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Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Äskulapnatter<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten angrenzend an bestehende<br />

Habitate oder an Vernetzungsstrukturen und Verbesserung<br />

bestehender Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Pflegemaßnahmen,<br />

Struktureinbringung oder Nutzungsaufgabe.<br />

Zauneidechse und Schlingnatter<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten mit Anschluss an<br />

bestehende Habitate oder Vernetzungsstrukturen (z. B. Steinhaufen<br />

und Steinriegel) in ein- bis zweischürigen Wiesen (siehe Äskulapnatter)<br />

und Verbesserung bestehender Fortpflanzungs- und Ruhestätten vor allem<br />

an Waldrandsituationen.<br />

Smaragdeidechse, Mauereidechse<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten (vorzugsweise angrenzend<br />

an bestehende Habitate) durch Struktureinbringung (Stein,<br />

Holz) und Verbesserung bzw. Ausweitung bestehender Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten durch Pflegemaßnahmen in bewaldeten Felsbereichen<br />

der Unter- und Mittelhänge („Lochhiebe“).<br />

Amphibien<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Laichhabitaten durch Anlage <strong>von</strong> Stillgewässerkomplexen.<br />

Tagfalter (Wiesenknopf-Ameisenbläulinge)<br />

� Gegebenenfalls werden im August Ameisenbläulinge aus den beeinträchtigten<br />

Habitaten abgefangen und aus dem Risikobereich in vorher<br />

hergestellte Habitate verbracht;<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Habitaten wenn möglich direkt angrenzend an bestehende<br />

Fortpflanzung- und Ruhestätten (hohe Effizienz, schnelle Besiedelung<br />

durch Wirtameisen etc.). Optimierung bestehender (potenzieller)<br />

Habitate.<br />

� Wesentliche Prämissen sind:<br />

� einschürige Wiesen, extensiv genutzte Grünlandbänder;<br />

� Vorkommen der Wirtsameisen und Raupenfraßpflanze (zB. Mähgutübertragung);<br />

� Südexposition und geringe Verschattung;<br />

� Nachtfalter (Hofdame, Nachtkerzenschwärmer), Wildbienen;<br />

� Entbuschung und Baumfällungen auf Böschungen der PA 52 „Dolomitenstraße“;<br />

� Neuschaffung <strong>von</strong> Pionierstandorten.<br />

7.9.3. Eingriffsregelung<br />

Aufgrund der Flächenverluste und Flächeninanspruchnahmen einerseits und der Funktionsverluste<br />

als Lebensräume und Nahrungshabitate, Verluste funktionaler Beziehungen,<br />

Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsbildes andererseits wird ein Ausgleichsflächenbedarf aus der<br />

Eingriffsregelung <strong>von</strong> ca. 60 bis 80 Hektar prognostiziert.<br />

Für den Ausgleich im Sinne der Eingriffsregelung werden übergeordnete Maßnahmenkomplexe<br />

veranschlagt:<br />

� Extensivierung und Strukturanreicherung im Offenland (landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen), ca. 80 % des errechneten Ausgleichsbedarfes.<br />

<strong>Die</strong>se Flächen verbleiben in landwirtschaftlicher Nutzung;<br />

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