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J ... I - Digitale Bibliothek Braunschweig

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helm von Sachsen 36 ) etc. sollen meine söhne Martinus und Paulus allein haben und die<br />

unter sich teilen.<br />

Zum siebenden, Meinen töchtern habe ich eine gewisse summam zur aussteur verordnet,<br />

Dan zu der behueff hat ein Erbar Radt alhie zu Brunschwig mir eine ansehnliche summam<br />

verehret. Weil es aber auch billich ist, wen meine Söhne sich verheiraten werden, das<br />

sie aus meinem gutte etwas haben mugen, den Breutten gepurliehe verehrung zu Ihun, Als<br />

verschaffe, ordne und gebe ich Ihnen dazu einem Jglichen Ein hundert taler.<br />

Zum achten, Dicweil die einsetzung der Erben das fundament und grundlfest eines<br />

Igliehen Testaments ist, So setze ich in allen andern meinen guttern, die ich nach mir verlassen<br />

werde und nicht verlegiret habe, Zu meinen rechten wahren und unzweivcliehen Erben<br />

hicmit ein meine zwen Söhne Martinum und Paulum und meine vier töchter mit namen<br />

Magdalenam, Annam, Evam, und Juliam zu gleichen Teilen, als das sie frt:undlich dasselbige<br />

unter sich zugleich erbweise teilen wolkn, Das t:ins so viel bekommen und haben soll<br />

als das ander.<br />

Das Silber geschirr soll auch gleich geteilet werden, allein den Churfurstliehen Seehsisehen<br />

becher 3?) und des Radts zu Brunschwig 3X ) grossen becher sollen meine beide Söhne<br />

voraus haben. Und hiebey ist aus guttem wolbedachtem mutt und radt meine enttliche<br />

meinung und letzter wille, wie ich auch hiemit verschaffe und ordne, das in meinen unvorlegirten<br />

guttern, so ich nach mir verlassen werde, zu welchem ich auch alle meine Kinder<br />

zu gleich zu Erben einsetze, meine freundliche hertzliebe Hausfrawe von wegen Ihrerweiblichen<br />

lieb und trew, so sie mir in pf1egung, wartung und sonsten nach meiner gelegenheit<br />

so viel Jahr erzeigt, Das Ich Ihr billich zu dancken hab, und weil sie auch die muhe und<br />

sorge in uffziehung unserer Kinder und in der Haushaltung gar allein getragen, die abnutzung<br />

oder die Jherliche Zinse die Zeit Ihres lebens haben und behalten soll, Dt:r gestalt,<br />

das sie nicht allein die blosse alimenta davon haben, sed usum fructum ipsum pleno iure,<br />

das sie solche abnutzung one Caution oder Jemands verhinderung für sich selbs auffzunemen<br />

und zu gebrauchen sol berechtigt, befugt und bemechtigt sein, wo ferner sie im widwen<br />

stande belibt, Dan sie soll den Kindern nicht in die Hende sehen, so sollen Ihr auch die<br />

Kinder die bissen nicht in den mundt zellen 39 ).<br />

36) Herzog Johann Wilhelm v. Sachsen, Enkel Juhann Frit!drich d. Großmütigen, der mit der<br />

Niederlage des Schmalkaldischen Bundes die Kurwürde an die sächsischen Albertiner verlor, regierte<br />

1567-1573 als letzter das ungeteilte Territorium. Die von ihm unterstützten Gnesiolutherancr in Jena<br />

standen z. T. mit Chemnitz in Kontakt (T. Hcshusius, J. Wigand).<br />

37) Vermutlich ein Dankgeschenk Kurfürst Augusts v. Sachsen für Chemnitzens Konkurdienmitarbeit<br />

zwischen 1576-1583.<br />

38) Vielleicht das Chemnitz bt!i seinem Amtsantritt oder bei seiner Promotion 1567 überreichte<br />

Geschenk (Stadtarch. Braunschw.: Kämmereirechnungen) oder die ihm anläßlich seiner neuen<br />

Bestallung auf Lebenszeit 1576 neben 1000 Talern zugedachte "Verehrung" (Rehtmeyer, a. a. 0.,<br />

413).<br />

39) Demnach wird Chemnitzens Witwe für die Zeit ihres Lebens zur Nutznießerin des nach<br />

Abzug der Praelegate übrig bleibenden Vermögens eingesetzt und verpflichtet, die noch unverheirateten<br />

Töchter davon zu unterhaltC:!n. Nach ihrem Tode soll es dann gleichmäßig an alle Erben verteilt<br />

werden.<br />

130<br />

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