01.12.2012 Aufrufe

Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

estimmt ist, sondern dass auch wirtschaftsideologische <strong>und</strong> finanzielle<br />

Erwägungen eine gro�e Rolle spielen. 8<br />

II. Wie entflechten?<br />

Teil des dritten Legislativpakets zu den europäischen Elektrizitäts- <strong>und</strong><br />

Gasmärkten der Europäischen Kommission vom 19.09.2007 ist ein<br />

Vorschlag für eine Richtlinie „zur Änderung der Richtlinie 2003/54/EG<br />

über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt“ deren<br />

Artikel 8 ff. eine <strong>Trennung</strong> der Erzeugung <strong>und</strong> Versorgung <strong>von</strong> den<br />

Übertragungsnetzen vorsehen. Die Europäische Kommission favorisiert<br />

dabei die Option der eigentumsrechtlichen Entflechtung, bei der ein <strong>und</strong><br />

dasselbe Unternehmen nicht mehr gleichzeitig sowohl Eigentümer der<br />

Übertragungsnetze als auch Energieerzeuger oder Energieversorger<br />

sein darf. Darüber hinaus schlägt die Europäische Kommission als<br />

zweite Möglichkeit die Option des unabhängigen Netzbetreibers vor, bei<br />

der bestehende vertikal integrierte Unternehmen Eigentümer ihrer Netze<br />

bleiben können, sofern sie den tatsächlichen <strong>Betrieb</strong> anderen<br />

Unternehmen oder Stellen anvertrauen, die <strong>von</strong> ihnen völlig unabhängig<br />

sind.<br />

Diese Optionen lesen sich im Kommissionsvorschlag wie folgt:<br />

1. Option „ eigentumsrechtliche Entflechtung“<br />

� Es darf nicht dieselbe Person direkt oder indirekt (auch nicht durch<br />

Sperrminoritäten) eine Kontrolle über ein Erzeugungs- oder Versorgungsunternehmen<br />

ausüben <strong>und</strong> gleichzeitig eine Beteiligung an<br />

einem Übertragungsnetz halten oder dort Rechte haben.<br />

� Umgekehrt sollte die Kontrolle über einen Übertragungsnetzbetreiber<br />

die Möglichkeit ausschlie�en, eine Beteiligung an einem Versorgungsnetzbetreiber<br />

zu halten oder dort Rechte auszuüben. Diese<br />

Rechte schlie�en ein:<br />

� das Halten <strong>von</strong> Kapital,<br />

� die Befugnis zur Ausübung <strong>von</strong> Stimmrechten,<br />

� die Befugnis, Leitungs- oder Aufsichtsorgane zu bestellen,<br />

� den Anspruch auf Auszahlung <strong>von</strong> Dividenden/Gewinnen.<br />

8 Weitere Informationen zur Situation des Elektrizitätssektors in den Niederlanden in« An ex-ante<br />

welfare analysis of the unb<strong>und</strong>ling of the distribution and supply companies in the Dutch electricity<br />

sector. », Michiel de Nooij and Barbara Baarsma, Amsterdam, April 2007.<br />

64

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!