Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...
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des Netzes umfassend verantwortlich. Er ist der Chef, der bei Schadensfällen<br />
auch den Kopf alleine hinhalten muss. Als Chef im Ring ist er<br />
gleichzeitig dafür verantwortlich, dass die eigenständig agierenden Bereiche<br />
sich nicht gegenseitig in ihrem Bestreben, den eigenen Sektor zu<br />
optimieren, das Leben schwer machen. Er trägt die Verantwortung zum<br />
Beispiel dafür, dass Reparaturarbeiten am Gleis so vorgenommen<br />
werden, dass der <strong>Betrieb</strong> nicht über Gebühr zum Erliegen kommt. Natürlich<br />
wäre es billig für den Gleisbauer, die Reparaturarbeiten tagsüber<br />
durchzuführen. Dann ist die Sicht besser. Dann sind die Personalaufwendungen<br />
niedriger als bei einem Einsatz in der Nacht zu Nachttarifen.<br />
Und dem Gleisbauer, der nur auf sein Ergebnis schaut, ist es herzlich<br />
egal, ob der Fahrbetrieb einen teuren Schienenersatzverkehr durchführen<br />
muss, der so unattraktiv ist, dass die Fahrgäste flüchten. Ökonomischer<br />
ist es dagegen, in diesen Fällen weitestgehend die <strong>Betrieb</strong>sruhezeiten<br />
zu nutzen <strong>und</strong> zügiges Handeln einzufordern. Entscheidend<br />
ist die Gesamtsicht über alle beteiligten Bereiche für die Beurteilung,<br />
welches Vorgehen am ökonomisch sinnvollsten ist. Ein Königsweg ist es<br />
in diesem Zusammenhang gerade nicht, zwischen Netz <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong><br />
Brandwände zu errichten.<br />
Und dies gilt unabhängig da<strong>von</strong>, ob wir je zu vertretbarem Aufwand die<br />
technischen Rahmendaten für den Straßenbahn-, Stadtbahn- <strong>und</strong> U-<br />
Bahnbetrieb in Deutschland so vereinheitlichen könnten, dass Fahrzeuge<br />
aus Frankfurt auch in Dortm<strong>und</strong> <strong>und</strong> umgekehrt eingesetzt werden<br />
könnten. Denn dieses Maß an technischer Einheitlichkeit ist notwendig,<br />
um mehr als einmal innerhalb <strong>von</strong> 15 Jahren Wettbewerb um ein<br />
befristetes Monopol über Fahrbetrieb <strong>und</strong> Netz zu veranstalten.<br />
Wer ökonomisch über eine Wettbewerbsordnung für Netz <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> im<br />
Straßenbahn-, Stadtbahn- <strong>und</strong> U-Bahnbereich nachdenkt, kommt an den<br />
technischen Unterschieden zwischen den örtlichen <strong>Betrieb</strong>ssystemen<br />
nicht vorbei. Stadtbahnbetrieb funktioniert erheblich anders als der <strong>Betrieb</strong><br />
mit Eisenbahnen, weshalb die guten Argumente, die dort für eine<br />
<strong>Trennung</strong>, auch für eine gesellschaftsrechtliche <strong>Trennung</strong> zwischen<br />
<strong>Infrastruktur</strong> <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> sprechen, hier in dem <strong>von</strong> mir vertretenen<br />
Branchensektor ins Leere gehen. Auch wenn sich die Erde beim Stadtbahnbetrieb<br />
in die gleiche Richtung dreht wie beim Eisenbahnbetrieb,<br />
<strong>und</strong> auch wenn Stadtbahnen genauso wie Eisenbahnen auf Schienen<br />
fahren, können die gravierenden Unterschiede zwischen den lokalen<br />
Netzen nicht mal eben so beseitigt werden. Diese Unterschiede führen<br />
aber dazu, dass bei dem <strong>Betrieb</strong> <strong>von</strong> Straßen-, Stadt- <strong>und</strong> U-Bahnen der<br />
Weg, Netz <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> zu trennen, kein Königsweg, sondern ein Irrweg<br />
ist.<br />
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