J ... I - Digitale Bibliothek Braunschweig
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auf Lebenszeit anlegen und über dieses Geld nur durch eine letzte Willensverordnung nach<br />
eigenem Gefallen disponieren. Mit Rücksicht auf die Festschreibung der Gelder habe sie,<br />
so führte die Herzogin dazu aus, auch die Tochter so vorzüglich bedacht. Philippine Charlotte<br />
hatte es also offenhar für notwendig erachtet, die Verfügungsrechte ihrer jüngsten<br />
Tochter üher das finanzielle Erhe einzuschränken. Daß diese Entscheidung der Herzogin<br />
nicht unbegründet war, lassen die Urteile erkennen, die F. C. v. Strombeck in seinen<br />
Lebenserinnerungen über das Zusammenleben und die Zusammenarheit mit der Äbtissin<br />
v. Gandersheim ahgab 33 ), deren finanzielle Interessen er his zu ihrem Tode 1810 wahrnahm.<br />
Stromheck zeichnete darin von ihr ein überaus ansprechendes Charakterbild, das als<br />
einzige Schwäche ihre Unkenntnis und Interessenlosigkeit in Bezug auf geschäftlich-finanzielle<br />
Angelegenheiten aufwies. Darin unterschied sie sich grundlegend von ihrer<br />
geschäftstüchtigen Mutter!<br />
Die testamentarischen Vorsorgemaßnahmen der Herzogin, ihrer Tochter langfristig<br />
eine finanzielle Rücklage sicherzustellen, deuten auch auf ein großes Maß an Verantwortung<br />
und Zuneigung für diese Tochter hin. Und es erstaunt deshalh nicht, aus v. Stromhecks<br />
Erinnerungen zu erfahren, daß das Mutter-Tochter-Verhältnis ein sehr inniges und<br />
liebevolles gewesen ist:l4), was auch durch die häufigen Erwähnungen der Auguste Dorothea<br />
in den Briefen der Herzogin hestätigt wird.<br />
Philippine Charlotte hatte ihrem ältesten Sohn, dem regierenden I lerzog, alles vergoldete<br />
Silber (s. S. 56f.) zugeteilt mit Ausnahme der vergoldeten, silbernen Toilette, die sie<br />
nun Auguste Dorothea vermachte. Auch ohne genaue Kenntnis der einzelnen Behälter,<br />
Gefäße und Gerätschaften, die fürs Schminken und Frisieren he nötigt wurden, weist allein<br />
schon die Materialangabe "vergoldetes Silber" auf eine luxuriöse Ausführung des Gesamtensemhles<br />
hin, das damit zu einem kostharen Besitz wurde. Daß derartige Toiletten-Garnituren<br />
zu den ühlichen Silherausstattungsstücken eines fürstlichen Haushaltes im 18. Jahrhundert<br />
gehörten, zeigen die zahlreichen Vergleichsheispiele, die R. Schmidt zusammengestellt<br />
hat J5 ).<br />
Die Schmuckausstattung für Auguste Dorothea umfaßte den gesamten ühriggebliebenen<br />
Brillantenhestand nach Ahzug der für ihre beiden älteren Schwestern bestimmten<br />
Schmuckstücke. Im einzelnen handelte es sich dabei um hrillantene Armbänder, einen<br />
Brillantring, Ohrringe, sieben Brillantornamente in Form von Rosen, ein großer Coulant<br />
36 ) sowie zwei Brillanten aus dem Brillantkreuz der Herzogin (S. 59), von denen Auguste<br />
Dorothea allerdings nur einen erhielt, auf den anderen hatte sie verziehtet 37 ).<br />
33) v. Stromheck,a.a.O.,hesondersp.1ti2f.<br />
3 4 ) dcrs.,p.I64.<br />
3;) R. Schmidt, Das Toilettenservice der Königin Caroline Mathilde von Dänemark. Zugleich<br />
ein Beitrag zur Geschichte der Silhertoilette. In: Jh der preußischen Kunstsammlungen Bd. 62,<br />
1941, p. 47-76.<br />
36) Zu dieser Schmuck form vgl. den aus dem Besitz der Kurfürstin Elisaheth Auguste von der<br />
Pfalz (1721-1794) stammenden Coulant vom goldenen Vlies, um 1740 in Mannheim gearbeitet. earl<br />
Theodor und Elisabeth Auguste. Höfische Kunst und Kultur in der Kurpfalz. Ausstellungskatalog des<br />
Kurpfälzischen Museums der Stadt Heidelherg. Heidelherg 1979. Katalognr. 332, Farhahh. auf p. 6R.<br />
37) s. auch Anm. 24. In I Alt 23 Nr. 451 die Verzichterklärung der Ähtissin von Gandersheim,<br />
der regi