J ... I - Digitale Bibliothek Braunschweig
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sicherlich eine entsprechende Willensbekundung im Testament niederschreiben lassen,<br />
doch dieses enthält - wie schon erwähnt - keinerlei diesbezügliche Anweisungen.<br />
Den offiziellen Bestattungsfeierlichkeiten für die verstorbene Herzogin lag ein vom<br />
Hofmarschallamt ausgearbeitetes "Trauer- und Leichenbegängnis-Reglement"<br />
zugrunde 91 ), das in den zu den einzelnen Trauerhandlungen erteilten Instruktionen dem<br />
repräsentativen Charakter dieses traurigen Ereignisses Rechnung trug: bot die Beisetzung<br />
doch Anlaß und Verpflichtung zugleich zu einer pompösen Demonstration der Würde,<br />
Größe und Bedeutung der Verstorbenen wie auch des Fürstenhauses selbst.<br />
Den Auftakt der Trauerzeremonien bildete die feierliche Aufbahrung der fürstlichen<br />
Leiche im Sterbehaus, dem Palais am Langenhof. Nach den Vorschriften des Reglements<br />
erfolgte die Zurschaustellung des (geschlossenen) Paradesarges in einem mit schwarzem<br />
Tuch ausgeschlagenen Saal, der von zahlreichen Kerzen auf Stand- und Wandleuchtern<br />
angebracht erhellt war. Weiterführende Hinweise zur Trauerdekoration sind dem Reglement<br />
selbst nicht zu entnehmen und lassen sich nur über "Umwege" näher fassen. Mehr<br />
Aufmerksamkeit wurde dagegen den Würdezeichen zuteil, die sich auf die hohe gesellschaftliche<br />
Stellung der verstorbenen Fürstin bezogen. So lag auf dem Kopfende des Sarges,<br />
auf einem roten, mit goldenen Tressen besetzten Samtkissen die königliche Krone und<br />
dahinter, der besseren Ansicht wegen wohl erhöht aufgestellt oder aufgehangen das herzogliche<br />
<strong>Braunschweig</strong>ische Wappen in gestickter Ausführung. Das Fußende des Sarges<br />
trug die aus goldenen Tressen gebildeten Anfangsbuchstaben des Namens der Herzogin.<br />
Jedem Besucher war mit der Präsentation dieser Symbole: dem herzoglich <strong>Braunschweig</strong>isehen<br />
Wappen, besonders aber der königlichen Krone die hohe Abstammung der Verstorbenen<br />
aus dem preußischen Königshaus und ihre durch ihre Heirat bedingte Zugehörigkeit<br />
zum regierenden Fürstenhaus augenfällig in Erinnerung gebracht worden. Zum Aufbahrungsritual<br />
gehörte auch die Totenwache, zu der -laut Reglement - insgesamt 12 Personen<br />
unterschiedlicher Rangordnung (2 Hofdamen, 1 Kammerherr, 1 Kammerjunker, 2 fürst!.<br />
Pagen, 2 fürst!. Kammerdiener, 4 fürst!. Lakaien) eingeteilt waren, die sich alle 24 Stunden<br />
ablösten und diesen "Dienst" in tiefster Trauerkleidung entsprechend den dafür geltenden<br />
Vorschriften der Hoftrauer 92 ) zu versehen hatten. Diese Szenerie von starrer schwarzer<br />
Düsterkeit der Wände, flackernder Helligkeit der vielen Kerzen und der am Paradesarg<br />
91) 1 Alt 23 Nr. 447, BI. 44--46.<br />
92) Ein gedrucktes Hoftrauer-Reglement mit Trauerkleidungsvorschriften war schon 1768 erschienen<br />
(Stadtarchiv <strong>Braunschweig</strong> H V Nr. 70). Doch hatte das Hofmarschallamt 1801 für die Beisetzungsfeierlichkeiten<br />
der Herzogin Philippine Charlotte und die sich dann anschließende Hof trauerzeit<br />
erneute Kleidungsvorschriften herausgegeben, die den veränderten Zeitumständen angcpaßt waren:<br />
z. B. eine verkürzte Trauerzeit und Einschränkung des Personenkreises, der zum Anlegen der Hoftrauer<br />
verpflichtet war. Doch bedeuteten die Trauerkleidungsvorschriften noch immer für alle am Hof<br />
Tätigen außerordentliche, da zusätzliche Anschaffungskosten. So wurden ihnen vom Herzog entweder<br />
Trauergelder bewilligt, die sich hauptsächlich auf die durch den Todesfall "direkt" betroffenen<br />
Personen des Hofstaates der verstorhenen Herzogin bezogen, oder es wurden Teile des Trauerhabits<br />
vom Hof zur Verfügung gestellt (1 Alt 23 Nr. 447). Herzog Karl Wilhelm Ferdinand ließ insgesamt<br />
1390 Rtl an Trauergeldern auszahlen, die von den zurückfallenden Quartalsgeldern des Wittums der<br />
verstorbenen Herzogin abgesetzt wurden.<br />
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
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