27.11.2012 Aufrufe

ebook - Enterprise 2.0 - VOSS

ebook - Enterprise 2.0 - VOSS

ebook - Enterprise 2.0 - VOSS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8 <strong>Enterprise</strong> <strong>2.0</strong> und Recht – Risiken vermeiden und Chancen nutzen 101<br />

Es gilt daher ein so genanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die Datenverwendung<br />

jeglicher Arten von personenbezogenen Daten ist also verboten, wenn nicht eine der<br />

o. g. Erlaubnistatbestände vorliegt.<br />

Berechtigte Organisationsinteressen des Arbeitgebers<br />

(§ 28 Abs.1 BDSG)<br />

Das Gesetz sieht für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten folgende Erlaubnistatbestände<br />

vor:<br />

§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG erlaubt die Verwendung personenbezogener Daten der eigenen<br />

Arbeitnehmer bei berechtigten Interessen des Arbeitgebers. Danach ist die<br />

Datenverwendung zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen des Arbeitgebers<br />

erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige<br />

Interessen des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung<br />

überwiegt (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG).<br />

Bild 8<br />

Im Rahmen dieser Vorschrift findet also eine Abwägung zwischen den Kontrollrechten<br />

des Arbeitgebers und den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers ab (Bild 8).<br />

Weiterhin ist unter Berücksichtigung des so genannten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit<br />

zu prüfen ob die jeweilige konkrete Maßnahme erforderlich angemessen<br />

und verhältnismäßig ist. Legitime Unternehmensinteressen, die zu einer zulässigen<br />

Datenverwendung führen können sind insbesondere Kostenkontrolle, Wirtschaftlichkeitskontrolle<br />

und Schutz vor Missbrauch.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!