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J ... I - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

wurden diese zum Hegemon des Landfriedens im ostfälisehen Raum. 62 ) Im Verlauf des<br />

Lüneburger Erbfolgestreits brachten die Jahre 1382-1385 freilich keine militärische<br />

Zuspitzung, die allein schon eine herLOgliche Friedensinitiative zwingend erfordert hätte.<br />

Zur Polarisierung der politischen Kräfte trug jedoch ein Ereignis des Jahres 1381 bei: der<br />

spektakuläre Übertritt der Stadt <strong>Braunschweig</strong> aus dem Bündnis mit Otto zu Göttingen auf<br />

die Seite der Lüneburger Herzöge. 63 ) Damit bot sich den Askaniern die Chanee der politischen<br />

Einflußnahme, vielleicht aueh des direkten Zugriffs (4 ), auf eine der bedeutendsten<br />

Positionen in dem den Welfen verbliebenen Landesteil.<br />

Durch die Ausübung der Friedensgewalt konnten die Lüneburger Herzöge ihre landesherrlichen<br />

Befugnisse erheblich erweitern. Der von Wenzel und Albrecht erlassene<br />

"Landfriedensbricf" in seiner überlieferten Form taugte - folgt man Bocks Interpretation<br />

der westfälischen Vorlage von 1374 - durchaus zum Instrument fürstlicher Machtpolitik.<br />

Das auf die Bestimmungen des Landfriedens gestützte Vorgehen gegen renitente Adlige 65 )<br />

brachte nicht nur eine - besonders von den Städten begrüßte - innere Befriedung des Landes,<br />

sondern diente auch der Befestigung und dem Ausbau der Landesherrschaft. Durch<br />

korporative Interessenvertretung suchten die sächsischen Städte (und Bischöfe) ihre unabhängige<br />

Stellung zu behaupten,6ll) Blieb doch der Geltungsbereich des herzoglichen Landfriedens<br />

keineswegs auf das Fürstentum Lüneburg beschränkt. Im Jahr 1385 wurde er in<br />

königlichen Urkunden als gemein-"sächsisch" bezeiehnet. 67 ) Die Gesamtwirkung der<br />

askanischen Landfriedenspolitik sollte allerdings auch nicht überschätzt werden.<br />

Dem Lüneburger Landfrieden war eine nur kurze Geltungsdauer beschieden. Im<br />

März 1387 widerrief der König das westfälische Friedensrecht von 1371 68 ) und entzog damit<br />

auch der herzoglichen Friedenssetzung die Reehtsgrundlage. Auf jeden Fall verlor diese<br />

ihre Gültigkeit im Jahr 1388 mit dem Ende der askanischen Herrschaft im Fürstentum<br />

Lüneburg.<br />

Fragen wie zuletzt nach der Bedeutung des Lüneburger Landfriedens für <strong>Braunschweig</strong>!<br />

- Angesichts heftiger Befehdung durch den Göttinger Herzog und dessen Gefolge<br />

bestand für die Stadt ein elementares Bedürfnis, in den Landfrieden der Lüneburger Herzöge<br />

aufgenommen zu werden. In der Folge war der <strong>Braunschweig</strong>er Rat bestrebt, dieses<br />

durchaus taugliche Instrument gegen die Schädiger der Stadt einzusetzen. Der Verwendung<br />

des Instruments gegen die Stadt selbst suchte man durch rechtlich-politische Siche-<br />

62) Allerdings nahm auch Herzog 0110 zu GÖllingen unabhängig von den Lüneburger Widcrsachern<br />

den westfälischen Landfrieden an. Dazu: Sude ndorf in: Ub. HerLöge 6, S. X f.<br />

6.1) Hä nse Ima n n: Die Stadt und ihre Herren, S. 437 ff.<br />

64) Zur Erhärtung dieser Vermutung bedarf es einerdetaillierten Untcrsuchung der askanischen<br />

Maßnahmen gegenüber der Stadt <strong>Braunschweig</strong>.<br />

65) Heinemann,S. 112.<br />

M) Vgl. Ch. <strong>Braunschweig</strong> 1, S. 87-90, S. 97.<br />

67) Ub. Herzöge 6, NT. 114-116, S. 125 f. Vgl. Sudendorf, ebd., S. Xc. - Der herzogliche<br />

Landvogt, Lambcrt von AIden, nannte sich selbst "Iantfoget 10 Sassen". Ch. <strong>Braunschweig</strong> 1, S. 83 f.,<br />

Anm.6.<br />

68) Rta. 1, Nr. 298, S. 538.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042616<br />

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