Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...
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Frieder Haakh *<br />
Vergabe der Technischen <strong>Betrieb</strong>sführung für die<br />
Wasserversorgung?<br />
Ich danke zunächst, dass ich Ihnen heute dieses Referat zum Thema<br />
„Vergabe der Technischen <strong>Betrieb</strong>sführung für die Wasserversorgung?“<br />
halten darf. Um es gleich vorweg zu nehmen, Sie werden <strong>von</strong> mir als<br />
einem Vertreter eines großen kommunalen Wasserversorgungszweckverbandes<br />
mit annähernd 100 Millionen Kubikmetern Jahreswasserabgabe<br />
<strong>und</strong> über 100 Verbandsmitgliedern nicht hören, dass eine<br />
Vergabe der Technischen <strong>Betrieb</strong>sführung für kommunale Wasserversorgungsunternehmen<br />
nicht in Frage kommen darf. Die Situation stellt<br />
sich hier vielschichtig dar, <strong>und</strong> ich möchte versuchen, Ihnen die Zusammenhänge<br />
darzulegen <strong>und</strong> eine aus unserer Sicht, aus kommunaler<br />
Sicht, differenzierte Antwort zu geben.<br />
Hier ist es zunächst wichtig, sich die Ziele der kommunalen Wasserversorgung<br />
vor Augen zu führen. Diese sind, bis auf den ersten <strong>und</strong><br />
letzten Punkt, weitgehend identisch mit den Zielen einer ambitionierten<br />
privaten Wasserversorgung. Wir wollen Trinkwasser zu günstigen<br />
Preisen, wir wollen Trinkwasser bester Qualität, wir wollen eine sichere<br />
<strong>und</strong> nachhaltige Versorgung <strong>und</strong> einen guten Service im Dienstleistungsbereich.<br />
Die kommunal getragene Wasserversorgung legt besonderen<br />
Wert auf die direkte demokratische Kontrolle durch den Gemeinderat,<br />
durch die Verbandsversammlung, durch Aufsichtsgremien,<br />
die unter direkter Kontrolle der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger stehen <strong>und</strong> auf<br />
günstige Preise.<br />
Neben diesen Zielen müssen selbstverständlich auch operative Aspekte<br />
bei der Organisation der Wasserversorgung beachtet werden. Diese sind<br />
zum einen die Frage nach einer gerichtsfesten Organisation der Wasserversorgung<br />
– Stichwort DVGW-Arbeitsblatt W 1000 – <strong>und</strong> dem Regelwerk<br />
überhaupt, auch vor der Frage eines möglichen Organisationsverschuldens,<br />
wenn beispielsweise Qualitätsziele nicht erreicht wurden<br />
<strong>und</strong> Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung festgestellt werden<br />
müssen. In den vergangenen Jahren hat auch die Frage nach der Personalqualifikation<br />
zunehmend an Bedeutung gewonnen, wiederum im<br />
*<br />
Dr.-Ing. Frieder Haakh ist technischer Geschäftsführer des Zweckverbandes Landeswasserversorgung<br />
Baden-Württemberg.<br />
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