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Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

In der Betriebsphase kommt es zu einem Verlust des Lebensraumes <strong>von</strong> ca. 1 ha<br />

(Uferverlegung in Richtung Strommitte zwecks besserer Auffindbarkeit der Organismenwanderhilfe).<br />

Unter Berücksichtigung einer für Fische nutzbaren Gesamtfläche<br />

<strong>von</strong> mehr als 500 ha erscheint dieser Verlust als geringfügig. Durch die im Betrieb<br />

ungünstigeren hydrologischen Randbedingungen werden ca. 10 ha des Gebietes betroffen.<br />

<strong>Die</strong>se Gewässerfläche weist allerdings keine bedeutsamen Reproduktion bzw.<br />

Larvalhabitate auf, wodurch auch die schädigende Wirkung <strong>von</strong> Schwall und Sunk in<br />

den Uferzonen ökologisch weniger ungünstig wirkt.<br />

Für das FFH-Gebiet Nr. 7447-371 „Donau <strong>von</strong> Kachlet bis Jochenstein“ ergibt sich mit<br />

Realisierung des Vorhabens folgender Sachverhalt. Auf der Strecke <strong>von</strong> Passau bis<br />

zum Kraftwerk Jochenstein ändern sich die ökologischen Rahmenbedingungen in<br />

keinster Weise. Somit kommt es auch zu keinen Änderungen der Erhaltungszustände<br />

der Schutzgüter in dieser Strecke. Flussab des Kraftwerkes Jochenstein ergeben sich<br />

Änderungen in der Uferausformung und im hydrologischen Regime. <strong>Die</strong>se durch das<br />

Vorhaben beeinflusste Strecke umfasst nur ca. 2% der Fläche des Gebietes (Aufgrund<br />

des unterbrochenen Kontinuums kein funktioneller Zusammenhang mit der Strecke<br />

flussauf). Betrachtet man die gesamte Gebietskulisse lassen sich weder für Schied,<br />

Zingel, Streber, Frauennerfling, Bitterling und Schrätzer im FFH-Gebiet wesentliche<br />

Beeinträchtigungen erkennen.<br />

Aufgrund der projektsbedingten Auswirkungen sind allerdings ohne Setzen geeigneter<br />

Maßnahmen im österreichischen FFH-Gebiet relevante Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Zusammenfassend lässt sich das geplante Vorhaben in Bezug auf die FFH-<br />

Verträglichkeit der Schutzgüter „Fische“ im FFH-Gebiet Nr. 7447-371 „Donau <strong>von</strong><br />

Kachlet bis Jochenstein“ als verträglich einschätzen.<br />

9. Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

Im Rahmen der vorliegenden saP für das Raumordnungsverfahren zum geplanten<br />

Vorhaben „Energiespeicher Riedl“ konnte für insgesamt 133 europarechtlich geschützte<br />

Arten (Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie, Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie)<br />

eine potenzielle Betroffenheit <strong>von</strong> Verbotstatbeständen des § 44<br />

BNatSchG nicht ausgeschlossen werden, da diese Arten im Wirkbereich des Eingriffes<br />

vorkommen bzw. prinzipiell vorkommen könnten.<br />

Bei allen Arten hat die Prüfung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens (vgl. relevante<br />

Wirkfaktoren und definierte Eingriffszonen) auf die möglicherweise betroffenen<br />

Arten ergeben, dass aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes (biologischökologische<br />

Fachgrundlagen, absehbare Auswirkungen auch unter Berücksichtigung<br />

des aktuellen Standes wesentlicher sektoraler Fachgutachten) voraussichtlich keine<br />

Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG berührt werden, wenn die definierten<br />

Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungs-Maßnahmen sowie CEF-Maßnahmen berücksichtigt<br />

und effizient realisiert werden. Hierbei sind die qualitativen und quantitativen<br />

Faktoren entscheidend und benötigen in den beschriebenen Fällen eine Effizienzkontrolle<br />

bzw. ein Risikomanagement.<br />

Bei acht über die Bundesartenschutzverordnung national streng geschützten Arten<br />

werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutz-, Vermeidungs- und CEF-<br />

Maßnahmen Verbotstatbestände voraussichtlich ebenfalls nicht berührt.<br />

Weitere Bestandsaufnahmen zur Verifizierung der saP-Ergebnisse werden aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht nach derzeitigem Kenntnisstand nur für zwei Nachfalterarten<br />

für erforderlich gehalten. Grundsätzlich sollten die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

im Rahmen der Abarbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung so gestaltet<br />

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