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Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

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Frieder Haakh *<br />

Vergabe der Technischen <strong>Betrieb</strong>sführung für die<br />

Wasserversorgung?<br />

Ich danke zunächst, dass ich Ihnen heute dieses Referat zum Thema<br />

„Vergabe der Technischen <strong>Betrieb</strong>sführung für die Wasserversorgung?“<br />

halten darf. Um es gleich vorweg zu nehmen, Sie werden <strong>von</strong> mir als<br />

einem Vertreter eines großen kommunalen Wasserversorgungszweckverbandes<br />

mit annähernd 100 Millionen Kubikmetern Jahreswasserabgabe<br />

<strong>und</strong> über 100 Verbandsmitgliedern nicht hören, dass eine<br />

Vergabe der Technischen <strong>Betrieb</strong>sführung für kommunale Wasserversorgungsunternehmen<br />

nicht in Frage kommen darf. Die Situation stellt<br />

sich hier vielschichtig dar, <strong>und</strong> ich möchte versuchen, Ihnen die Zusammenhänge<br />

darzulegen <strong>und</strong> eine aus unserer Sicht, aus kommunaler<br />

Sicht, differenzierte Antwort zu geben.<br />

Hier ist es zunächst wichtig, sich die Ziele der kommunalen Wasserversorgung<br />

vor Augen zu führen. Diese sind, bis auf den ersten <strong>und</strong><br />

letzten Punkt, weitgehend identisch mit den Zielen einer ambitionierten<br />

privaten Wasserversorgung. Wir wollen Trinkwasser zu günstigen<br />

Preisen, wir wollen Trinkwasser bester Qualität, wir wollen eine sichere<br />

<strong>und</strong> nachhaltige Versorgung <strong>und</strong> einen guten Service im Dienstleistungsbereich.<br />

Die kommunal getragene Wasserversorgung legt besonderen<br />

Wert auf die direkte demokratische Kontrolle durch den Gemeinderat,<br />

durch die Verbandsversammlung, durch Aufsichtsgremien,<br />

die unter direkter Kontrolle der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger stehen <strong>und</strong> auf<br />

günstige Preise.<br />

Neben diesen Zielen müssen selbstverständlich auch operative Aspekte<br />

bei der Organisation der Wasserversorgung beachtet werden. Diese sind<br />

zum einen die Frage nach einer gerichtsfesten Organisation der Wasserversorgung<br />

– Stichwort DVGW-Arbeitsblatt W 1000 – <strong>und</strong> dem Regelwerk<br />

überhaupt, auch vor der Frage eines möglichen Organisationsverschuldens,<br />

wenn beispielsweise Qualitätsziele nicht erreicht wurden<br />

<strong>und</strong> Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung festgestellt werden<br />

müssen. In den vergangenen Jahren hat auch die Frage nach der Personalqualifikation<br />

zunehmend an Bedeutung gewonnen, wiederum im<br />

*<br />

Dr.-Ing. Frieder Haakh ist technischer Geschäftsführer des Zweckverbandes Landeswasserversorgung<br />

Baden-Württemberg.<br />

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