J ... I - Digitale Bibliothek Braunschweig
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männlichen Angehörigen, danach schloß sich das übrige Trauergefolge an. Offenbar<br />
scheint eine Teilnahme auch der weiblichen Ängehörigen der Verstorbenen - zumindest<br />
bei der öffentlichen Leichenprozession - nicht üblich gewesen zu sein. Denn weder werden<br />
die Tochter Auguste Dorothea noch die Schwiegertochter, die regierende Herzogin Augusta<br />
oder die (angeheiratete Enkelin) Erbprinzessin Friederike Luise in der Aufstellungsordnung<br />
des höchsten Trauergefolges erwähnt. Ebenso hatten ja auch die Herzogin Philippi<br />
ne Charlotte und ihre Tochter Auguste Dorothea nicht an den Bestattungsfeierlichkeitenfür<br />
den 1780 verstorbenen Herzog Karl 1. teilgenommen, wie wir aus Briefen der Herzogin<br />
an ihren Bruder Friedrich 11. erfahren 97 ). Auch bei Friedrichs des Großen Trauerkondukt<br />
1786 waren ebenfalls keine Frauen beteiligt, wohl aber nahmen dann fürstliche<br />
Damen bei der prunkvollen kirchlichen Trauerfeier in der Garnisonskirche in Potsdam<br />
teil. 98).<br />
Den Mittelpunkt der Leichenprozession bildete der von 8 Pferden gezogene Leichenwagen,<br />
auf dem durch ein großes Leichentuch verdeckt der Paradesarg stand. Um den<br />
Wagen herum waren jene der adligen Herren angeordnet, die sowohl im Sterbehaus als<br />
auch im Dom zum Tragen des Sarges bestimmt waren, ferner die Hofkavaliere, die die<br />
Zipfel des Leichentuches hielten und eine größere Zahl fürst!. Bedienter mit Wachsfakkein;<br />
denn die Beisetzung fand laut Reglement abends um 9 Uhr statt. Der nur kurze Weg<br />
des Trauerkonduktes führte vom Palais am Langenhof, dem Sterbehaus, über die Langehofbrücke,<br />
am kleinen Mosthaus vorbei bis zum Haupteingang des Domes und war auf der<br />
ganzen Strecke von Wachsoldaten in doppelter Reihe gesäumt; ebenso standen Soldaten<br />
auf dem Burgplatz bereit, um möglicher Unordnung rechtzeitig vorzubeugen.<br />
Mit dem Eintreffen des Leichenzuges an der Kirche begann der letzte, der eigentlich<br />
kirchliche Akt der Trauerzeremonien, für dessen Verlauf nur eine kurze, einfache Liturgie<br />
vorgesehen war.<br />
Auch bei der Aufstellung des Sarges in der Kirche hatte man - ebenso wie bei der<br />
Aufbahrung im Sterbehaus - die königl. Krone auf das Kopfende des Sarges gesetzt und<br />
damit noch einmal die hohe königl. Abstammung der verstorbenen Herzogin symbolisch<br />
sichtbar werden lassen. Die speziellen Vorschriften, die im Trauerreglement für die Platz-<br />
97) 299 N 59: Brief vom 30. März 17RO; Brief vom 3. April 17RO, beide aus Salzdahlum. Im<br />
letzteren Rrief schrieh die Herzogin, daß sie bis nach der Restattung des Herzogs in Salzdahlum zu<br />
bleiben beabsichtigt. - Herzog Karl r. war am 26. März 17RO gestorben.<br />
9") F. Las k e, a. a. 0., p. 30-32: Der Trauerzug am Sonnabend, den 9. Septemher 17R6. Seit<br />
der Leichenprozession für den 1727 verstorhenen Markgrafen Georg Wilhelm von Brandenburg-Ansbach<br />
werden in den Reglements für diese Prozession keine weiblichen Teilnehmer mehr erwähnt. K.<br />
Plodeck, Hofstruktur und lIofzeremonicll in Brandenburg-Ansbach vom 16. bis zum 18. Jahrhundert,<br />
1972, p. 232, Anm. 52 nimmt an, daß bei den späteren Leichenzügen die weiblichen Trauergäste<br />
zusammen mit den männlichen Trauernden dem Sarge folgten und deshalb nicht mehr erwähnt werden<br />
wie früher, als sie gesondert von den Männern in der Leichenprozession gingen und in den Reglements<br />
auch entsprechend gesondert vermerkt waren. Ist dieses Ansbacher Beispiel aher nicht ein weiterer,<br />
wenn auch früher Parallclfall zu der für <strong>Braunschweig</strong> und Berlin getroffenen Feststellung, daß es im<br />
18. Jahrhundert für weibliche Trauergäste offenbar nicht mehr üblich war, an den fürstlichen Leichenprozessionen<br />
teilzunehmen?<br />
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
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