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Familienbericht 2004 - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin ...

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Interventionen, sozialökologische Interventionen, pädagogischeInterventionen und familieninterne Interventionen 7 ). Die Auswahlvon Massnahmen für den Vergleich bedingt unweigerlich dieVernachlässigung besonderer Charakteristiken. Die isolierte Beschreibungeinzelner Massnahmen stellt zugleich eine Vereinfachungim Hinblick auf die komplexe Wechselwirkung zwischenMassnahmen, gesellschaftlichem Umfeld und gesamtpolitischenKonzeptionen dar. Ungeachtet dieser Einschränkungen ermöglichtder Vergleich dennoch Erkenntnisgewinne über Gemeinsamkeitenund Unterschiede in den Staaten, die im Folgendennoch einmal zusammengefasst werden.Massnahmen Deutschland FrankreichPolitikkonzeptionenÖkonomische Massnahmen1. Familienzulagen2. Familienbesteuerung Familie als eng umgrenzte Personengemeinschaft innerhalbeines Privathaushalts, durch Ehe oder Abstammung bzw. dasSorgerecht miteinander verbunden Kindergeld: Mtl. 154 € für das erste bis dritte Kind und 179 €für weitere Kinder Teilweise Landeserziehungsgeld (einkommensabhängig) Erziehungsgeld bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeitoder Teilzeit: Max. 307 € pro Monat für längstens zwei Jahre,vom 7. Lebensmonat des Kindes an allerdings nur nocheinkommensabhängig Familienzulagen im Besoldungsrecht des ÖffentlichenDienstes und im Sozialrecht Ehegattensplitting Kinderfreibeträge: 5808 € pro Jahr und Kind Freibeträge für Alleinerziehende Kinderbetreuungs- und Ausbildungskosten teilweise absetzbar Im Bereich der sozialen Sicherung wird zur Bezeichnungeiner Familie in der Regel der Begriff «foyer» gewählt, also«unter einem Dach lebende Personen» Altersabhängiges Kindergeld (ab 2. Kind) gestaffelt nachKinderzahl pro Monat:- bei 2 Kindern 109,40 €- bei 3 Kindern 249,57 €- bei 4 Kindern 389,73 €- bei 5 Kindern 529,90 €- bei 6 Kindern 670,07 €- jedes weitere Kind 140,17 €- Alterszuschlag: Kinder über 11 Jahre 30,77 €, Jugendlicheüber 16 Jahre 54,70 € Erziehungsgeld bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit(max. 487,30 € pro Monat) Alleinerziehendenhilfe, gestaffelt nach Kinderzahl: 512,81 €bei mind. einem Kind, + 170,94 € je weiterem Kind Familiensplitting (mit steigendem Einkommen und höhererKinderzahl beträchtliche Minderung der Einkommenssteuer)3. BedarfsbezogeneLeistungen an Familien Kinderzulagen bei der Sozialhilfe (allerdings nicht alsfamilienpolitische Leistung eingestuft) Kostenlose Mitversicherung von nicht erwerbstätigenEhepartnern und Kindern in der GesetzlichenKrankenversicherung (GKV) Familienzulagen für kinderreiche bedürftige Familien(ab 3 Kindern): 142,39 € Einkommensabhängige Kleinkindbeihilfe: 153,82 € Einkommensabhängige Beihilfe zum Schuljahresbeginn: 250,32 € Einkommensabhängige Adoptionsbeihilfe: 153,82 € Kostenlose Mitversicherung von Angehörigen in der KVSozialökologische Massnahmen4. Weitere materielleLeistungen Anrechnung von Erziehungszeiten in der GesetzlichenRentenversicherung (pro Kind 3 Jahre), ausserdemKinderkomponenten bei der staatlichen Förderung derprivaten Altersvorsorge Ausbildungsförderung (max. 585 € pro Monat als Darlehen,abhängig vom Einkommen der Eltern) Mutterschaftsgeld der GKV (max. 13 € pro Tag) Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden:Zwischen 111 € und 134 € pro Kind und Monat Unterhaltsgeld für Kinder von getrennt lebenden Eltern (unterbestimmten Bedingungen): 76,92 € monatlich für jedes Kind Erziehungsgeld für junge Behinderte: 109,40 € monatlich.Zuschläge gibt es für Kinder mit einem Behinderungsgrad von50-80% (oder über 80%), die in Einrichtungen betreut werden:- In der ersten Kategorie 80,05 €- In der zweiten Kategorie 246,15 €- In der dritten Kategorie 916,32 € Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung196Die Familienpolitik der Schweiz im europäischen Vergleich

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