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Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

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(Foreclosure) führen. 8 Um eine solche Marktabschottung effektiv zu verhindern<br />

bzw. die vertikale Marktmachtübertragung einzudämmen, wird in<br />

Wissenschaft <strong>und</strong> Praxis im Zuge der Liberalisierung netzgeb<strong>und</strong>ener<br />

Industrien gleichermaßen intensiv über eine vertikale Entflechtung netzgeb<strong>und</strong>ener<br />

Industrien diskutiert. Dem Vorschlag zur Entflechtung wird<br />

dann regelmäßig das Argument umfassender Effizienzverluste in vertikal<br />

entflochtenen Industrien entgegengehalten. Darüber hinaus könnten reduzierte<br />

Investitionsanreize Folge vertikaler Entflechtung sein.<br />

Die klassische ökonomische Begründung zur Regulierung <strong>von</strong> Versorgungsunternehmen<br />

wird aus der Theorie natürlicher Monopole abgeleitet.<br />

9 In der ökonomischen Theorie spricht man <strong>von</strong> natürlichen Monopolen,<br />

wenn die Kostenfunktion im relevanten Bereich subadditiv ist. Der<br />

Spezialfall strikter Subadditivität liegt vor, wenn ein Unternehmen eine<br />

Leistung in bestimmtem Umfang günstiger bereitstellen kann als zwei<br />

oder mehr Unternehmen. 10 Als Ursachen subadditiver Kosten kommen<br />

unter anderem folgende Aspekte in Betracht:<br />

1. Sinkende Durchschnittskosten aufgr<strong>und</strong> steigender Skalenerträge,<br />

wobei dies eine hinreichende aber nicht notwendigerweise notwendige<br />

Bedingung für ein natürliches Monopol ist,<br />

2. Verb<strong>und</strong>- oder Dichtevorteile.<br />

Verb<strong>und</strong>- oder Dichtevorteile im lokalen Bereich sind i.d.R. die Ursache<br />

für natürliche Monopole in Netzindustrien. 11 Aus der Subadditivität der<br />

Kostenfunktion resultiert die Folge, dass die Leistungserstellung durch<br />

mehrere Unternehmen als volkswirtschaftliche Ressourcenverschwendung<br />

interpretiert werden muss. 12<br />

Um diese Ressourcenverschwendung zu vermeiden <strong>und</strong> die Leistungsbereitstellung<br />

durch einen einzigen Anbieter zu gewährleisten, wurden<br />

Anbietern in Netzindustrien lange Zeit Monopolrechte eingeräumt. Ein<br />

zweiter Gr<strong>und</strong> für die Einräumung <strong>von</strong> Monopolrechten bestand in der<br />

politisch gewünschten flächendeckenden Versorgung, die ohne Eingriffe<br />

aufgr<strong>und</strong> regional differierender Kosten nicht zu Einheitspreisen gewährleistet<br />

ist. Zwar konnten dadurch Skalenerträge zur Erlangung produktiver<br />

Effizienz erreicht werden, konträr dazu entstanden aber neue<br />

Ineffizienzen. Gemäß der ökonomischen Standardtheorie verknappt ein<br />

8<br />

Rey/Tirole, (2007).<br />

9<br />

Joskow/Rose (1989); Train (1991).<br />

10<br />

Panzar (1989).<br />

11<br />

Kruse (2001a) u. (2001b).<br />

12<br />

Diese Interpretation setzt voraus, dass andere Kosteneinflussgrößen nicht systematisch durch die<br />

Monopolstellung beeinflusst werden.<br />

8

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