J ... I - Digitale Bibliothek Braunschweig
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len 30 ) ausrichtete. Dessen Schutz- und Strafbestimmungen sollten künftig auch im Lüneburger<br />
Land zur Anwendung kommen. Den Herzögen wurde überdies gestattet, weitere<br />
Herren und Städte in den Frieden aufzunehmen. 31 ) Am 28. November 1382 leistete der<br />
Gemeine Rat von <strong>Braunschweig</strong>, Parteigänger der Askanier 32 ), in Gegenwart des Landvogts<br />
Lamhert von AIden den Eid auf den herzoglichen Landfrieden. 33 ) Dieser Vorgang<br />
belegt, daß die Herzöge das verliehene Recht im Herbst 1382 nutzten. Wurde der Landfriede,<br />
wie er uns erhalten ist, also zwischen dem 25.7. und dem 28. 11. 1382 erlassen?<br />
Beim Vergleich des königlichen Privilegs mit dem im zweiten Gedenkbuch überlieferten<br />
Text fällt auf, daß letzterer neben einigen Umstellungen auch zahlreiche Bestimmungen<br />
aufweist, die durch ersteres nicht gedeckt sind. Diese Beohachtung läßt es fraglich<br />
erscheinen, ob es sich bei unserem Stück um den im Herhst 1382 von den Herzögen gehotenen<br />
Landfrieden handc\t.<br />
Am 6. Januar 1383 gestattete der König 34 ) den Askaniern, das ihnen im Vorjahrverliehene<br />
Friedensrecht bei Bedarf zu verbessern. 35 ) Damit wurde eine Fortentwicklung der<br />
Friedensordnung ermöglicht. 36)<br />
Auf einem Tag zu <strong>Braunschweig</strong> im Februar 1384 beschlossen Vertreter von acht sächsischen<br />
Städten 37 ) eine Bittschrift an den König, in der sie um eine konkrete Verbesserung<br />
des Friedens, den Wenzel "ichteswelken heren in deme lande to Sassen" gegeben habe,<br />
nachsuchten; sie forderten einen eigenen, für die Städte zuständigen Landrichter sowie das<br />
Recht, die Bürger vor dem Landfriedensgericht durch Ratsangehörige oder einen Anwalt<br />
vertreten zu lassen. 38 ) Am 14. Fehruar des gleichen Jahres vereinbarten Fürsten, Herren<br />
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