Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern
Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern
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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />
Im Regionalplan Donau-Wald heißt es, dass in landschaftlichen Vorbehaltsgebieten die<br />
Eigenart des Landschaftsbildes und charakteristische Landschaftselemente wie naturnahe,<br />
artenreiche Wälder und Flachwasser- und Uferbereiche erhalten werden sollen.<br />
(RP DW B I 2.1.1(Z))<br />
Landschaften und Landschaftsteile, die sich wegen ihrer Ursprünglichkeit, ihres Wertes<br />
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ihres besonderen ökologischen Gefüges<br />
oder wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie ihrer Erholungseignung auszeichnen,<br />
sind in der jeweils geeigneten Form vertraglich oder hoheitlich zu sichern<br />
und zu pflegen. (LEP B I 2.1.2 (Z))<br />
Gemäß des Regionalplanes Donau-Wald sollen als Naturschutzgebiete insbesondere<br />
naturnahe Bereiche wie z.B. Trockenrasen, Halbtrockenrasen und Hangwälder an der<br />
Donau gesichert und gepflegt werden. (RP DW B I 2.2 (Z))<br />
Landschaftsbild<br />
Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, die Landschaften Bayerns in ihrer Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit zu erhalten. <strong>Die</strong> charakteristische Gestalt der Landschaft, die typische<br />
Landschaftsgliederung, die landschaftsprägenden Gewässer, die standort- und nutzungsbedingte<br />
Vegetationsdecke sind zu erhalten und fortzuentwickeln. (LEP B I 2.2.3<br />
(G))<br />
<strong>Die</strong> Wälder auf der Donauleite besitzen gemäß dem Waldfunktionsplan der Region<br />
Donau-Wald besondere Bedeutung für das Landschaftsbild.<br />
1.6.6. Land- und Forstwirtschaft<br />
Durch eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft soll die effiziente, verbrauchernahe<br />
Versorgung <strong>von</strong> Bevölkerung und Wirtschaft mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen <strong>von</strong><br />
hoher Qualität gesichert werden. (LEP B IV 1.1 (Z))<br />
Es ist anzustreben, dass die für land- und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten<br />
Böden nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen<br />
werden. (LEP B IV 1.3 (G))<br />
Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, dass die bäuerlich betriebene Land- und Forstwirtschaft<br />
erhalten und weiterentwickelt wird, um die gewachsene Kulturlandschaft in der<br />
Region erhalten zu können. (RP DW B IV 6.1 (G))<br />
<strong>Die</strong> bäuerlich geprägte, auf einem breiten Fundament <strong>von</strong> Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben<br />
aufbauende bayerische Agrarstruktur soll in allen Landesteilen gesichert<br />
und weiter entwickelt werden. (LEP B IV 1.2 (Z))<br />
<strong>Die</strong> für die landwirtschaftliche Nutzung geeigneten Flächen sind soweit möglich für<br />
diese Nutzung zu erhalten und durch standortgemäße und umweltverträgliche Bewirtschaftungsformen<br />
langfristig zu sichern. (RP DW B IV 6.2 (G))<br />
Es ist anzustreben, insbesondere Wälder, die besondere Funktionen haben, in ihrer<br />
Substanz zu erhalten und zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit weiterzuentwickeln.<br />
(RP DW B IV 6.6 (G))<br />
1.6.7. Rohstoffgewinnung<br />
Das engere Untersuchungsgebiet weist gemäß der Begründungskarte des RP DW<br />
„Rohstofflagerstätten <strong>von</strong> regionaler Bedeutung“ sowie gemäß der Karte Siedlung und<br />
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