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Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

1.4.7. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Für das Vorhaben Energiespeicher Riedl ist nach §§ 2 Abs. 1, 3 Nr. 1 i.V.m. Anlage 1<br />

Nr. 13.14 i.V.m. Anlage 2 des UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

in der Fassung vom 24. Februar 2010, BGBl I 2010,94) eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) durchzuführen.<br />

Im Rahmen des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt – RGU (in Kraft getreten am 1.<br />

März 2010, BGBl 2009 I, 2723) wurde auch das UVPG modifiziert. <strong>Die</strong> Verweisung des<br />

§ 3d UVPG a.F. auf das Landesrecht ist weggefallen.<br />

<strong>Die</strong> UVP ist in jedem Fall unselbständiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, §<br />

2 Abs. 1 UVPG. <strong>Die</strong>se Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt im Detail im nachfolgenden<br />

Planfeststellungsverfahren, da erst dort über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden<br />

wird, § 2 Abs. 1 Satz 1 UVPG. Im Raumordnungsverfahren können aber die<br />

raumbedeutsamen Umweltauswirkungen entsprechend dem Planungsstand ermittelt,<br />

beschrieben und bewertet werden, § 16 Abs. 1 UVPG. Dabei beschränkt sich die Darstellung<br />

jedoch auf die Darstellungstiefe, die notwendig ist, um eine Bewertung der<br />

unter überörtlichen Gesichtspunkten raumbedeutsamen, erheblichen Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt zu ermöglichen, Artikel 22 Abs. III Nr. 2 LplG.<br />

Bestandteil des Verfahrens ist somit die „raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung“,<br />

also die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen unmittelbaren<br />

und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter<br />

(1) Menschen, Tiere und Pflanzen,<br />

(2) (Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft<br />

(3) Kultur und sonstige Sachgüter sowie<br />

(4) die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern<br />

entsprechend dem Planungsstand (Oktober 2010). <strong>Die</strong> Ergebnisse sind in den nachfolgenden<br />

Kapiteln zusammengefasst dargestellt.<br />

1.5. Energiewirtschaftliche Ausgangslage und Prognose<br />

1.5.1. Wandel des Energiesystems in Deutschland<br />

<strong>Die</strong> europäische Energieversorgung befindet sich zurzeit in einer Phase des Wandels.<br />

<strong>Die</strong>se Transformation hin zu einer Energieversorgung mit hohem Anteil an erneuerbaren<br />

Energien ist eine Konsequenz des internationalen Konsenses die CO2-<br />

Konzentration auf einen Wert <strong>von</strong> ca. 450 ppm zu begrenzen, um eine globale Erwärmung<br />

um mehr als 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu verhindern.<br />

<strong>Die</strong> Europäische Union formulierte diese Klimaschutzziele in einem Richtlinien- und<br />

Zielpaket für Klimaschutz und Energie 1 , oft als 20-20-20 Ziele bezeichnet, welches<br />

Zielvorgaben bis 2020 enthält.<br />

<strong>Die</strong> europaweit gültigen Vorgaben bis 2020 sind demnach:<br />

• 20% weniger Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990<br />

• 20% Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch<br />

• 20% weniger Energieverbrauch<br />

In Deutschland wurde ein Entwicklungspfad zum Ausbau der erneuerbaren Energien<br />

in der „Leitstudie 2008, Weiterentwicklung der Ausbaustrategie Erneuerbare Energien“<br />

dargelegt, und im Leitszenario 2009 fortgeschrieben.<br />

1 Gipfeltreffen der Staats- und <strong>Regierung</strong>schefs der EU am 08.03.2007<br />

Seite 16 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

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