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Familienbericht 2004 - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin ...

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ÄQUIVALENZEINKOMMENUm die Wohlstandsniveaus unterschiedlicher Haushaltevergleichbar zu machen, werden die Einkommen inäquivalente Einkommen eines Einpersonenhaushaltsumgerechnet. Die Umrechnung stützt sich auf die modifizierteOECD-Äquivalenzskala. Diese Skala bewertetden ersten Erwachsenen mit 1,0. Für weitere Personenab 14 Jahren im gleichen Haushalt kommt ein Zuschlagvon 0,5 (oder nochmals ein halbes Einkommen) hinzu,für Kinder unter 14 Jahren ein Zuschlag von 0,3. Äquivalenzeinkommensind immer Haushaltseinkommen.Betrachtung einbezogen und die Working-Poor-Quote analysiert,bleiben die strukturellen Unterschiede zwischen Familien undkinderlosen Haushalten bestehen. Zudem lassen sich starkeregionale Unterschiede feststellen: Die lateinische Schweiz istgemeinhin überdurchschnittlich von Armut betroffen. (Grafik 6.2)Ein grosser Teil der Alimentenberechtigten ist auf staatliche Bevorschussungangewiesen. Werden gerichtlich festgelegte Alimentenleistungennicht bezahlt, so haben die Kantone oderGemeinden den Auftrag, überall dort eine Bevorschussung zuorganisieren, wo Familien sonst in finanzielle Notlagen geraten.Die Sozialhilfestatistik des <strong>Bundesamt</strong>s für Statistik soll in Zukunfterlauben, die Alimentenbevorschussung in der ganzen Schweizauszuweisen. Zurzeit stehen nur Daten aus dem Kanton Zürich zurVerfügung. Die Leistungen der Alimentenbevorschussung beliefensich dort 2001 auf 34,4 Mio. Franken, von denen 20,2 Mio. bei denSchuldnern wieder eingetrieben werden konnten. 7 200 Kinder profitiertendurch Bevorschussungen von durchschnittlich 4 800Franken pro Jahr. Angesichts der gut 40 000 Kinder, die inEinelternfamilien oder Haushalten unverheirateter Eltern leben, istdies ein beträchtlicher Anteil. (Tabelle 6.3)TRANSFEREINKOMMENsind Einkommen von den <strong>Sozialversicherungen</strong> (Rentender AHV/IV, Gelder der Arbeitslosenversicherung, Rentender Pensionskasse, Kinderzulagen), aber auch Alimentenbezüge,Naturalgeschenke und private Übertragungen.ARMUTSGRENZEDie verwendete Armutsgrenze ist aus den Richtlinien derSchweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) abgeleitet.Die Armutsgrenze (Grundbedarf I + Grundbedarf II +Miete + Krankenversicherungsprämien) für einen Einpersonenhaushaltliegt bei 2 200 Franken und für ein Paar mitzwei Kindern bei 4 300 Franken. Liegt das Haushaltseinkommennach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge undder Steuern unter dieser Grenze, gilt der Haushalt als arm.Armutsquote: Anteil der Armen an der Gesamtbevölkerungim Alter von 20 bis 59 Jahren.WORKING POORErwerbstätige Personen, die in einem armen Haushaltleben. Als erwerbstätig gilt gemäss internationalenDefinitionen eine Person, die mindestens eine Stunde proWoche erwerbstätig ist und ein Erwerbseinkommenbezieht.Working-Poor-Quote: Anteil der erwerbstätigen Armen anallen Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 59 Jahren.6.3 Alimentenbevorschussung im Kanton Zürich, 2002Stadt Stadt RestlicherZürich Winterthur KantonBevölkerung am 31.12 2002 343000 90000 810 000Bevölkerung unter 18-jährig;19- bis 25-jährig in Ausbildung 1 62000 21000 193 000davon in Einelternhaushaltenoder bei unverheirateten Paaren 1 11000 3000 26000Durchschnittliche Einwohner/innenzahlpro Gemeinde 343000 90000 5000Anzahl Fälle (Kinder) 1530 748 4889Anzahl Fälle pro 1000 Einwohner/innen 4.5 8.3 6.0Anzahl Fälle pro 1000 Kinder 25.0 35.6 25.3Bruttoleistung in Mio. Fr. 9.7 4.0 20.7Nettoleistung in Mio. Fr. 2 6.8 2.2 11.2Bruttoleistung pro Fall in Fr. 6329 5405 4234Nettoleistung pro Fall in Fr. 4435 2965 2291Nettoleistung pro Einwohner/in in Fr. 18.7 24.5 13.8BFS/SHS, BFS/VZ, BFS/ESPOP, BFS/BEVNAT1Schätzung gemäss Volkszählung 2000 nach zivilrechtlichem Wohnsitz und BEVNAT.2Abzüglich der in den Gemeinden eingegangenen Rückvergütung durch Alimentenleistende.<strong>Bundesamt</strong> für Statistik 2003b.<strong>Bundesamt</strong> für Statistik 2003e.<strong>Bundesamt</strong> für Statistik 2002.39

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