Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...
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� Für vertikal integrierte Netzbetreiber besteht kein Anreiz, im allgemeinen<br />
Marktinteresse das Netz auszubauen <strong>und</strong> auf diese Weise<br />
anderen einen Markteinsteig in die Bereiche Erzeugung oder<br />
Versorgung zu erleichtern.<br />
� Die Kommission hat beobachtet, dass sich eine wirksame Entflechtung<br />
der Übertragungsnetzbetreiber förderlich auf deren Investitionstätigkeit<br />
ausgewirkt hat. Betreffende Mitgliedstaaten haben in der<br />
Folge neue <strong>Infrastruktur</strong>investoren angezogen.<br />
Die sektorspezifischen Untersuchungen <strong>und</strong> Länderüberprüfungen, die<br />
die Europäische Kommission im Jahre 2006 durchgeführt hat 6 , haben<br />
nach Auffassung der Europäischen Kommission konkrete Beispiele für<br />
folgende Mängel des derzeitigen Regulierungsrahmens zu Tage gefördert:<br />
� Gro�e <strong>und</strong>/oder vertikal integrierte Unternehmen sind hinsichtlich der<br />
Informationen für ihre Handelsstrategie deutlich im Vorteil (z.B. mit<br />
ihren Informationen über Erzeugungsausfälle).<br />
� In einigen Fällen herrscht innerhalb vertikal integrierter Gruppen Unklarheit<br />
über die Zuständigkeit für gr<strong>und</strong>legende Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers,<br />
z.B. was Dispatching- <strong>und</strong> Ausgleichsdienste<br />
angeht.<br />
� Die Übertragungsnetzbetreiber, vor allem vertikal integrierte, haben<br />
es versäumt, Bedingungen zu schaffen, die zu liquiden Wettbewerbsmärkten<br />
führen, z.B. dadurch, dass sie örtlich begrenzte, getrennte<br />
Ausgleichszonen beibehalten haben, anstatt deren Integration auf<br />
nationaler <strong>und</strong> grenzüberschreitender Ebene zu erleichtern. Dies<br />
kann auf mangelndes Vertrauen zwischen den vollständig entflochtenen<br />
<strong>und</strong> den nicht vollständig entflochtenen Übertragungsnetzbetreibern<br />
zurückzuführen sein.<br />
� Die Übertragungsnetzbetreiber scheinen den Ausbau der grenzüberschreitenden<br />
Kapazitäten, sei es durch Investitionen oder durch<br />
andere Mittel, recht langsam betrieben zu haben. In vielen Fällen ist<br />
dies die Folge des Umstandes, dass der Regulierungsrahmen keinen<br />
ausreichenden Anreiz erbietet.<br />
� Es gibt Anzeichen dafür, dass sowohl die Übertragungsnetzbetreiber<br />
als auch die Regulierungsbehörden zu sehr an kurzfristigen nationalen<br />
Anliegen orientiert sind, statt pro-aktiv zu versuchen, zu integrierten<br />
Märkten zu gelangen.<br />
6 Siehe KOM (2006) 851 endgültig <strong>und</strong> SEC (2006) 1724.<br />
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