Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...
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dem 1. Januar 2009 eine Festlegung <strong>von</strong> Erlösobergrenzen (Revenue<br />
Cap) in Form einer Anreizregulierung Anwendung finden, sodass dann<br />
eine schärfere Aufsicht über die Netznutzungsentgelte greift. Die BNetzA<br />
hat sich in ihrem Bericht zur Anreizregulierung für eine Regulierung der<br />
Erlösobergrenzen ausgesprochen, 62 da die Vorgabe einer Erlösobergrenze<br />
weniger tiefe Einblicke in die Preisstruktur eines Unternehmens<br />
verlangt als ein System, das auf Preisobergrenzen beruht. So wird nach<br />
Ansicht der BNetzA die größtmögliche unternehmerische Freiheit zugelassen.<br />
63 Diese Auffassung der BNetzA basiert auf dem Bef<strong>und</strong>, dass ein<br />
Marktauschluss vor allem durch einen Preishöhenmissbrauch gegenüber<br />
potenziellen Wettbewerbern erfolgt <strong>und</strong> weniger durch Preisdiskriminierung.<br />
Nicht-preisliche Diskriminierung spielt im Vergleich zur Höhe der Netznutzungsentgelte<br />
eine untergeordnete Rolle in der Elektrizitätswirtschaft.<br />
Hierin liegt ein signifikanter Unterschied zum Bahnbereich. Diskriminierung<br />
<strong>und</strong> Marktabschottungsversuche sind für die Regulierungsbehörden<br />
im Elektrizitätsbereich daher wesentlich einfacher festzustellen <strong>und</strong> zu<br />
unterbinden als bei der Bahn. Anders ausgedrückt, kann beim Strom<br />
keine diskriminierende Trassenvergabe erfolgen oder strategisch eine<br />
Langsamfahrstelle eingerichtet werden. Durch die 2007 verabschiedete<br />
Kraftwerksnetzanschlussverordnung ist zudem nun geregelt, dass neue<br />
Kraftwerke prioritär an ein Netz anzuschließen sind – damit sind die<br />
Diskriminierungsmöglichkeiten gegenüber neuen Anbietern im Erzeugungsmarkt<br />
weiter eingeschränkt.<br />
Ein weiterer Unterschied zum Bahnbereich liegt darin, dass im Energiebereich<br />
Investitionen nicht oder kaum staatlich subventioniert werden.<br />
Die Auswirkungen einer Entflechtung auf das Investitionsverhalten sind<br />
daher im Energie bereich besonders zu berücksichtigen, gerade auch,<br />
weil die Versorgungssicherheit <strong>und</strong> -qualität den Nachfragern <strong>von</strong> Strom<br />
besonders wichtig zu sein scheint (d.h. plastisch ausgedrückt möglichst<br />
geringe Schwankungen bei der Netzspannung <strong>und</strong> möglichst seltene<br />
<strong>und</strong> nicht längere Stromausfälle). 64 Sollten niedrigere Preise mit zunehmenden<br />
Stromausfällen oder Schwankungen bei der Energieversorgung<br />
verb<strong>und</strong>en sein, ist nicht klar, dass hierdurch die Konsumentenwohlfahrt<br />
gesteigert wird.<br />
Wie eine eigentumsrechtliche Entflechtung die Investitionsanreize beeinflusst,<br />
ist nicht einfach zu beantworten. Zum einen dürften die Investi-<br />
62<br />
Vgl. B<strong>und</strong>esnetzagentur (2006), S. 61.<br />
63<br />
Ebenda, S. 61 f.<br />
64<br />
Vgl. zu den daraus resultierenden Regulierungsproblemen auch Haucap/Rötzel (2007).<br />
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