Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern
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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />
1.4.7. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Für das Vorhaben Energiespeicher Riedl ist nach §§ 2 Abs. 1, 3 Nr. 1 i.V.m. Anlage 1<br />
Nr. 13.14 i.V.m. Anlage 2 des UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
in der Fassung vom 24. Februar 2010, BGBl I 2010,94) eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) durchzuführen.<br />
Im Rahmen des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt – RGU (in Kraft getreten am 1.<br />
März 2010, BGBl 2009 I, 2723) wurde auch das UVPG modifiziert. <strong>Die</strong> Verweisung des<br />
§ 3d UVPG a.F. auf das Landesrecht ist weggefallen.<br />
<strong>Die</strong> UVP ist in jedem Fall unselbständiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, §<br />
2 Abs. 1 UVPG. <strong>Die</strong>se Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt im Detail im nachfolgenden<br />
Planfeststellungsverfahren, da erst dort über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden<br />
wird, § 2 Abs. 1 Satz 1 UVPG. Im Raumordnungsverfahren können aber die<br />
raumbedeutsamen Umweltauswirkungen entsprechend dem Planungsstand ermittelt,<br />
beschrieben und bewertet werden, § 16 Abs. 1 UVPG. Dabei beschränkt sich die Darstellung<br />
jedoch auf die Darstellungstiefe, die notwendig ist, um eine Bewertung der<br />
unter überörtlichen Gesichtspunkten raumbedeutsamen, erheblichen Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf die Umwelt zu ermöglichen, Artikel 22 Abs. III Nr. 2 LplG.<br />
Bestandteil des Verfahrens ist somit die „raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung“,<br />
also die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen unmittelbaren<br />
und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter<br />
(1) Menschen, Tiere und Pflanzen,<br />
(2) (Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft<br />
(3) Kultur und sonstige Sachgüter sowie<br />
(4) die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern<br />
entsprechend dem Planungsstand (Oktober 2010). <strong>Die</strong> Ergebnisse sind in den nachfolgenden<br />
Kapiteln zusammengefasst dargestellt.<br />
1.5. Energiewirtschaftliche Ausgangslage und Prognose<br />
1.5.1. Wandel des Energiesystems in Deutschland<br />
<strong>Die</strong> europäische Energieversorgung befindet sich zurzeit in einer Phase des Wandels.<br />
<strong>Die</strong>se Transformation hin zu einer Energieversorgung mit hohem Anteil an erneuerbaren<br />
Energien ist eine Konsequenz des internationalen Konsenses die CO2-<br />
Konzentration auf einen Wert <strong>von</strong> ca. 450 ppm zu begrenzen, um eine globale Erwärmung<br />
um mehr als 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu verhindern.<br />
<strong>Die</strong> Europäische Union formulierte diese Klimaschutzziele in einem Richtlinien- und<br />
Zielpaket für Klimaschutz und Energie 1 , oft als 20-20-20 Ziele bezeichnet, welches<br />
Zielvorgaben bis 2020 enthält.<br />
<strong>Die</strong> europaweit gültigen Vorgaben bis 2020 sind demnach:<br />
• 20% weniger Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990<br />
• 20% Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch<br />
• 20% weniger Energieverbrauch<br />
In Deutschland wurde ein Entwicklungspfad zum Ausbau der erneuerbaren Energien<br />
in der „Leitstudie 2008, Weiterentwicklung der Ausbaustrategie Erneuerbare Energien“<br />
dargelegt, und im Leitszenario 2009 fortgeschrieben.<br />
1 Gipfeltreffen der Staats- und <strong>Regierung</strong>schefs der EU am 08.03.2007<br />
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