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Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern

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Einreichunterlagen ROV <strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

Versorgung keine Eintragungen hinsichtlich Bodenschätze auf. Fachliche Ziele der<br />

Raumordnung sind daher nicht berührt.<br />

1.6.8. Wasserwirtschaft<br />

Wasserversorgung<br />

Der Intakthaltung und der Entwicklung des Wasserhaushaltes für Menschen, Tiere und<br />

Pflanzen kommt nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern besondere Bedeutung<br />

zu. (LEP B I 1.2.1 (G)). Es ist anzustreben, die Nutzung und Einwirkungen auf<br />

das Wasser, insbesondere die Flächennutzung, so anzuordnen und zu begrenzen, dass<br />

das Wasser seine Aufgaben im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann. (LEP B I 3.2<br />

(G))<br />

Für das Grundwasser soll insbesondere der gute mengenmäßige und chemische Zustand<br />

erhalten oder erreicht werden. Tiefengrundwasser, das sich nur langsam erneuert,<br />

soll besonders geschont werden. (LEP B I 3.1.1.1 (Z))<br />

Ziel des LEP ist es, dass genutzte oder zur Nutzung vorgesehene Trinkwasservorkommen<br />

durch Wasserschutzgebiete gesichert werden. (LEP B I 3.2.2.3 (Z))<br />

Außerhalb der Schutzgebiete sollen empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete<br />

zur Sicherung der für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Grundwasservorkommen<br />

als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete ausgewiesen werden für die öffentliche<br />

Wasserversorgung in den Regionalplänen gesichert werden. (LEP B I 3.2.2. 3<br />

(Z), RP B XII 1.3 (Z)). Zum Schutz des Grundwassers soll in diesen Gebieten dem<br />

Grundwasser Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />

eingeräumt werden. Nutzungen, die nicht mit dem Schutz des Grundwassers vereinbar<br />

sind, sind ausgeschlossen.<br />

Insbesondere für oberirdische Gewässer soll der gute ökologische und chemische Zustand<br />

und für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächengewässer das gute<br />

ökologische Potential und der gute chemische Zustand erhalten oder erreicht werden.<br />

(LEP B I 3.1.2.1 (Z))<br />

Hochwasserschutz<br />

<strong>Die</strong> Erhaltung und Verbesserung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft<br />

ist anzustreben. (LEP B I 3.3.1.1 (G)). Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, Überschwemmungsgebiete<br />

<strong>von</strong> konkurrierenden Nutzungen, insbesondere <strong>von</strong> Bebauung,<br />

freizuhalten (LEP B I 3.3.1 (G))<br />

Es ist anzustreben, in natürlichen Rückhalteräumen die Bodennutzung auf die wasserwirtschaftlichen<br />

Anforderungen abzustimmen. Der Erhaltung oder Wiederherstellung<br />

regelmäßig überfluteter Flächen als Auwald oder Grünland kommt besondere<br />

Bedeutung zu. Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, dass landwirtschaftliche Flächen in<br />

der Regel nicht hochwassergeschützt werden (LEP B I 3.3.1.1 (G))<br />

Gebiete außerhalb wasserrechtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete sowie<br />

geeignete aktivierbare Flächen, die für den vorbeugenden Hochwasserschutz benötigt<br />

werden, sollen als Vorranggebiete für den Hochwasserabfluss und -rückhalt (Vorranggebiete<br />

für Hochwasserschutz) in den Regionalplänen gesichert werden (LEP B I<br />

3.3.1.2 (Z))<br />

Im Regionalplan Donau-Wald ist das Ziel formuliert, dass auf die Freihaltung der<br />

Hochwasserabflussgebiete, die als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden sollen,<br />

hinzuwirken ist. (RP DW B XII 3.1 (Z)). Ein „Vorranggebiet für Hochwasserschutz“<br />

ist gemäß der Begründungskarte des RP DW zu B XII 2.1 nicht ausgewiesen.<br />

Seite 24 <strong>von</strong> 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

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