Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern
Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern
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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />
Eine möglichst naturnahe Gestaltung der Fließgewässer und deren Ufer in der Region<br />
sind anzustreben, um Abflussverschärfungen insbesondere bei Hochwasser entgegenzuwirken.<br />
(RP DW B XII 3.1.2 (G))<br />
1.6.9. Tourismus und Erholung<br />
In einem der Grundsätze des LEP Bayern heißt es, dass bei der Entwicklung und Ordnung<br />
<strong>von</strong> Räumen anzustreben ist, dem Bedürfnis nach Erholung in umwelt- und sozialverträglicher<br />
Weise Rechnung zutragen. (LEP B III 1.1. (Z))<br />
Erholungseinrichtungen sollen <strong>von</strong> schädlichen und störenden Immissionen freigehalten<br />
werden (LEP B III 1.2.1 (Z)). Auf die Belange des Tourismus ist in Tourismusgebieten<br />
bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen besonders Rücksicht zu nehmen (LEP<br />
B II 1.3 (Z)). In der Begründungskarte „Tourismusgebiete“ zum Ziel BII 1.3 wird der<br />
südliche Bayerische Wald, dem die Gemeinde Untergriesbach angehört, als Gebiet mit<br />
erheblichem Urlaubstourismus eingestuft.<br />
Einen ähnlichen Grundsatz (B IV 3.3) vertritt auch der RP DW, nach dem insbesondere<br />
in den Tourismusgebieten an und nördlich der Donau (sowie im Bereich der Thermalbäder…)<br />
bei industriell-gewerblichen Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben die<br />
Belange der Fremdenverkehrs- und Tourismuswirtschaft besonders zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
<strong>Die</strong> Attraktivität der Landschaft und eine intakte Natur am Urlaubsort sind eines der<br />
wichtigsten Reisemotive. Daher soll gemäß RP DW die Attraktivität und ökologische<br />
Funktionsfähigkeit der Natur-, Kultur- und Erholungslandschaften des Bayerischen<br />
Waldes, der Fließgewässerachsen (und des tertiären Hügellandes) als Grundlage des<br />
Fremdenverkehrs auf Dauer erhalten und weiterentwickelt werden (RP B IV 5.3 (Z)).<br />
Für die Region ist die Entwicklung und Stärkung touristischer Routen <strong>von</strong> besonderer<br />
Bedeutung. Es ist eine verstärkte Zusammenarbeit <strong>von</strong> Industrie, Gewerbe, (Kunst)<br />
Handwerk und touristischen <strong>Die</strong>nstleistungen anzustreben. (RP DW B IV 5.6 (G))<br />
Das vorhandene Netz touristischer Wege soll in der Region weiter verbessert und untereinander<br />
vernetzt werden. (RP DW B IV 5.7 (Z))<br />
1.6.10. Verkehr<br />
Gemäß dem LEP B V 1.1.1 (G) ist anzustreben, dass die Verkehrswege die für die gesellschaftlichen<br />
und wirtschaftlichen Bedürfnisse notwendige Mobilität und Kommunikation<br />
umweltschonend gewährleisten.<br />
Der Schaffung einer sicheren und attraktiven Fahrradinfrastruktur kommt zur Förderung<br />
des Radverkehrs, der aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen<br />
eine wichtige Funktion für die nachhaltige Entwicklung erfüllt, besondere Bedeutung<br />
zu. Gleiches gilt für die weitere Entwicklung des überregionalen Radwegenetzes und<br />
die Herstellung grenzüberschreitender Verknüpfungen mit dem „Bayernnetz für Radler“<br />
(LEP B V 1.1.5 (G))<br />
1.6.11. Kultur- und Sachgüter<br />
Raumordnerische Ziele und Grundsätze zu Kulturgütern finden sich nicht im LEP Bayern.<br />
In Bezug auf Kulturgüter trifft das bereits im Kapitel Tourismus aufgeführte Ziel B IV<br />
5.3 des RP DW zu. Darüber hinaus sollen die kunst- und kulturhistorisch bedeutsamen<br />
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