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Familienbericht 2004 - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin ...

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DIE FAMILIENPOLITISCHEN REFORMFELDER BETREFfendie Kinderzulagen, die Familienbesteuerung,Ergänzungsleistungen für Eltern, Mutterschaftsentschädigung,familienergänzende Kinderbetreuungund die Krankenversicherung.dienende dafür umso mehr. Als Steuermodell setzte sich einTeilsplitting für Verheiratete durch. Der Nachteil eines solchenzivilstandsabhängigen Splittings ist, dass es auch Ehepaare ohneKinder entlastet, Konkubinatspaare mit Kindern dagegen nicht.Gegen das gesamte Steuerpaket wurde von verschiedener Seitedas Referendum ergriffen. Die Steuerreform wurde im Mai <strong>2004</strong>vom Volk verworfen.Ergänzungsleistungen für ElternIm Frühjahr 2001 gab der Nationalrat zwei parlamentarischenInitiativen Folge, welche die Einführung von gesamtschweizerischenErgänzungsleistungen für einkommensschwache Familienverlangen, wie sie im Kanton Tessin bereits verwirklicht sind(Tessiner Modell). Mögliche Modalitäten der Umsetzung werdenderzeit geprüft. In zwölf Kantonen wurden in den letzten JahrenSysteme von Bedarfsleistungen für arme Familien eingeführt. Inetlichen sind Vorstösse zur Einführung oder Modifizierung solcherLeistungen hängig.MutterschaftsentschädigungNach der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung in derVolksabstimmung von 1999 hat das Bundesparlament im Herbst2003 einen Erwerbsersatz bei Mutterschaft nach dem Modell derparlamentarischen Initiative Triponez verabschiedet. Sie siehtvor, dass alle erwerbstätigen Mütter während 14 Wochen einTaggeld bekommen, das 80% des Erwerbseinkommens beträgt.Die Kosten für die Mutterschaftsentschädigung von 483 Mio.Franken sollen über die Erwerbsersatzordnung finanziert werden.Die Schweizerische Volkspartei SVP hat dagegen das Referendumergriffen.Familienergänzende KinderbetreuungIm Dezember 2002 haben National- und Ständerat eine Anstossfinanzierungfür familienergänzende Betreuungsplätze verabschiedet,die über vier Jahre insgesamt 200 Mio. Franken anFördergeldern zur Verfügung stellen soll. Seit 1. Februar 2003können beim <strong>Bundesamt</strong> für Sozialversicherung Fördergelderbeantragt werden (vgl. Thema 14 «Kindertagesstätten» im Statistikteil).Auch auf kantonaler und kommunaler Ebene habenzahlreiche Vorstösse bereits zur Erhöhung des Angebots anKrippenplätzen wie auch zur erwerbsverträglichen Gestaltungder Schulzeiten (Blockzeiten, Mittagstisch, Tagesschulen) geführtoder sie sind noch hängig.KrankenversicherungsprämienAuf Bundes- wie Kantonsebene sind Vorstösse für eine stärkereEntlastung von Familien mit Kindern bei den KV-Prämien inDiskussion. Auch diese Vorhaben sind durch die aktuelleSpardebatte wieder in Frage gestellt.Diese Übersicht ist äusserst gerafft. Dem Querschnittscharakterder Familienpolitik gemäss sind in vielen anderenPolitikbereichen familienpolitisch relevante Reformvorschlägezu finden, wie etwa in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheit,Gleichstellung, Migration oder Wohnen.4.3 Systematik der familienpolitischen ThemenfelderDie Strukturierung der Themenfelder in der Familienpolitik sollTrends und Herausforderungen Rechnung tragen und die aktuellenReformfelder integrieren. Sie soll aber nicht zu kurzfristigangelegt sein. Deshalb orientiert sie sich an den Ebenen dersozialpolitischen Interventionen, wie sie die Sozialwissenschaftendefinieren. Neu eingeführt ist gemäss der Vorgabe von Wingendie Ebene der familiären Binnenstruktur, auch wenn sie sichnicht nahtlos in die Logik der Interventionsebenen einfügt.Zuvor aber ist auf einige übergreifende Elemente hinzuweisen:Eine wichtige Leitlinie einer bedürfnisgerechten Familienpolitikist das oben skizzierte «family mainstreaming». DerAusdruck zielt auf die Kohärenz der Familienpolitik, dieBeseitigung direkter und indirekter Diskriminierungen von Familiensowie allgemein auf die Abschätzung der Auswirkungenallgemeiner politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Entscheidungenauf Familien. Eine weitere Leitlinie ist der Auftragaus der Bundesverfassung zur tatsächlichen Gleichstellung derGeschlechter. Wie in jedem Politikfeld ist die rechtliche Ebenefast überall involviert, da jede Massnahme letztlich auf einerrechtlichen Norm basiert. Wie überall ist die Forschung zurErarbeitung von Entscheidungsgrundlagen, für Wirkungsanalysenund Evaluationen wichtig. Für die Politikumsetzung103

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