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Familienbericht 2004 - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin ...

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TROTZ DER VERFASSUNGSRECHTLICHEN KOMPETENZdes Bundes bleibt eine gesamtschweizerischeVereinheitlichung der Familienzulagen bis anhinaus.Genf (GE), August <strong>2004</strong>Parlament im Sommer 2003 verabschiedet. Über das dagegenergriffene Referendum befand das Volk im Mai <strong>2004</strong>.Im Wesentlichen sah die Reform vor, am Grundsatz der gemeinsamenVeranlagung der Ehepartner festzuhalten, ihnendafür aber ein Splitting zu ermöglichen. Dieses besagt, dass diezusammengelegten Einkommen der Ehegatten mit einem Divisorzu splitten sind. Das so dividierte Einkommen ist massgebendfür die Festlegung des Tarifs: das gesamte Einkommen derEhegatten wird zu jenem Tarif versteuert, der beim gesplittetenEinkommen zur Anwendung käme. Daraus ergeben sich erheblicheEntlastungen für die Ehepaare. Neben dem Ehegattensplittingwurden die kinderspezifischen Abzüge z.T. substantiellerhöht, namentlich der Kinderabzug, oder neue eingeführt, wieder Abzug für Fremdbetreuungskosten oder jener für die Alleinerziehenden.Kinder-/FamilienzulagenFamilienzulagen sind – neben den Steuererleichterungen – daswichtigste Mittel des Familienlastenausgleichs. Trotz der verfassungsrechtlichenKompetenz des Bundes bleibt eine gesamtschweizerischeVereinheitlichung der Familienzulagen bis anhinaus. Nur im Bereich der Landwirtschaft besteht ein Bundesgesetz(FLG; SR 836.1). Die kantonale Vielfalt von Ordnungen mit je anderenZulagenarten, -höhen und Anspruchsvoraussetzungen schafftgrosse Ungleichheiten. Die Kinderzulage entfällt normalerweise beiErwerbslosigkeit. Die Kinderkosten von Selbstständigerwerbendensind mehrheitlich nicht gedeckt. Probleme bestehen zudem in vielenKantonen in Fällen von Anspruchskonkurrenz. Dies imZusammenhang mit Teilzeitarbeit: Wenn beide Eltern teilzeitlicharbeiten, kann manchmal bloss eine partielle Kinderzulage beanspruchtwerden, da nur einer der beiden Partner die Zulage beziehenkann. Mehrere Projekte, die Kinderzulage auf Bundesebene zu16 Siehe Kapitel «Familienpolitik heute – was beinhaltet sie?».17 Für eine umfassende und aktuelle Darstellung familienpolitischer Massnahmen sei auf dieAnalyse von Bernard Dafflon (2003) verwiesen.115

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