Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern
Erläuterungsbericht - Die Regierung von Niederbayern
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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Einreichunterlagen ROV<br />
Eine Einsatzsimulation des Energiespeichers- Riedl, basierend auf den historischen<br />
Abrufen <strong>von</strong> Regelenergie liefert als Ergebnis eine jährliche Erzeugung <strong>von</strong> rund<br />
330 GWh bei einer Energieübernahme im Pumpbetrieb <strong>von</strong> rund 430 GWh. Das entspricht<br />
einer jährlichen Einsatzdauer <strong>von</strong> rund 1100 Volllaststunden im Turbinenbetrieb,<br />
und rund 1400 Volllaststunden im Pumpbetrieb.<br />
Bei Betrachtung eines reinen Wälzbetriebes wäre der Energiespeicher- Riedl in der<br />
Lage jährlich rund 750 GWh, bei einem Pumpaufwand <strong>von</strong> rund 980 GWh, bereitzustellen.<br />
Das entspricht einer jährlichen Einsatzdauer <strong>von</strong> rund 2500 Volllaststunden im<br />
Turbinenbetrieb, und rund 3300 Volllaststunden im Pumpbetrieb.<br />
Brandschutz<br />
<strong>Die</strong> Alarmierung im Brand- bzw. Katastrophenfall ist für die Kraftwerksanlagen Jochenstein<br />
in der „Brandschutzordnung Jochenstein“ geregelt und gilt dann auch für<br />
den Betrieb des Energiespeichers. Sämtliche Innenräume der Kraftwerksanlage werden<br />
mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgerüstet.<br />
Objektschutz<br />
<strong>Die</strong> neu zu errichtenden Anlagen des Energiespeichers Riedl werden in das Zutrittsicherungssystem<br />
des bestehenden Kraftwerk Jochenstein eingebunden und mit einer<br />
Schließ- und Objektschutzanlage ausgestattet. <strong>Die</strong> Zugangstüren und Tore <strong>von</strong> Gebäuden,<br />
Anlagen und Umzäunungen werden mit einer geeigneten Zutrittsüberwachung<br />
und Videoüberwachung ausgerüstet. <strong>Die</strong> Bereiche sämtlicher Steuer- und Betätigungseinrichtungen<br />
werden mit Bewegungsmeldern überwacht. Das Vorgehen bei<br />
Ansprechen des Objektschutzes ist in der Betriebsvorschrift „Betreten und Verlassen<br />
des Kraftwerks“ geregelt.<br />
Arbeitnehmerschutz<br />
<strong>Die</strong> Kraftwerksanlage Energiespeicher Riedl wird in der Betriebsphase in die Betriebsorganisation<br />
der <strong>von</strong> der DKJ mit der Betriebsführung beauftragten Grenzkraftwerke<br />
GmbH eingebunden. Damit ist die Anwendung der wesentlichen gesetzlichen Vorschriften<br />
� Arbeitsschutzgesetz<br />
� Arbeitssicherheitsgesetz<br />
� Arbeitsstättenverordnung<br />
� Betriebssicherheitsverordnung<br />
� Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung<br />
� PSA Benutzungsverordnung,<br />
sowie der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien und Verordnungen nach dem jeweils<br />
letztgültigen Stand gesichert.<br />
<strong>Die</strong> Kraftstation Riedl ist im Normalbetrieb nicht besetzt, da die gesamte Kraftwerksanlage<br />
ferngesteuert und fernüberwacht betrieben wird. Für das bei Betriebskontrollen<br />
und Revisionen fallweise anwesende Personal werden sanitäre Vorkehrungen und<br />
Sozialeinrichtungen, Erste Hilfe Ausrüstungen, künstliche Beleuchtung, Beheizung,<br />
Klimatisierung und Belüftung, Fluchtwege, Brandschutzeinrichtungen etc. vorgesehen.<br />
Für fallweise Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten kommt ausschließlich geschultes<br />
und befähigtes Personal zum Einsatz.<br />
<strong>Die</strong> Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen<br />
(LärmVibrationsArbSchV vom 19.07.2010)) wird eingehalten.<br />
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