Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern
Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern
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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />
Versorgung keine Eintragungen hinsichtlich Bodenschätze auf. Fachliche Ziele der<br />
Raumordnung sind daher nicht berührt.<br />
1.6.8. Wasserwirtschaft<br />
Wasserversorgung<br />
Der Intakthaltung und der Entwicklung des Wasserhaushaltes für Menschen, Tiere und<br />
Pflanzen kommt nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern besondere Bedeutung<br />
zu. (LEP B I 1.2.1 (G)). Es ist anzustreben, die Nutzung und Einwirkungen auf<br />
das Wasser, insbesondere die Flächennutzung, so anzuordnen und zu begrenzen, dass<br />
das Wasser seine Aufgaben im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann. (LEP B I 3.2<br />
(G))<br />
Für das Grundwasser soll insbesondere der gute mengenmäßige und chemische Zustand<br />
erhalten oder erreicht werden. Tiefengrundwasser, das sich nur langsam erneuert,<br />
soll besonders geschont werden. (LEP B I 3.1.1.1 (Z))<br />
Ziel des LEP ist es, dass genutzte oder zur Nutzung vorgesehene Trinkwasservorkommen<br />
durch Wasserschutzgebiete gesichert werden. (LEP B I 3.2.2.3 (Z))<br />
Außerhalb der Schutzgebiete sollen empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete<br />
zur Sicherung der für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Grundwasservorkommen<br />
als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete ausgewiesen werden für die öffentliche<br />
Wasserversorgung in den Regionalplänen gesichert werden. (LEP B I 3.2.2. 3<br />
(Z), RP B XII 1.3 (Z)). Zum Schutz des Grundwassers soll in diesen Gebieten dem<br />
Grundwasser Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />
eingeräumt werden. Nutzungen, die nicht mit dem Schutz des Grundwassers vereinbar<br />
sind, sind ausgeschlossen.<br />
Insbesondere für oberirdische Gewässer soll der gute ökologische und chemische Zustand<br />
und für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächengewässer das gute<br />
ökologische Potential und der gute chemische Zustand erhalten oder erreicht werden.<br />
(LEP B I 3.1.2.1 (Z))<br />
Hochwasserschutz<br />
<strong>Die</strong> Erhaltung und Verbesserung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft<br />
ist anzustreben. (LEP B I 3.3.1.1 (G)). Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, Überschwemmungsgebiete<br />
<strong>von</strong> konkurrierenden Nutzungen, insbesondere <strong>von</strong> Bebauung,<br />
freizuhalten (LEP B I 3.3.1 (G))<br />
Es ist anzustreben, in natürlichen Rückhalteräumen die Bodennutzung auf die wasserwirtschaftlichen<br />
Anforderungen abzustimmen. Der Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
regelmäßig überfluteter Flächen als Auwald oder Grünland kommt besondere<br />
Bedeutung zu. Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, dass landwirtschaftliche Flächen in<br />
der Regel nicht hochwassergeschützt werden (LEP B I 3.3.1.1 (G))<br />
Gebiete außerhalb wasserrechtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete sowie<br />
geeignete aktivierbare Flächen, die für den vorbeugenden Hochwasserschutz benötigt<br />
werden, sollen als Vorranggebiete für den Hochwasserabfluss und -rückhalt (Vorranggebiete<br />
für Hochwasserschutz) in den Regionalplänen gesichert werden (LEP B I<br />
3.3.1.2 (Z))<br />
Im Regionalplan Donau-Wald ist das Ziel formuliert, dass auf die Freihaltung der<br />
Hochwasserabflussgebiete, die als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden sollen,<br />
hinzuwirken ist. (RP DW B XII 3.1 (Z)). Ein „Vorranggebiet für Hochwasserschutz“<br />
ist gemäß der Begründungskarte des RP DW zu B XII 2.1 nicht ausgewiesen.<br />
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