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Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

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dem 1. Januar 2009 eine Festlegung <strong>von</strong> Erlösobergrenzen (Revenue<br />

Cap) in Form einer Anreizregulierung Anwendung finden, sodass dann<br />

eine schärfere Aufsicht über die Netznutzungsentgelte greift. Die BNetzA<br />

hat sich in ihrem Bericht zur Anreizregulierung für eine Regulierung der<br />

Erlösobergrenzen ausgesprochen, 62 da die Vorgabe einer Erlösobergrenze<br />

weniger tiefe Einblicke in die Preisstruktur eines Unternehmens<br />

verlangt als ein System, das auf Preisobergrenzen beruht. So wird nach<br />

Ansicht der BNetzA die größtmögliche unternehmerische Freiheit zugelassen.<br />

63 Diese Auffassung der BNetzA basiert auf dem Bef<strong>und</strong>, dass ein<br />

Marktauschluss vor allem durch einen Preishöhenmissbrauch gegenüber<br />

potenziellen Wettbewerbern erfolgt <strong>und</strong> weniger durch Preisdiskriminierung.<br />

Nicht-preisliche Diskriminierung spielt im Vergleich zur Höhe der Netznutzungsentgelte<br />

eine untergeordnete Rolle in der Elektrizitätswirtschaft.<br />

Hierin liegt ein signifikanter Unterschied zum Bahnbereich. Diskriminierung<br />

<strong>und</strong> Marktabschottungsversuche sind für die Regulierungsbehörden<br />

im Elektrizitätsbereich daher wesentlich einfacher festzustellen <strong>und</strong> zu<br />

unterbinden als bei der Bahn. Anders ausgedrückt, kann beim Strom<br />

keine diskriminierende Trassenvergabe erfolgen oder strategisch eine<br />

Langsamfahrstelle eingerichtet werden. Durch die 2007 verabschiedete<br />

Kraftwerksnetzanschlussverordnung ist zudem nun geregelt, dass neue<br />

Kraftwerke prioritär an ein Netz anzuschließen sind – damit sind die<br />

Diskriminierungsmöglichkeiten gegenüber neuen Anbietern im Erzeugungsmarkt<br />

weiter eingeschränkt.<br />

Ein weiterer Unterschied zum Bahnbereich liegt darin, dass im Energiebereich<br />

Investitionen nicht oder kaum staatlich subventioniert werden.<br />

Die Auswirkungen einer Entflechtung auf das Investitionsverhalten sind<br />

daher im Energie bereich besonders zu berücksichtigen, gerade auch,<br />

weil die Versorgungssicherheit <strong>und</strong> -qualität den Nachfragern <strong>von</strong> Strom<br />

besonders wichtig zu sein scheint (d.h. plastisch ausgedrückt möglichst<br />

geringe Schwankungen bei der Netzspannung <strong>und</strong> möglichst seltene<br />

<strong>und</strong> nicht längere Stromausfälle). 64 Sollten niedrigere Preise mit zunehmenden<br />

Stromausfällen oder Schwankungen bei der Energieversorgung<br />

verb<strong>und</strong>en sein, ist nicht klar, dass hierdurch die Konsumentenwohlfahrt<br />

gesteigert wird.<br />

Wie eine eigentumsrechtliche Entflechtung die Investitionsanreize beeinflusst,<br />

ist nicht einfach zu beantworten. Zum einen dürften die Investi-<br />

62<br />

Vgl. B<strong>und</strong>esnetzagentur (2006), S. 61.<br />

63<br />

Ebenda, S. 61 f.<br />

64<br />

Vgl. zu den daraus resultierenden Regulierungsproblemen auch Haucap/Rötzel (2007).<br />

32

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