Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...
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(Foreclosure) führen. 8 Um eine solche Marktabschottung effektiv zu verhindern<br />
bzw. die vertikale Marktmachtübertragung einzudämmen, wird in<br />
Wissenschaft <strong>und</strong> Praxis im Zuge der Liberalisierung netzgeb<strong>und</strong>ener<br />
Industrien gleichermaßen intensiv über eine vertikale Entflechtung netzgeb<strong>und</strong>ener<br />
Industrien diskutiert. Dem Vorschlag zur Entflechtung wird<br />
dann regelmäßig das Argument umfassender Effizienzverluste in vertikal<br />
entflochtenen Industrien entgegengehalten. Darüber hinaus könnten reduzierte<br />
Investitionsanreize Folge vertikaler Entflechtung sein.<br />
Die klassische ökonomische Begründung zur Regulierung <strong>von</strong> Versorgungsunternehmen<br />
wird aus der Theorie natürlicher Monopole abgeleitet.<br />
9 In der ökonomischen Theorie spricht man <strong>von</strong> natürlichen Monopolen,<br />
wenn die Kostenfunktion im relevanten Bereich subadditiv ist. Der<br />
Spezialfall strikter Subadditivität liegt vor, wenn ein Unternehmen eine<br />
Leistung in bestimmtem Umfang günstiger bereitstellen kann als zwei<br />
oder mehr Unternehmen. 10 Als Ursachen subadditiver Kosten kommen<br />
unter anderem folgende Aspekte in Betracht:<br />
1. Sinkende Durchschnittskosten aufgr<strong>und</strong> steigender Skalenerträge,<br />
wobei dies eine hinreichende aber nicht notwendigerweise notwendige<br />
Bedingung für ein natürliches Monopol ist,<br />
2. Verb<strong>und</strong>- oder Dichtevorteile.<br />
Verb<strong>und</strong>- oder Dichtevorteile im lokalen Bereich sind i.d.R. die Ursache<br />
für natürliche Monopole in Netzindustrien. 11 Aus der Subadditivität der<br />
Kostenfunktion resultiert die Folge, dass die Leistungserstellung durch<br />
mehrere Unternehmen als volkswirtschaftliche Ressourcenverschwendung<br />
interpretiert werden muss. 12<br />
Um diese Ressourcenverschwendung zu vermeiden <strong>und</strong> die Leistungsbereitstellung<br />
durch einen einzigen Anbieter zu gewährleisten, wurden<br />
Anbietern in Netzindustrien lange Zeit Monopolrechte eingeräumt. Ein<br />
zweiter Gr<strong>und</strong> für die Einräumung <strong>von</strong> Monopolrechten bestand in der<br />
politisch gewünschten flächendeckenden Versorgung, die ohne Eingriffe<br />
aufgr<strong>und</strong> regional differierender Kosten nicht zu Einheitspreisen gewährleistet<br />
ist. Zwar konnten dadurch Skalenerträge zur Erlangung produktiver<br />
Effizienz erreicht werden, konträr dazu entstanden aber neue<br />
Ineffizienzen. Gemäß der ökonomischen Standardtheorie verknappt ein<br />
8<br />
Rey/Tirole, (2007).<br />
9<br />
Joskow/Rose (1989); Train (1991).<br />
10<br />
Panzar (1989).<br />
11<br />
Kruse (2001a) u. (2001b).<br />
12<br />
Diese Interpretation setzt voraus, dass andere Kosteneinflussgrößen nicht systematisch durch die<br />
Monopolstellung beeinflusst werden.<br />
8