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Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

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Die Marktöffnungen im Schienengüterverkehr wurden forciert durch<br />

Druck <strong>von</strong> Brüssel. Diesen Druck möchte ich ausdrücklich positiv unterstreichen.<br />

Ohne den Druck <strong>von</strong> Brüssel wäre vieles nicht gelaufen. Man<br />

kann viel über Brüssel schimpfen – auch mit gutem Recht – aber im Verkehrsbereich<br />

haben die Weichenstellungen erst so stattgef<strong>und</strong>en, nachdem<br />

<strong>von</strong> der EU der Druck kam. In Deutschland waren wir weiter. Die<br />

Bahnreform ist nicht gemacht worden, weil die RL 440/91 1 kam, sondern<br />

völlig unabhängig <strong>von</strong> der 440/91. Wir sind vorausgeeilt. Europa ist viel<br />

langsamer vorgegangen. Aber insgesamt haben später die entsprechenden<br />

Richtlinien 2001/12 bis 14 <strong>und</strong> folgende einen ordentlichen Schub<br />

gegeben.<br />

Der deutsche Regulierungsrahmen ist sehr stark ausdifferenziert. Es gibt<br />

die B<strong>und</strong>esnetzagentur, die sich noch immer im Aufbau befindet, die<br />

aber erhebliche Regulierungsaktivitäten entfaltet – was man nicht<br />

unterschätzen sollte – die auch dabei ist, eine Anreizregulierung einzuführen,<br />

die möglicherweise sehr komplex ist, aber auch neue Anreize für<br />

innovative Lösungen schaffen <strong>und</strong> Kostenminimierung sichern soll. Es<br />

gibt das Eisenbahnb<strong>und</strong>esamt, die Monopolkommission, die sehr aktiv<br />

beteiligt ist an diesen Prozessen <strong>und</strong> mittlerweile zwei Gutachten vorgelegt<br />

hat. Es ist das B<strong>und</strong>eskartellamt, was ex post im Diskriminierungsbereich<br />

gewisse Dinge zu korrigieren versucht. Es gibt den Nutzerbeirat<br />

bei der Netz AG. Er kann verschiedene Dinge in der Öffentlichkeit<br />

transparent machen <strong>und</strong> damit auch gewissen Druck beim Netz ausüben.<br />

Es gibt weiterhin einen <strong>Infrastruktur</strong>beirat, in dem die Länder vertreten<br />

sind. Es gibt die Aktivitäten der EU-Kommission <strong>von</strong> zwei Generaldirektionen,<br />

sowohl <strong>von</strong> Verkehr wie auch <strong>von</strong> Wettbewerb.<br />

Wenn man dieses Regulierungsbündel zusammenfasst, kann man schon<br />

<strong>von</strong> komplexer Regulierungsbürokratie sprechen. Es gibt mittlerweile<br />

auch noch eine europäische Rail Agency, über deren Bedeutung ich mir<br />

nicht im Klaren bin.<br />

Ich will damit auch abschließen. Es gibt eine Vielzahl <strong>von</strong> Regulierungsaktivitäten<br />

hier in Deutschland, <strong>und</strong> ich glaube, dass man die negativen<br />

Möglichkeiten eines natürlichen Monopols im Rahmen einer integrierten<br />

Eisenbahn, die der „main user“ besitzt, durch eine entsprechende Regulierung<br />

<strong>und</strong> Aufrechterhaltung des offenen Netzzuganges durchaus beherrschen<br />

kann. Insofern muss die Frage, ist die Wettbewerbsproblematik<br />

so dominierend, dass man eine Netzausgliederung durchführen<br />

muss, wesentlich differenzierter behandelt werden.<br />

1 Richtlinie des Rates zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft.<br />

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