Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...
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estimmt ist, sondern dass auch wirtschaftsideologische <strong>und</strong> finanzielle<br />
Erwägungen eine gro�e Rolle spielen. 8<br />
II. Wie entflechten?<br />
Teil des dritten Legislativpakets zu den europäischen Elektrizitäts- <strong>und</strong><br />
Gasmärkten der Europäischen Kommission vom 19.09.2007 ist ein<br />
Vorschlag für eine Richtlinie „zur Änderung der Richtlinie 2003/54/EG<br />
über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt“ deren<br />
Artikel 8 ff. eine <strong>Trennung</strong> der Erzeugung <strong>und</strong> Versorgung <strong>von</strong> den<br />
Übertragungsnetzen vorsehen. Die Europäische Kommission favorisiert<br />
dabei die Option der eigentumsrechtlichen Entflechtung, bei der ein <strong>und</strong><br />
dasselbe Unternehmen nicht mehr gleichzeitig sowohl Eigentümer der<br />
Übertragungsnetze als auch Energieerzeuger oder Energieversorger<br />
sein darf. Darüber hinaus schlägt die Europäische Kommission als<br />
zweite Möglichkeit die Option des unabhängigen Netzbetreibers vor, bei<br />
der bestehende vertikal integrierte Unternehmen Eigentümer ihrer Netze<br />
bleiben können, sofern sie den tatsächlichen <strong>Betrieb</strong> anderen<br />
Unternehmen oder Stellen anvertrauen, die <strong>von</strong> ihnen völlig unabhängig<br />
sind.<br />
Diese Optionen lesen sich im Kommissionsvorschlag wie folgt:<br />
1. Option „ eigentumsrechtliche Entflechtung“<br />
� Es darf nicht dieselbe Person direkt oder indirekt (auch nicht durch<br />
Sperrminoritäten) eine Kontrolle über ein Erzeugungs- oder Versorgungsunternehmen<br />
ausüben <strong>und</strong> gleichzeitig eine Beteiligung an<br />
einem Übertragungsnetz halten oder dort Rechte haben.<br />
� Umgekehrt sollte die Kontrolle über einen Übertragungsnetzbetreiber<br />
die Möglichkeit ausschlie�en, eine Beteiligung an einem Versorgungsnetzbetreiber<br />
zu halten oder dort Rechte auszuüben. Diese<br />
Rechte schlie�en ein:<br />
� das Halten <strong>von</strong> Kapital,<br />
� die Befugnis zur Ausübung <strong>von</strong> Stimmrechten,<br />
� die Befugnis, Leitungs- oder Aufsichtsorgane zu bestellen,<br />
� den Anspruch auf Auszahlung <strong>von</strong> Dividenden/Gewinnen.<br />
8 Weitere Informationen zur Situation des Elektrizitätssektors in den Niederlanden in« An ex-ante<br />
welfare analysis of the unb<strong>und</strong>ling of the distribution and supply companies in the Dutch electricity<br />
sector. », Michiel de Nooij and Barbara Baarsma, Amsterdam, April 2007.<br />
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