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Familienbericht 2004 - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin ...

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Massnahmen Deutschland Frankreich5. FamilienergänzendeKinderbetreuung6. FamilienverträglicheArbeitswelt7. FamilienverträglichesSchul- und Bildungssystem8. Wohnen und Wohnumfeld Regional unterschiedlich unbefriedigende Betreuungsangebotefür unter 3-Jährige (10% öffentliche Betreuung: 36% in Ost- und3% in Westdeutschland) Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle 3-Jährigen(halbtags und kostenpflichtig) Elternzeit (max. 36 Monate) mit Garantie auf Weiterbeschäftigung Recht auf Teilzeitarbeit für Eltern Erstattung von bis zu 10 Freistellungstagen für die Betreuungeines kranken Kindes in der GKV Teilweise lokale Bündnisse für Familien In vielen Ländern verlässliche Halbtagesschulen (8–13h) Vereinzelte Ganztagesschulen Teilweise Ferienbeschäftigung Regional unterschiedliches, aber insgesamt zu geringesAngebot an Hortplätzen Einkommensabhängige Wohnzulage (nach Kinderzahlmodifiziert) Kinderkomponenten bei der Eigenheimzulage Gut ausgebautes System der Kinderbetreuung Einkommensabhängige Zuschüsse zur Kinderbetreuung:Für Kinder unter 3 Jahren max. 199,78 € für Kindervon 3 bis 6 Jahren max. 99,91 € Kinderbetreuungshilfe für häusliche Betreuung kleiner Kinder:Je nach Alter des Kindes und Einkommen des Haushalts beträgtdie Leistung mind. 507,81 € und max. 1524,03 € pro Quartal Erziehungsurlaub (36 Monate) Zulage für elterliche Präsenz bei Krankheit des Kindes:Betrag hängt vom Ausmass der Erwerbstätigkeit ab undbeträgt 242,51 €, 320.67 € oder 484,97 € Umfangreiches öffentliches Vorschulwesen für 2–6-Jährige,das auf die Schule vorbereiten soll Familienfreundliche Unterrichtszeiten Mittagstische Ferienbeschäftigung Einkommensabhängige WohnzulagePädagogische und familieninterne Massnahmen9. Präventive Familienarbeit10. Kinderschutz/Gewalt inder Familie Umfangreiche Beratungs- und Hilfsmassnahmen sowiegesetzliche Regelungen Gewaltschutzgesetz Gesetz gegen Vergewaltigung in der Ehe Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung Umfangreiche Beratungs- und Hilfsmassnahmen sowiegesetzliche Regelungen Umfangreiche Beratungs- und Hilfsmassnahmen sowiegesetzliche Regelungen11. Adoption/Pflegekinder/Jugendheime Teil der Kinder- und Jugendhilfe, subsidiär von Kommunenund freien Trägern organisiert Umfangreiche Beratungs- und Hilfsmassnahmen sowiegesetzliche Regelungen Teilweise nicht unter Familienpolitik erfasstBenachteiligung mit der Einführung eines Ehegattensplittingskorrigiert werden sollen. Damit hätte die Schweiz dasselbe Systemangewendet wie Deutschland, bei dem kinderlose Ehepaaregefördert werden, nicht eheliche Lebensgemeinschaften mitKindern allerdings nicht. Die Steuerreform wurde im Mai <strong>2004</strong>vom Volk verworfen. Besonders hervorzuheben ist die vergleichsweisehohe Förderung von Alleinerziehenden inFrankreich, ebenso das französische Verfahren des Familiensplittings.Für England ist noch einmal auf die Verquickung vonArmuts-, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik hinzuweisen, etwadeutlich an Steuergutschriften für Geringverdienende oder anProgrammen zur Bekämpfung von Kinderarmut.Familienpolitische Massnahmen in der Schweiz sind – auch beiden sozialökologischen Massnahmen – Sache der Kantone, da nureine sehr beschränkte Bundeskompetenz vorliegt. Defizite weistdie Schweiz, ebenso wie England und Deutschland, bei einem gutausgebauten Betreuungssystem für alle kindlichen Altersstufenauf. Hier stellt Frankreich das einzige Vergleichsland dar, dessenBetreuungssystem auch für unter 3-Jährige zumindest quantitativbefriedigend genannt werden kann. In Deutschland gibt es als einzigemVergleichsland die Halbtagesschule als Regelschule, diezum Teil eine Betreuung von 8 bis 13 Uhr sicherstellt. In Deutschlandist die scharfe und kontraproduktive Trennung zwischenBildung und Betreuung auffällig und folgenschwer.198Die Familienpolitik der Schweiz im europäischen Vergleich

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