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Familienbericht 2004 - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin ...

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Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen fürdie Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie setzen sich für dieEinführung eines 14-wöchigen, über die Erwerbsersatzordungfinanzierten Mutterschaftsurlaubs für erwerbstätige Frauen undfür die Anstossfinanzierung des Bundes für familienergänzendeKinderbetreuung ein.Alle untersuchten Kantone und Gemeinden betreiben eineFamilienpolitik, wobei nur Waadt und Tessin familienpolitischeZiele auf Verfassungsebene explizit festlegen. Daneben gibt esaber entsprechende Zielformulierungen in Gesetzen oder inKonzepten und Leitbildern. Diese werden dann mittels konkreterMassnahmen umgesetzt.Die Haltungen der Akteur/innen gegenüber der Familienbesteuerungsind heterogener.In den 90er Jahren ist es zu zwei Zusammenschlüssen gesellschaftlicherAkteur/innen gekommen, die familienpolitischeForderungen formulierten. Fünf nationale Gruppierungen habensich zur «Perspektive Familienpolitik» zusammengeschlossen(Eidg. Koordinationskommission für Familienfragen, SKOS, ProFamilia Schweiz, pro juventute, Städteinitiative «Ja zur sozialenSicherheit»). Der zweite Zusammenschluss findet sich in der«Familienpolitischen Plattform» zwischen dem Arbeitgeberverband,Pro Familia und pro juventute.2.3 Die Familienpolitik der Kantone und GemeindenGerade in der Familienpolitik – wie auch in der Sozialpolitik –verfügen die Kantone und Gemeinden über weitreichende Kompetenzen.Abgesehen von den gesamtschweizerisch geregelten<strong>Sozialversicherungen</strong> ist der Bund hier nur in beschränktemAusmass tätig. Deshalb lag es nahe, die Familienpolitik der Kantoneund Gemeinden an einigen Beispielen genauer zu untersuchen.Bei der Auswahl wurden mit den Kantonen Zürich, Luzern,Waadt und Tessin drei der vier Sprachregionen berücksichtigt.Um auch die kommunale Ebene einzubeziehen, wurden ausjedem dieser Kantone mit Zürich, Luzern, Lausanne und Luganodas bedeutendste städtische Zentrum und mit Uster, Sursee,Yverdon und Locarno eine Kleinstadt mit regional zentralörtlicherFunktion ausgewählt. Anhand der entsprechenden offiziellenDokumente und mit Hilfe zahlreicher Interviews mitExpert/innen wurden Schwerpunkte, Entwicklungen und Funktionsweisender jeweiligen Familienpolitik erhoben.Bei den finanziellen Leistungen der Kantone an die Familienwurde im Grundsatz eine grosse Übereinstimmung festgestellt.Alle Kantone kennen steuerliche Erleichterungen, Familienzulagen,Stipendien, Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung undnatürlich die vom Bund mitfinanzierte Verbilligung von Krankenkassenprämien.Alle vier Kantone kennen Bedarfsleistungen anMütter beziehungsweise Eltern. In der Ausgestaltung gibt esjedoch erhebliche Unterschiede. Bei den nicht monetären Massnahmenist die Vielfalt noch grösser. Hierzu gehören die familienergänzendeKinderbetreuung, Massnahmen im Wohnungswesen,Beratung im Sozial- und Jugendbereich sowie die familieninterneUnterstützung, vor allem bei Erziehungs- oder Gewaltproblemen.Diese Bereiche werden zum Teil und in unterschiedlichemAusmass durch die Kantone selber geregelt, zum Teil sind sie völligden Gemeinden überlassen.Die jeweilige Ausgestaltung der Massnahmen ist Ausdruckder politisch-kulturellen Prägung der Kantone, was sich deutlichbei der familienergänzenden Kinderbetreuung zeigt. Der KantonTessin mit einem familialistisch orientierten Politikkonzept, wiees vor allem für die katholisch geprägten frankophonen und südeuropäischenRegionen typisch ist, betreibt hier eine sehr aktivePolitik. Der Kanton Luzern hat zwar auch eine christdemokratischbeziehungsweise christlich-sozial geprägte politischeKultur, jedoch bewirkt hier der in der Deutschschweiz ausgeprägterverwurzelte Liberalismus und das damit verbundenePrinzip der Subsidiarität eine andere Familienpolitik. Einen Einflusshaben auch die unterschiedlichen Wirtschafts-, Bevölkerungs-oder Siedlungsstrukturen, die vor ihrem spezifischen historischenHintergrund zu sehen sind.Im Wohnungswesen gibt es grosse Unterschiede: Es wirdnicht überall als familienpolitisch gleich relevant angesehen.15

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