J ... I - Digitale Bibliothek Braunschweig
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zusammenfassend festgestellt werden, daß die Herren von Bortfeld in 120 Orten Lehen<br />
besaßen und daß sich ihr Grundbesitz über zwölf Orte des Herzogtums erstreckte. Hinzu<br />
kamen noch in einer Reihe von Orten Zehntanteile, Gerichtsrechte, Kirchenpatronate und<br />
Vogteirechte. Außer auf der Burg Gebhardshagen waren sie auch auf der Burg älber,<br />
wenige Kilometer westlich von Gebhardshagen, ansässig; um 1406 treten sie mit den mit<br />
ihnen verwandten Herren von Cramm als Inhaber dieser Burg auf. 1623 und 1663 überließen<br />
die von Bortfeld ihren Teil den Herren von Cramm, die daraufhin Alleinbesitzer der<br />
Burg wurden. 25 ) Auf der Burg Lichtenberg kann als herzoglicher Vogt 1246 Gebhard von<br />
Bortfeld namhaft gemacht werden. 26 ) Auf der Burg Lutter (am Barenberg); die von den<br />
Herren von Grubenhagen 1323 an das Hochstift Hildesheim verpfändet worden war, wurden<br />
Burchard von Bortfeld und Dietrich von Wallmoden gemeinsam als bischöfliche Amtleute<br />
eingesetztY) Angehörige der Herren von Bortfeld waren somit auch in der landesherrlichen<br />
Verwaltung tätig.<br />
Durch den Umstand, daß die Lehen kaum an Einzelpersonen, sondern immer an mehrere<br />
Familienangehörige als Gesamtlehen gingen, blieb die Familie praktisch ständig im<br />
unveränderten Besitz der Lehen, da ein Heimfall an den Lehnsherren so gut wie ausgeschlossen<br />
war. Erst nach dem Tode Kurts von Bortfeld, der am großen Türkenkrieg teilgenommen<br />
hatte und 16S8 starb, war ein Heimfall der Bortfelder Lehen an den Herzog von<br />
<strong>Braunschweig</strong>-Lüneburg bzw. an den Bischof von Hildesheim möglich geworden.<br />
Das vorliegende Lehnregister von 1475/1476 enthält die braunschweigischen Lehen<br />
Heinrichs von Bortfeld (d. Ä.), der 1474 in Wernigerode verstorben war. Sein gleichnamiger<br />
Sohn trat 1475 die Lehnsnachfolge seines Vaters an und nahm die fällig gewordene<br />
Neubc\chnung der Versalien vor. Wer neben Heinrich von Bortfe\d und seinen beiden<br />
Brüdern Aschwin und Ludolf noch zu den Mitbelehnten gehörte, geht nieht aus der Einleitung<br />
des Registers hervor, denn dort heißt es nur: "Unde is aller van Bortfelde samlike<br />
lengud den meysten dei ... ". Allem Anschein nach waren noch weitere Vettern oder Neffen<br />
dieserweitverzweigten Familie mit an dem Gesamtlehen beteiligt. 28 ) Diejenigen Lehen<br />
jedenfalls, die den drei genannten Brüdern allein zukamen, werden im Register immer<br />
durch einen Zusatz kenntlich gemacht, so z. B. auf S. 7v: "Hort myn unde myner brodere<br />
allene. "<br />
Bei dem vorliegenden Register scheint es sieh nicht um die erste Aufzeichnung dieser<br />
Art zu handeln, denn Heinrich von Bortfeld erwähnt in seiner ausführlich Einleitung, in<br />
der er die Entstehungsumstände des Lehnbuchs erklärt, ein früheres Register, das ihm,<br />
2;) H. Kleinau,GOV,Nr.1531,4e.-G.H. Müller,DasLehns-undLandesaufgebotunter<br />
Heinrich Julius von <strong>Braunschweig</strong>-Wolfenbüttel, 1905, S. 280.<br />
26) UB HHi 11, Nr. 780.<br />
27) H. Kleinau, GOV, Nr. 1347. - UB HHi IV, Nr. 965. - Vgl. auch D. Hellfaier, Studien<br />
zur Geschichte der Herren von Oberg bis zum Jahre 1400, S. 72 ff. - W. Achilles, Die Geschichte<br />
der Burg Lutter während ihrer Zugehörigkeit zum Hochstift Hildcsheim, in: Alt-Hildcsheim 47,1976,<br />
S.12-18.<br />
28) StA Wo VII A Hs 93. BI. 12v.<br />
28<br />
<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042616