Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...
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werden, mit den Interessenkonflikten auf Seiten der Kommune. Gegenüber<br />
einer rein privaten Aufgabenerledigung englischer Prägung kann<br />
dagegen stärker auf lokale Belange eingegangen werden.<br />
Andererseits ist auch diese Konstruktion nicht in allen Aspekten vorteilhaft.<br />
Da die ausschreibende Kommune nicht über ein umfassendes<br />
unternehmensinternes Benchmarking verfügt, steht zu vermuten, dass<br />
sie sich gr<strong>und</strong>sätzlich gegenüber dem anbietenden Betreiberunternehmen<br />
in einer schwächeren Informationsposition befindet. Vermutlich<br />
wird sogar einer Gründe für die Kommune den <strong>Betrieb</strong> der <strong>Infrastruktur</strong><br />
auszuschreiben darin liegen, Einsparungen bei den Kosten für das<br />
Vorhalten <strong>von</strong> Fachkompetenz bzw. bei den notwendigen Informations-<br />
<strong>und</strong> Planungskosten zu erzielen. Dennoch ist die Kommune bei der Ausschreibung,<br />
der Vergabe <strong>und</strong> der Kontrolle während der Vertragslaufzeit<br />
auf zuverlässige Beratung angewiesen, was in der Gesamtbilanz des<br />
Vorhabens Berücksichtigung finden muss. Dann steht zu fragen, ob die<br />
kontinuierlich zu erzielenden Effizienzvorteile die Renditeerwartung des<br />
Betreiberunternehmens auf Dauer überkompensieren können, sodass<br />
die Gesamtbilanz auch für die ausschreibende Kommune positiv bleibt.<br />
Der <strong>Betrieb</strong> der <strong>Infrastruktur</strong> durch einen Verband oder Betreibergesellschaft<br />
mit öffentlich-rechtlichen Eigentümern ist eine Lösung, die<br />
gegenüber der privaten Betreibergesellschaft weniger stark durch<br />
Renditeerwartungen geprägt ist. Gleichzeitig werden aber Vorteile<br />
realisiert, die für die Verbesserung der Effizienz wichtig sind. So kann<br />
<strong>von</strong> einer breiteren Informationsbasis ausgegangen werden, als sie eine<br />
einzelne Kommune als Eigentümer aufweisen würde, <strong>und</strong> es gibt wie bei<br />
einem privaten Betreiberunternehmen die Möglichkeit, Effizienzsteigerungen<br />
bei einer Reihe <strong>von</strong> Aufgaben durch Zusammenführung zu<br />
erzielen wie z.B. bei Abrechungen, Wartungen, Einkauf bis hin zum<br />
Vorhalten spezifischer Fachkompetenz.<br />
Als Vorteil dieser Konstruktion mag schließlich auch gelten, dass die<br />
starke Kopplung an örtliche Politikentscheidungen gemildert wird,<br />
während gleichzeitig aber lokale Gremien nicht gänzlich ohne Einfluss<br />
bleiben.<br />
Auf der anderen Seite besteht allerdings ein weniger starker Druck zur<br />
Verbesserung der betrieblichen Kosteneffizienz. Insbesondere Verbandslösungen,<br />
die durch unbefristete Aufgabenübertragung gekennzeichnet<br />
sind, stellen hier keine längerfristig wirksamen Anreize bereit.<br />
Auch bei der vom <strong>Infrastruktur</strong>besitz getrennten Aufgabenwahrnehmung<br />
durch öffentlich-rechtliche Institutionen sind deshalb befristete Verträge<br />
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