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Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

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� Für vertikal integrierte Netzbetreiber besteht kein Anreiz, im allgemeinen<br />

Marktinteresse das Netz auszubauen <strong>und</strong> auf diese Weise<br />

anderen einen Markteinsteig in die Bereiche Erzeugung oder<br />

Versorgung zu erleichtern.<br />

� Die Kommission hat beobachtet, dass sich eine wirksame Entflechtung<br />

der Übertragungsnetzbetreiber förderlich auf deren Investitionstätigkeit<br />

ausgewirkt hat. Betreffende Mitgliedstaaten haben in der<br />

Folge neue <strong>Infrastruktur</strong>investoren angezogen.<br />

Die sektorspezifischen Untersuchungen <strong>und</strong> Länderüberprüfungen, die<br />

die Europäische Kommission im Jahre 2006 durchgeführt hat 6 , haben<br />

nach Auffassung der Europäischen Kommission konkrete Beispiele für<br />

folgende Mängel des derzeitigen Regulierungsrahmens zu Tage gefördert:<br />

� Gro�e <strong>und</strong>/oder vertikal integrierte Unternehmen sind hinsichtlich der<br />

Informationen für ihre Handelsstrategie deutlich im Vorteil (z.B. mit<br />

ihren Informationen über Erzeugungsausfälle).<br />

� In einigen Fällen herrscht innerhalb vertikal integrierter Gruppen Unklarheit<br />

über die Zuständigkeit für gr<strong>und</strong>legende Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers,<br />

z.B. was Dispatching- <strong>und</strong> Ausgleichsdienste<br />

angeht.<br />

� Die Übertragungsnetzbetreiber, vor allem vertikal integrierte, haben<br />

es versäumt, Bedingungen zu schaffen, die zu liquiden Wettbewerbsmärkten<br />

führen, z.B. dadurch, dass sie örtlich begrenzte, getrennte<br />

Ausgleichszonen beibehalten haben, anstatt deren Integration auf<br />

nationaler <strong>und</strong> grenzüberschreitender Ebene zu erleichtern. Dies<br />

kann auf mangelndes Vertrauen zwischen den vollständig entflochtenen<br />

<strong>und</strong> den nicht vollständig entflochtenen Übertragungsnetzbetreibern<br />

zurückzuführen sein.<br />

� Die Übertragungsnetzbetreiber scheinen den Ausbau der grenzüberschreitenden<br />

Kapazitäten, sei es durch Investitionen oder durch<br />

andere Mittel, recht langsam betrieben zu haben. In vielen Fällen ist<br />

dies die Folge des Umstandes, dass der Regulierungsrahmen keinen<br />

ausreichenden Anreiz erbietet.<br />

� Es gibt Anzeichen dafür, dass sowohl die Übertragungsnetzbetreiber<br />

als auch die Regulierungsbehörden zu sehr an kurzfristigen nationalen<br />

Anliegen orientiert sind, statt pro-aktiv zu versuchen, zu integrierten<br />

Märkten zu gelangen.<br />

6 Siehe KOM (2006) 851 endgültig <strong>und</strong> SEC (2006) 1724.<br />

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