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Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

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des Netzes umfassend verantwortlich. Er ist der Chef, der bei Schadensfällen<br />

auch den Kopf alleine hinhalten muss. Als Chef im Ring ist er<br />

gleichzeitig dafür verantwortlich, dass die eigenständig agierenden Bereiche<br />

sich nicht gegenseitig in ihrem Bestreben, den eigenen Sektor zu<br />

optimieren, das Leben schwer machen. Er trägt die Verantwortung zum<br />

Beispiel dafür, dass Reparaturarbeiten am Gleis so vorgenommen<br />

werden, dass der <strong>Betrieb</strong> nicht über Gebühr zum Erliegen kommt. Natürlich<br />

wäre es billig für den Gleisbauer, die Reparaturarbeiten tagsüber<br />

durchzuführen. Dann ist die Sicht besser. Dann sind die Personalaufwendungen<br />

niedriger als bei einem Einsatz in der Nacht zu Nachttarifen.<br />

Und dem Gleisbauer, der nur auf sein Ergebnis schaut, ist es herzlich<br />

egal, ob der Fahrbetrieb einen teuren Schienenersatzverkehr durchführen<br />

muss, der so unattraktiv ist, dass die Fahrgäste flüchten. Ökonomischer<br />

ist es dagegen, in diesen Fällen weitestgehend die <strong>Betrieb</strong>sruhezeiten<br />

zu nutzen <strong>und</strong> zügiges Handeln einzufordern. Entscheidend<br />

ist die Gesamtsicht über alle beteiligten Bereiche für die Beurteilung,<br />

welches Vorgehen am ökonomisch sinnvollsten ist. Ein Königsweg ist es<br />

in diesem Zusammenhang gerade nicht, zwischen Netz <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong><br />

Brandwände zu errichten.<br />

Und dies gilt unabhängig da<strong>von</strong>, ob wir je zu vertretbarem Aufwand die<br />

technischen Rahmendaten für den Straßenbahn-, Stadtbahn- <strong>und</strong> U-<br />

Bahnbetrieb in Deutschland so vereinheitlichen könnten, dass Fahrzeuge<br />

aus Frankfurt auch in Dortm<strong>und</strong> <strong>und</strong> umgekehrt eingesetzt werden<br />

könnten. Denn dieses Maß an technischer Einheitlichkeit ist notwendig,<br />

um mehr als einmal innerhalb <strong>von</strong> 15 Jahren Wettbewerb um ein<br />

befristetes Monopol über Fahrbetrieb <strong>und</strong> Netz zu veranstalten.<br />

Wer ökonomisch über eine Wettbewerbsordnung für Netz <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> im<br />

Straßenbahn-, Stadtbahn- <strong>und</strong> U-Bahnbereich nachdenkt, kommt an den<br />

technischen Unterschieden zwischen den örtlichen <strong>Betrieb</strong>ssystemen<br />

nicht vorbei. Stadtbahnbetrieb funktioniert erheblich anders als der <strong>Betrieb</strong><br />

mit Eisenbahnen, weshalb die guten Argumente, die dort für eine<br />

<strong>Trennung</strong>, auch für eine gesellschaftsrechtliche <strong>Trennung</strong> zwischen<br />

<strong>Infrastruktur</strong> <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> sprechen, hier in dem <strong>von</strong> mir vertretenen<br />

Branchensektor ins Leere gehen. Auch wenn sich die Erde beim Stadtbahnbetrieb<br />

in die gleiche Richtung dreht wie beim Eisenbahnbetrieb,<br />

<strong>und</strong> auch wenn Stadtbahnen genauso wie Eisenbahnen auf Schienen<br />

fahren, können die gravierenden Unterschiede zwischen den lokalen<br />

Netzen nicht mal eben so beseitigt werden. Diese Unterschiede führen<br />

aber dazu, dass bei dem <strong>Betrieb</strong> <strong>von</strong> Straßen-, Stadt- <strong>und</strong> U-Bahnen der<br />

Weg, Netz <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> zu trennen, kein Königsweg, sondern ein Irrweg<br />

ist.<br />

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