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Familienbericht 2004 - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin ...

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und die Leistungspotenziale zu fördern. Subsidiär bietet dieFamilienpolitik dort, wo die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist,Hilfe und Unterstützung an. Die Eigeninitiative im Sinne der Hilfezur Selbsthilfe sollte dabei gefördert werden. In diesem Sinn istFamilienpolitik sekundär auch Sozialpolitik. Die zentralenAnliegen der Familienpolitik werden jedoch verfälscht, wenn dieserprioritär die Aufgaben der Sozialhilfe zugewiesen werden.Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung sowie derChancengleichheit von Kindern sind die nachgewiesenen interkantonalenUnterschiede und deren Auswirkungen auf dieExistenzsicherung stossend. Jedes Kind hat unabhängig vomWohnort, vom Zivilstand und vom Erwerbsstatus seiner ElternAnspruch auf eine existenzsichernde Lebensgrundlage. Aufgrunddes bereits erwähnten UNO-Übereinkommens über dieRechte des Kindes hat jedes Kind in der Schweiz das Recht aufeinen angemessenen Lebensstandard. Der Kinderrechtsausschussder UNO äusserte seine Besorgnis darüber, dass dieFamilienzulagen und Vergünstigungen von Kanton zu Kantonstark variieren und von der Erwerbstätigkeit eines Elternteilsabhängen. Er empfiehlt der Schweiz, das System der Familienzulagenund Vergünstigungen zu überprüfen, insbesondere fürFamilien ohne Erwerbstätigkeit und selbständig erwerbendeFamilien. 25die horizontale Ebene, das heisst die Harmonisierung derMassnahmen auf Bundesebene und innerhalb der Kantone.Familienpolitische Massnahmen – darunter sind monetäre undnicht-monetäre Massnahmen zu verstehen - müssen zudemsystematisch und kontinuierlich evaluiert sowie auf ihreGesamtwirkung hin überprüft werden.Bei einzelnen Massnahmen wie bei der bereits erwähntenAusgestaltung der Alimentenbevorschussung, den Kinderzulagensowie den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuunglassen sich die grossen kantonalen Unterschiede weder sachlichnoch unter dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips rechtfertigen.Zwischen den regionalen Besonderheiten der Kantoneund den genannten familienpolitischen Massnahmen bestehtkein innerer Zusammenhang. Sie sollten daher einheitlich aufBundesebene geregelt werden.Die SKOS-Studie untermauert aber auch den Querschnittscharakterder Familienpolitik. Die Mietzinse üben einen wesentlichenEinfluss auf das Budget armutsgefährdeter Familien aus.Die Wohnbaupolitik der Kantone und Gemeinden tangiert nichtnur die finanzielle Lage der einkommensschwachen Familien,sondern beeinflusst die ökonomische Situation und die Lebensqualitätder Familien insgesamt.Die SKOS-Studie zeigt, dass familienpolitische Massnahmenharmonisiert werden müssen. Die konkreten Auswirkungeneines einzelnen Instruments auf verschiedene Familientypenwerden erst im Zusammenspiel mit anderen Massnahmen sichtbar.Die EKFF hat aus diesem Grund im Jahr 2000 eine Studie zuverschiedenen Modellen des Familienlasten- und Familienleistungsausgleichsin Auftrag gegeben. Die Studie bot ihr dieMöglichkeit, die unterschiedlichen Reformvorschläge aufBundesebene miteinander zu vergleichen und sich einenGesamteindruck zu verschaffen. 26 Die Untersuchung der SKOSdokumentiert nun, dass unter den Bedingungen des Föderalismuseine Gesamteinschätzung nur bedingt möglich ist. DieForderung nach einer stärkeren Harmonisierung betrifft dahersowohl die transversale Ebene, das heisst die Abstimmung derMassnahmen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden als auchDie Unterschiede zwischen den Kantonen und zwischen denGemeinden sind nicht nur bei den monetären Massnahmen sehrgross. Wie der <strong>Familienbericht</strong> exemplarisch illustriert, zeichnensich auch bei den nicht-monetären Massnahmen deutliche interkantonaleund interkommunale Unterschiede ab (vgl. Kapitel 3,Abschnitte 1.1.3 und 2.1.3). Dies gilt für die familienergänzendeKinderbetreuung, die Wohnbauförderung sowie die BeratungsundKriseninterventionsangebote. Die Kantone und Gemeindensind aufgefordert, systematisch zu überprüfen, ob ihre Angebotedie Nachfrage und die Bedürfnisse der Familien decken, undentsprechende Massnahmen zu ergreifen. Überdies ist in einigenBereichen – beispielsweise bei den Qualitätsanforderungen undder Tarifgestaltung in Kinderbetreuungseinrichtungen – auf kantonalerund kommunaler Ebene eine stärkere Harmonisierunganzustreben.214 Kommentar und Ausblick der EKFF

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