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Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

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Der wesentliche wettbewerbsökonomische Vorteil einer vertikalen <strong>Trennung</strong><br />

liegt somit darin begründet, dass ein integrierter Netzbetreiber<br />

wesentliche Diskriminierungspotenziale <strong>und</strong> -an-reize besitzt. Diese<br />

Diskriminierungspotenziale sind im Bahnbereich insbesondere nichtpreislicher<br />

Natur, wie z.B. Fahrplankonzeptionen, die sich ausschließlich<br />

an den Wünschen der dominierenden nationalen Bahngesellschaften<br />

orientieren. Auch das Einrichten <strong>von</strong> Langsamfahrtsellen, die verzögerte<br />

Vergabe oder gar Verweigerung <strong>von</strong> Trassen <strong>und</strong> auch strategische<br />

Investitionen (z.B. das selektive Ausbessern <strong>von</strong> selbst stark befahrenen<br />

Trassen) sind mögliche Formen der Diskriminierung. Diese nicht-preislichen<br />

Diskriminierungsformen effektiv zu unterbinden, ist für eine Regulierungsbehörde<br />

aufgr<strong>und</strong> der gravierenden Informationsasymmetrien<br />

kaum möglich. Hingegen wird eine funktionsfähige Zugangsregulierung<br />

durch eine vertikale <strong>Trennung</strong> des Netzes stark vereinfacht, da die Anreize<br />

zur nicht-preislichen Diskriminierung erheblich sinken. Dies bestätigen<br />

unter anderem positive Erfahrungen aus Schweden <strong>und</strong> Großbritannien.<br />

44<br />

Wie sieht es im Bahnbereich mit den theoretischen Argumenten gegen<br />

eine vertikale Entflechtung wie dem Verlust <strong>von</strong> Verb<strong>und</strong>vorteilen aus?<br />

Hier ist anzumerken, dass dieser Verlust im Bahnbereich zwar vorhanden<br />

ist, aber nicht in dem Ausmaß wie z.B. vom sog. Primon-Bericht<br />

unterstellt. 45 Zum einen müssen bestimmte Koordinationsaufgaben, wie<br />

z.B. die Trassenallokation oder die Fahrplanabstimmung auch in einem<br />

integrierten Konzern zwischen den verschiedenen Konzernunternehmen<br />

der DB AG geleistet werden. Dabei ist nicht ersichtlich, warum diese<br />

Aufgaben nicht auch zwischen der DB AG <strong>und</strong> einem unabhängigen<br />

Netzbetreiber bzw. anderen Wettbewerbern relativ effizient durchgeführt<br />

werden können, wenn auch geringfügig höhere Transaktionskosten<br />

durch vertikale Entflechtung entstehen könnten. Zum anderen werden im<br />

Primon-Bericht für einen 4-Jahreszeitraum betriebswirtschaftliche <strong>Trennung</strong>skosten<br />

<strong>und</strong> Synergieverluste in Höhe <strong>von</strong> gut 2,5 Mrd. Euro ermittelt.<br />

Ein Großteil dieser Kosten stellt aber keine volkswirtschaftlichen<br />

Kosten dar, da es sich lediglich um Transfers handelt. So werden z.B. im<br />

Falle der <strong>Trennung</strong> zusätzliche Personalkosten in Höhe <strong>von</strong> kumuliert<br />

915 Mio. Euro errechnet. Dies sind jedoch größtenteils keine volkswirtschaftlichen<br />

Kosten, sondern Transfers! Auch Erlösrückgänge in Höhe<br />

<strong>von</strong> 298 Mio. Euro durch die Einstellung bestimmter Güterverkehre durch<br />

die DB AG werden in die Kosten miteinbezogen. Auch hier handelt es<br />

sich größtenteils nicht um volkswirtschaftliche Kosten, da diese Verkehre<br />

44 Monopolkommission (2006) u. (2007a).<br />

45 Vgl. Booz u.a. (2006).<br />

24

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