Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...
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Die Marktöffnungen im Schienengüterverkehr wurden forciert durch<br />
Druck <strong>von</strong> Brüssel. Diesen Druck möchte ich ausdrücklich positiv unterstreichen.<br />
Ohne den Druck <strong>von</strong> Brüssel wäre vieles nicht gelaufen. Man<br />
kann viel über Brüssel schimpfen – auch mit gutem Recht – aber im Verkehrsbereich<br />
haben die Weichenstellungen erst so stattgef<strong>und</strong>en, nachdem<br />
<strong>von</strong> der EU der Druck kam. In Deutschland waren wir weiter. Die<br />
Bahnreform ist nicht gemacht worden, weil die RL 440/91 1 kam, sondern<br />
völlig unabhängig <strong>von</strong> der 440/91. Wir sind vorausgeeilt. Europa ist viel<br />
langsamer vorgegangen. Aber insgesamt haben später die entsprechenden<br />
Richtlinien 2001/12 bis 14 <strong>und</strong> folgende einen ordentlichen Schub<br />
gegeben.<br />
Der deutsche Regulierungsrahmen ist sehr stark ausdifferenziert. Es gibt<br />
die B<strong>und</strong>esnetzagentur, die sich noch immer im Aufbau befindet, die<br />
aber erhebliche Regulierungsaktivitäten entfaltet – was man nicht<br />
unterschätzen sollte – die auch dabei ist, eine Anreizregulierung einzuführen,<br />
die möglicherweise sehr komplex ist, aber auch neue Anreize für<br />
innovative Lösungen schaffen <strong>und</strong> Kostenminimierung sichern soll. Es<br />
gibt das Eisenbahnb<strong>und</strong>esamt, die Monopolkommission, die sehr aktiv<br />
beteiligt ist an diesen Prozessen <strong>und</strong> mittlerweile zwei Gutachten vorgelegt<br />
hat. Es ist das B<strong>und</strong>eskartellamt, was ex post im Diskriminierungsbereich<br />
gewisse Dinge zu korrigieren versucht. Es gibt den Nutzerbeirat<br />
bei der Netz AG. Er kann verschiedene Dinge in der Öffentlichkeit<br />
transparent machen <strong>und</strong> damit auch gewissen Druck beim Netz ausüben.<br />
Es gibt weiterhin einen <strong>Infrastruktur</strong>beirat, in dem die Länder vertreten<br />
sind. Es gibt die Aktivitäten der EU-Kommission <strong>von</strong> zwei Generaldirektionen,<br />
sowohl <strong>von</strong> Verkehr wie auch <strong>von</strong> Wettbewerb.<br />
Wenn man dieses Regulierungsbündel zusammenfasst, kann man schon<br />
<strong>von</strong> komplexer Regulierungsbürokratie sprechen. Es gibt mittlerweile<br />
auch noch eine europäische Rail Agency, über deren Bedeutung ich mir<br />
nicht im Klaren bin.<br />
Ich will damit auch abschließen. Es gibt eine Vielzahl <strong>von</strong> Regulierungsaktivitäten<br />
hier in Deutschland, <strong>und</strong> ich glaube, dass man die negativen<br />
Möglichkeiten eines natürlichen Monopols im Rahmen einer integrierten<br />
Eisenbahn, die der „main user“ besitzt, durch eine entsprechende Regulierung<br />
<strong>und</strong> Aufrechterhaltung des offenen Netzzuganges durchaus beherrschen<br />
kann. Insofern muss die Frage, ist die Wettbewerbsproblematik<br />
so dominierend, dass man eine Netzausgliederung durchführen<br />
muss, wesentlich differenzierter behandelt werden.<br />
1 Richtlinie des Rates zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft.<br />
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