01.12.2012 Aufrufe

Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

18<br />

<strong>von</strong> Netzinfrastruktur <strong>und</strong> netzgeb<strong>und</strong>enen Dienstleistungen erfolgt. 36<br />

Zudem lassen sich je nach Grad der Unsicherheit, Häufigkeit <strong>und</strong><br />

Faktorspezifität <strong>von</strong> Transaktionen zwischen den Wertschöpfungsstufen<br />

die hierdurch entstehenden Transaktionskosten durch eine<br />

vertikale Integration reduzieren. 37 Im Sinne eines efficiency tradeoff<br />

38 s sind demzufolge die allokativ-statischen Effizienzverluste aus<br />

verlorenen Verb<strong>und</strong>vorteilen <strong>und</strong> Transaktionskostenersparnissen<br />

gegenüber den möglichen dynamischen Effizienzgewinnen aus einem<br />

potenziellen Wettbewerb bei vertikaler Entflechtung abzuwägen.<br />

c) Ein drittes Argument gegen die vertikale Entflechtung ergibt sich aus<br />

der Möglichkeit steigender Preise infolge des Problems der doppelten<br />

Marginalisierung, wobei das Ausmaß der Preissteigerung <strong>von</strong> der<br />

Regulierung der Netzzugangsentgelte, <strong>von</strong> der jeweiligen Ausgestaltung<br />

der Verträge zwischen Netzbetreibern <strong>und</strong> Diensteanbietern <strong>und</strong><br />

vom Grad der Imperfektion des Wettbewerbs im Endk<strong>und</strong>enmarkt abhängt.<br />

So könnte der Netzbetreiber nach erfolgter Entflechtung <strong>und</strong> je<br />

nach Ausgestaltung der Netzzugangsregulierung einen über den<br />

Grenzkosten liegenden Preis (mark-up pricing) für sein Produkt, also<br />

den Zugang zu seiner Netzinfrastruktur <strong>und</strong> deren Nutzung, <strong>von</strong> den<br />

Diensteanbietern verlangen. Das wird typischerweise auch der Fall<br />

sein, da ein Grenzkostenpreis in einer so fixkostenintensiven Bereich<br />

wie der Netzinfrastruktur nicht kostendeckend im Regelfall ist. Daher<br />

beinhalten die typischen auf Kostenbasis regulierten Zugangspreise<br />

wie z.B. die Kosten der effizienten Leistungserstellung (KEL) nach<br />

dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Gemeinkostenzuschläge auf<br />

die langfristigen Zusatzkosten. De facto dürften die Zugangspreise<br />

aufgr<strong>und</strong> der bekannten Fix- <strong>und</strong> Gemeinkostenproblematik fast<br />

immer über den Grenz- oder Inkrementalkosten liegen. Je nach Ausmaß<br />

des Wettbewerbs im Endk<strong>und</strong>enmarkt werden die Diensteanbieter<br />

dann wieder einen über Grenzkosten liegenden Preisaufschlag<br />

kalkulieren, der den Endverbraucherpreis sukzessive erhöht. Insgesamt<br />

wird somit ein zweistufiger Preisaufschlag realisiert werden, der<br />

im Fall vertikaler Integration nur einstufig erfolgen würde.<br />

d) Ein letztes, jedoch innerhalb der ökonomischen Fachliteratur zentrales<br />

Argument gegen die vertikale Entflechtung, wird in einem aus der<br />

Separation resultierenden Unterinvestitionsrisiko gesehen. 39 Der mög-<br />

36<br />

Vgl. Knieps (2001), S. 25; Rottenbiller (2002), S. 52.<br />

37<br />

Ebenso werden die aus einer vertikalen Entflechtung resultierenden Reorganisationskosten für das<br />

betreffende Unternehmens vermieden.<br />

38<br />

Vgl. Brunekreeft/Keller (2001), S. 8.<br />

39<br />

Vgl. bspw. Bühler u.a. (2004), S. 253 ff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!