26.11.2012 Aufrufe

J ... I - Digitale Bibliothek Braunschweig

J ... I - Digitale Bibliothek Braunschweig

J ... I - Digitale Bibliothek Braunschweig

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

sicherlich eine entsprechende Willensbekundung im Testament niederschreiben lassen,<br />

doch dieses enthält - wie schon erwähnt - keinerlei diesbezügliche Anweisungen.<br />

Den offiziellen Bestattungsfeierlichkeiten für die verstorbene Herzogin lag ein vom<br />

Hofmarschallamt ausgearbeitetes "Trauer- und Leichenbegängnis-Reglement"<br />

zugrunde 91 ), das in den zu den einzelnen Trauerhandlungen erteilten Instruktionen dem<br />

repräsentativen Charakter dieses traurigen Ereignisses Rechnung trug: bot die Beisetzung<br />

doch Anlaß und Verpflichtung zugleich zu einer pompösen Demonstration der Würde,<br />

Größe und Bedeutung der Verstorbenen wie auch des Fürstenhauses selbst.<br />

Den Auftakt der Trauerzeremonien bildete die feierliche Aufbahrung der fürstlichen<br />

Leiche im Sterbehaus, dem Palais am Langenhof. Nach den Vorschriften des Reglements<br />

erfolgte die Zurschaustellung des (geschlossenen) Paradesarges in einem mit schwarzem<br />

Tuch ausgeschlagenen Saal, der von zahlreichen Kerzen auf Stand- und Wandleuchtern<br />

angebracht erhellt war. Weiterführende Hinweise zur Trauerdekoration sind dem Reglement<br />

selbst nicht zu entnehmen und lassen sich nur über "Umwege" näher fassen. Mehr<br />

Aufmerksamkeit wurde dagegen den Würdezeichen zuteil, die sich auf die hohe gesellschaftliche<br />

Stellung der verstorbenen Fürstin bezogen. So lag auf dem Kopfende des Sarges,<br />

auf einem roten, mit goldenen Tressen besetzten Samtkissen die königliche Krone und<br />

dahinter, der besseren Ansicht wegen wohl erhöht aufgestellt oder aufgehangen das herzogliche<br />

<strong>Braunschweig</strong>ische Wappen in gestickter Ausführung. Das Fußende des Sarges<br />

trug die aus goldenen Tressen gebildeten Anfangsbuchstaben des Namens der Herzogin.<br />

Jedem Besucher war mit der Präsentation dieser Symbole: dem herzoglich <strong>Braunschweig</strong>isehen<br />

Wappen, besonders aber der königlichen Krone die hohe Abstammung der Verstorbenen<br />

aus dem preußischen Königshaus und ihre durch ihre Heirat bedingte Zugehörigkeit<br />

zum regierenden Fürstenhaus augenfällig in Erinnerung gebracht worden. Zum Aufbahrungsritual<br />

gehörte auch die Totenwache, zu der -laut Reglement - insgesamt 12 Personen<br />

unterschiedlicher Rangordnung (2 Hofdamen, 1 Kammerherr, 1 Kammerjunker, 2 fürst!.<br />

Pagen, 2 fürst!. Kammerdiener, 4 fürst!. Lakaien) eingeteilt waren, die sich alle 24 Stunden<br />

ablösten und diesen "Dienst" in tiefster Trauerkleidung entsprechend den dafür geltenden<br />

Vorschriften der Hoftrauer 92 ) zu versehen hatten. Diese Szenerie von starrer schwarzer<br />

Düsterkeit der Wände, flackernder Helligkeit der vielen Kerzen und der am Paradesarg<br />

91) 1 Alt 23 Nr. 447, BI. 44--46.<br />

92) Ein gedrucktes Hoftrauer-Reglement mit Trauerkleidungsvorschriften war schon 1768 erschienen<br />

(Stadtarchiv <strong>Braunschweig</strong> H V Nr. 70). Doch hatte das Hofmarschallamt 1801 für die Beisetzungsfeierlichkeiten<br />

der Herzogin Philippine Charlotte und die sich dann anschließende Hof trauerzeit<br />

erneute Kleidungsvorschriften herausgegeben, die den veränderten Zeitumständen angcpaßt waren:<br />

z. B. eine verkürzte Trauerzeit und Einschränkung des Personenkreises, der zum Anlegen der Hoftrauer<br />

verpflichtet war. Doch bedeuteten die Trauerkleidungsvorschriften noch immer für alle am Hof<br />

Tätigen außerordentliche, da zusätzliche Anschaffungskosten. So wurden ihnen vom Herzog entweder<br />

Trauergelder bewilligt, die sich hauptsächlich auf die durch den Todesfall "direkt" betroffenen<br />

Personen des Hofstaates der verstorhenen Herzogin bezogen, oder es wurden Teile des Trauerhabits<br />

vom Hof zur Verfügung gestellt (1 Alt 23 Nr. 447). Herzog Karl Wilhelm Ferdinand ließ insgesamt<br />

1390 Rtl an Trauergeldern auszahlen, die von den zurückfallenden Quartalsgeldern des Wittums der<br />

verstorbenen Herzogin abgesetzt wurden.<br />

74<br />

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042616

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!