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Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />

Im Regionalplan Donau-Wald heißt es, dass in landschaftlichen Vorbehaltsgebieten die<br />

Eigenart des Landschaftsbildes und charakteristische Landschaftselemente wie naturnahe,<br />

artenreiche Wälder und Flachwasser- und Uferbereiche erhalten werden sollen.<br />

(RP DW B I 2.1.1(Z))<br />

Landschaften und Landschaftsteile, die sich wegen ihrer Ursprünglichkeit, ihres Wertes<br />

als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ihres besonderen ökologischen Gefüges<br />

oder wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie ihrer Erholungseignung auszeichnen,<br />

sind in der jeweils geeigneten Form vertraglich oder hoheitlich zu sichern<br />

und zu pflegen. (LEP B I 2.1.2 (Z))<br />

Gemäß des Regionalplanes Donau-Wald sollen als Naturschutzgebiete insbesondere<br />

naturnahe Bereiche wie z.B. Trockenrasen, Halbtrockenrasen und Hangwälder an der<br />

Donau gesichert und gepflegt werden. (RP DW B I 2.2 (Z))<br />

Landschaftsbild<br />

Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, die Landschaften Bayerns in ihrer Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit zu erhalten. <strong>Die</strong> charakteristische Gestalt der Landschaft, die typische<br />

Landschaftsgliederung, die landschaftsprägenden Gewässer, die standort- und nutzungsbedingte<br />

Vegetationsdecke sind zu erhalten und fortzuentwickeln. (LEP B I 2.2.3<br />

(G))<br />

<strong>Die</strong> Wälder auf der Donauleite besitzen gemäß dem Waldfunktionsplan der Region<br />

Donau-Wald besondere Bedeutung für das Landschaftsbild.<br />

1.6.6. Land- und Forstwirtschaft<br />

Durch eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft soll die effiziente, verbrauchernahe<br />

Versorgung <strong>von</strong> Bevölkerung und Wirtschaft mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen <strong>von</strong><br />

hoher Qualität gesichert werden. (LEP B IV 1.1 (Z))<br />

Es ist anzustreben, dass die für land- und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten<br />

Böden nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen<br />

werden. (LEP B IV 1.3 (G))<br />

Es ist <strong>von</strong> besonderer Bedeutung, dass die bäuerlich betriebene Land- und Forstwirtschaft<br />

erhalten und weiterentwickelt wird, um die gewachsene Kulturlandschaft in der<br />

Region erhalten zu können. (RP DW B IV 6.1 (G))<br />

<strong>Die</strong> bäuerlich geprägte, auf einem breiten Fundament <strong>von</strong> Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben<br />

aufbauende bayerische Agrarstruktur soll in allen Landesteilen gesichert<br />

und weiter entwickelt werden. (LEP B IV 1.2 (Z))<br />

<strong>Die</strong> für die landwirtschaftliche Nutzung geeigneten Flächen sind soweit möglich für<br />

diese Nutzung zu erhalten und durch standortgemäße und umweltverträgliche Bewirtschaftungsformen<br />

langfristig zu sichern. (RP DW B IV 6.2 (G))<br />

Es ist anzustreben, insbesondere Wälder, die besondere Funktionen haben, in ihrer<br />

Substanz zu erhalten und zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit weiterzuentwickeln.<br />

(RP DW B IV 6.6 (G))<br />

1.6.7. Rohstoffgewinnung<br />

Das engere Untersuchungsgebiet weist gemäß der Begründungskarte des RP DW<br />

„Rohstofflagerstätten <strong>von</strong> regionaler Bedeutung“ sowie gemäß der Karte Siedlung und<br />

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