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Familienbericht 2004 - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin ...

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MutterschaftsschutzDer <strong>Familienbericht</strong> 1982 sprach sich für eine Mutterschaftsversicherungaus. Diese Forderung ist noch nicht realisiert, siescheiterte dreimal. Gewisse Fortschritte wurden jedoch erzielt.Im heutigen Bundesgesetz über die Krankenversicherung findensich Bestimmungen zur Kostendeckung der besonderen Leistungenbei Mutterschaft durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung.Der ebenfalls geforderte Kündigungsschutz wurdeseither auf die Zeitdauer der Schwangerschaft und auf 16Wochen nach der Niederkunft ausgedehnt, wie es der <strong>Familienbericht</strong>verlangte. Die Lohnfortzahlung hängt jedoch immer nochvon der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.Das Parlament hat im Rahmen der Erwerbsersatzordnungeine Mutterschaftsentschädigung für erwerbstätige Mütterbeschlossen. Gegen diese Neuerung wurde das Referendumergriffen. Die Abstimmung hierzu findet im Herbst <strong>2004</strong> statt.Mehrere Kantone kennen Bedarfsleistungen bei Mutterschaft.Der Kanton Genf hat auf Gesetzesebene eine kantonale Mutterschaftsversicherungeingeführt.Familie und ArbeitsweltZu den Massnahmen, die den konkreten Forderungen des <strong>Familienbericht</strong>s1982 im Bereich der Arbeitswelt folgen, gehörender Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen während der ganzenDauer der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach derNiederkunft sowie die Anstossfinanzierung des Bundes für familienergänzendeBetreuungsplätze.Der Bericht von 1982 forderte auch eine Arbeitsorganisation,die mit flexiblen Arbeitszeiten und abgestimmten Ferienzeitenauf die Bedürfnisse der Familie reagiert. Gesetzlich verpflichtendeRegelungen dazu fehlen weitgehend. Ausnahmen sindRegelungen im revidierten Arbeitsgesetz (am 1. August 2000 inKraft getreten), nach denen unter anderem Absenz infolgePflege von Familienangehörigen ebenso bezahlt werden musswie bei eigener Krankheit. Familienangehörige können an bis zudrei Tagen selber gepflegt werden (vgl. Art. 36 sowie Art. 324ades Obligationenrechts). Die Unterstützung des beruflichenWiedereinstiegs für Mütter (und Väter) hängt immer noch starkvon der jeweiligen Wirtschaftsbranche und von einzelnenInitiativen ab.Familie und <strong>Sozialversicherungen</strong>Der Forderung nach sozialer Sicherheit für Familienmitglieder, diewegen der Betreuung naher Angehöriger zeitweise oder ganz ausdem Erwerbsleben austreten, ist teilweise entsprochen worden.Die Revisionen der einzelnen <strong>Sozialversicherungen</strong> zeigen Veränderungenin diese Richtung: Seit der 10. AHV-Revision werden Erziehungs-und Betreuungsgutschriften angerechnet, und mit der4. IVG-Revision wird das Leben zu Hause als Alternative zu einemHeimaufenthalt monetär besser unterstützt. Bei traditionellerRollenteilung verbessert das neue Eherecht die finanzielle Absicherungder Ehefrau im Güter- und Erbrecht. Bei einer Scheidungliegen neue Bestimmungen zur Aufteilung der Ansprüche aus denVorsorgeeinrichtungen der 2. und 3. Säule vor. Das System dersozialen Sicherheit orientiert sich jedoch immer noch weitgehendam Modell der traditionellen Familie: Es bestehen immer nochLücken für Familien, die diesem Modell nicht entsprechen.Familie und StipendienwesenDas Stipendienwesen ist nach Artikel 66 BV Sache der Kantone.Nach den Forderungen des <strong>Familienbericht</strong>s 1982 soll das Stipendienwesengesamtschweizerisch harmonisiert werden, unteranderem mit einem einheitlichen stipendienrechtlichen Wohnsitzbegriff.Zudem soll der Bund die Grundsätze über dieBeitragsberechtigung – nicht aber die Beitragshöhe – festhaltenund sich aufgrund der Aufgabenzuständigkeit der Kantone ausder Mitfinanzierung zurückziehen. Die Konferenz der kantonalenErziehungsdirektoren (EDK) hat 1990 ihre Kommission für Stipendienpolitikbeauftragt, Vorschläge einer besseren Stipendien-Harmonisierungin der Schweiz auszuarbeiten. Das Modelleines kantonalen Gesetzes über Ausbildungsbeiträge wurde denKantonen mit der Empfehlung zugestellt, in ihrer Stipendiengesetzgebungnamentlich die Wohnsitzfrage einheitlich zu regeln.Im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs (NFA) soll sich derBund aus der Finanzierung von Stipendien unterhalb des Hochschulbereichs(bis und mit Sekundarstufe II) zurückziehen undzusätzlich die bisherigen Ausgaben reduzieren. Diese Kürzungenerfolgen auch im Rahmen von Sparmassnahmen des Bundes im124 Die Familienpolitik in der Schweiz

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