigen, der mit der<br />
Niederlage des Schmalkaldischen Bundes die Kurwürde an die sächsischen Albertiner verlor, regierte<br />
1567-1573 als letzter das ungeteilte Territorium. Die von ihm unterstützten Gnesiolutherancr in Jena<br />
standen z. T. mit Chemnitz in Kontakt (T. Hcshusius, J. Wigand).<br />
37) Vermutlich ein Dankgeschenk Kurfürst Augusts v. Sachsen für Chemnitzens Konkurdienmitarbeit<br />
zwischen 1576-1583.<br />
38) Vielleicht das Chemnitz bt!i seinem Amtsantritt oder bei seiner Promotion 1567 überreichte<br />
Geschenk (Stadtarch. Braunschw.: Kämmereirechnungen) oder die ihm anläßlich seiner neuen<br />
Bestallung auf Lebenszeit 1576 neben 1000 Talern zugedachte "Verehrung" (Rehtmeyer, a. a. 0.,<br />
413).<br />
39) Demnach wird Chemnitzens Witwe für die Zeit ihres Lebens zur Nutznießerin des nach<br />
Abzug der Praelegate übrig bleibenden Vermögens eingesetzt und verpflichtet, die noch unverheirateten<br />
Töchter davon zu unterhaltC:!n. Nach ihrem Tode soll es dann gleichmäßig an alle Erben verteilt<br />
werden.<br />
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