J ... I - Digitale Bibliothek Braunschweig
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
Das vielleicht am unbekanntesten gebliebene Legat der Herzogin an öffentliche Institutionen<br />
betrifft das Kapital, das sie der Witwenkasse der Universität Helmstedt in Höhe<br />
von 23000 Talern in Gold vermachte sowie die jeweils 50000 Goldtaler, die den Armenanstalten<br />
in <strong>Braunschweig</strong> und WolfenbütteP9) testamentarisch zur Verfügung gestellt wurden.<br />
Jedoch beließ es Philippine Charlotte nicht bei einer bloßen Verschreibung der Gelder,<br />
vielmehr entwickelte sie in den diese Legate begleitenden näheren Erläuterungen ihre<br />
Vorstellungen und Wünsche von der finanziellen Weiterverwendung der Kapitalien.<br />
Im Falle des der Witwenkasse der Universität Helmstedt angewiesenen Vermächtnisses<br />
sollte dessen Auszahlung an die Kassenvorsteher zwei Monate nach ihrem Tod erfolgen<br />
und dieses sodann fest verzinst angelegt werden.<br />
Die daraus resultierenden Zinserträge waren für die Unterstützung mittelloser Professorenwitwen<br />
bestimmt und sollten diesen nach einem darüber von den Administratoren<br />
und den Professoren der Universität gemeinschaftlich getroffenen Mehrheitsbeschluß<br />
halbjährlich zugute kommen. In Rücksicht der guten Absicht ihrer Stiftung - wie es im<br />
Testamentstext heißt - forderte die Herzogin die Direktoren der Armenanstalten auf, das<br />
ihnen anvertraute Vermögen nach seiner Übereignung, bestmöglich zu fünfprozentigem<br />
Zinsfuß - die von ihr vererbten Kapitalien wurden nur mit 3 % verzinst - anzulegen. Dies<br />
sollte vorzugsweise bei der Landschaft in <strong>Braunschweig</strong> geschehen. Den Modus der Einziehung<br />
ihrer bei ihrem Tode noch ausstehenden z. T. in Berlin und Wien angelegten Kapitalien<br />
bestimmte sie dahingehend, daß die darüber ausgeschriebenen Obligationen, sobald<br />
sie gekündigt und eingezogen werden könnten, zum besten "cours" verkauft und aus diesen<br />
Geldern vorrangig die Legate für die Dienerschaft, für die Witwenkasse der Universität<br />
Helmstedt und für die Armenanstalten in <strong>Braunschweig</strong> und Wolfenbüttel angewiesen<br />
werden sollten. Wie die Quittungen zu den einzelnen Legatsauszahlungen darlegen, sind<br />
bei der Testamentsregulierung alle Kapitalien mit Ausnahme der für die beiden Armenanstalten<br />
bestimmten bar verabfolgt worden zuzüglich einer 3 %tigen Zinsberechnung vom<br />
Todestag der Herzogin an gerechnet bis zum jeweiligen Auszahlungstag der LegateM). Die<br />
quittierte Übernahme der den Armenanstalten verfügten Gelder beinhaltete deren Auflistung<br />
in Form von Obligationen, die für verschieden hohe und von der Herzogin zu unterschiedlicher<br />
Zeit bei der Landschaft eingezahlten Kapitalien ausgestellt worden waren und<br />
nun in das Eigentum der Armenanstalten überging. Dieses an sich hohe Kapital von je<br />
50000 Talern in Gold konnte durch seine weitere Festschreibung nur bedingt, d. h. die<br />
Zinserträge zur Finanzierung der Armenanstalten herangezogen werden. Ihre Ausgaben<br />
beliefen sich im Jahre 1801 auf etwa 26000 TalerN!). Doch war andererseits die Garantie<br />
7") Vgl. P. Alhrecht, Die "<strong>Braunschweig</strong>er Armenanstalten". Ein Beitrag zur städtischen<br />
Armc:npolitik in der 1. HiUfte des 19. Jh. (1796---1853). Diplomarheit der Wirtschafts- u. Sozialwiss.<br />
Fakultät der Universität Hamburg, 1965 (Mschr. im Stadtarchiv Braunschwcig H 11 4 Nr. 54), der das<br />
Legat nicht erwähnt.<br />
RIl) 1 Alt 23 Nr. 451<br />
SI) H. Mack, Johann Anton Leisewitz als Reformator der Armenpflege in der Stadt <strong>Braunschweig</strong>.<br />
In: Braunschw. Jb 4, 1905, p. l-{il, hesonders p. 23, 32.<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042616<br />
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