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Familienbericht 2004 - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin ...

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Was die ökonomischen Massnahmen betrifft, so fällt bei derenglischen und schweizerischen Familienpolitik auf, dass sie inbeiden Ländern trotz der unterschiedlichen Liberalismustypenstarke sozialpolitische Züge tragen: Es werden familienpolitischeLeistungen aufgeführt, die in Frankreich und Deutschland nichtzu diesem Politikbereich gezählt würden (z. B. Sozialhilfe).Insbesondere im Steuerrecht macht es in der Schweiz und inDeutschland für Familien einen grossen Unterschied, ob Paare verheiratetsind oder nicht. Im geltenden Recht der Schweiz benachteiligtdie Ehegattenbesteuerung – insbesondere auf Bundesebene– die Ehepaare gegenüber den nicht ehelichen Lebensgemeinschaften.Mit der für 2005 vorgesehenen Steuerreform hätte dieseEngland Paare mit/ohne Kind sowie im Haushalt lebende Personen, die bestimmteBedingungen erfüllen und für welche die/der Partner/in verantwortlich ist;alleinstehende Elternteile mit KindSchweiz Zwei Familienkonzeptionen: Familie als Haushaltgemeinschaft mit Kindern;Familie als Ehegemeinschaft Kindergeld: Bei 1 Kind 67,16 GBP (99 €), jedes weitere Kind 44,85 GBP (67 €)pro Monat zusätzlich In kantonaler Kompetenz (beträchtliche Unterschiede bei den Arten vonZulagen und deren Höhe) Auf Bundesebene Zulagen für Beschäftigte in der Landwirtschaft und fürdas Bundespersonal Steuergutschriften für Geringverdienende/Alleinerziehende (abhängig vonAnzahl und Alter der Kinder und Arbeitszeit der Eltern) Weitere sozialpolitische Unterstützungsleistungen für Geringverdienende(unabhängig vom Familienstand) (max. 102,10 GBP/150 € pro Woche fürAlleinstehende und max. 155,80 GBP/229 € pro Woche für Paare) Sozialhilfe Trauergeld Kinderunterhaltsprämien für Unterhaltspflichtige, die Arbeitslosenhilfeerhalten (10 GBP/14,7 € pro Woche) Zweistufiges Steuersystem:- Bund: Ehegattenbesteuerung mit tieferem Steuertarif für Ehepaare undAlleinerziehende, Kinderabzüge von 5600 Fr. pro Kind.- Kantone: Vielfältiges System mit dem Grundsatz der Ehegattenbesteuerungund spezifischen Abzügen für die Kinder Kantonal geregelte Sozialhilfeleistungen In etlichen Kantonen Mutterschafts- und Kleinkinderbeiträge Prämienverbilligungen für einkommensschwache Familien in der KV Mutterschaftszulage für Geringverdienende, beitragsabhängigesMutterschaftsgeld (90% des Durchschnittseinkommens für 6 Wochenbzw. bis zu 100 GBP/147 € Mutterschaftsgeld) Vaterschaftsurlaub für zwei Wochen (max. 100 GBP/147 € pro WocheErstattung) Unterhaltsbeihilfe für Behinderte Manche Leistungen für Kinder in der KV kostenfrei (verschreibungspflichtigeMedikamente sowie Zahn- und Augenbehandlungen) Programme zur Bekämpfung der Kinderarmut In einem Kanton Mutterschaftsversicherung (GE) Kinder-, Waisen-, Witwen- und Witwerrenten Einkommensabhängige Alimentenbevorschussung in allen Kantonen Einkommensabhängige Ausbildungsförderung Verbilligungen beim öffentlichen Verkehr Leistungen bei Mutterschaft (Lohnfortzahlung nach OR/Gesamtarbeitsverträgen)7 Siehe Kapitel «Familienpolitik heute – was beinhaltet sie?».8 Ein Euro entspricht 1,54 Schweizer Franken (Devisenmittelkurs vom 17.8.<strong>2004</strong>).197

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