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Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

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werden, mit den Interessenkonflikten auf Seiten der Kommune. Gegenüber<br />

einer rein privaten Aufgabenerledigung englischer Prägung kann<br />

dagegen stärker auf lokale Belange eingegangen werden.<br />

Andererseits ist auch diese Konstruktion nicht in allen Aspekten vorteilhaft.<br />

Da die ausschreibende Kommune nicht über ein umfassendes<br />

unternehmensinternes Benchmarking verfügt, steht zu vermuten, dass<br />

sie sich gr<strong>und</strong>sätzlich gegenüber dem anbietenden Betreiberunternehmen<br />

in einer schwächeren Informationsposition befindet. Vermutlich<br />

wird sogar einer Gründe für die Kommune den <strong>Betrieb</strong> der <strong>Infrastruktur</strong><br />

auszuschreiben darin liegen, Einsparungen bei den Kosten für das<br />

Vorhalten <strong>von</strong> Fachkompetenz bzw. bei den notwendigen Informations-<br />

<strong>und</strong> Planungskosten zu erzielen. Dennoch ist die Kommune bei der Ausschreibung,<br />

der Vergabe <strong>und</strong> der Kontrolle während der Vertragslaufzeit<br />

auf zuverlässige Beratung angewiesen, was in der Gesamtbilanz des<br />

Vorhabens Berücksichtigung finden muss. Dann steht zu fragen, ob die<br />

kontinuierlich zu erzielenden Effizienzvorteile die Renditeerwartung des<br />

Betreiberunternehmens auf Dauer überkompensieren können, sodass<br />

die Gesamtbilanz auch für die ausschreibende Kommune positiv bleibt.<br />

Der <strong>Betrieb</strong> der <strong>Infrastruktur</strong> durch einen Verband oder Betreibergesellschaft<br />

mit öffentlich-rechtlichen Eigentümern ist eine Lösung, die<br />

gegenüber der privaten Betreibergesellschaft weniger stark durch<br />

Renditeerwartungen geprägt ist. Gleichzeitig werden aber Vorteile<br />

realisiert, die für die Verbesserung der Effizienz wichtig sind. So kann<br />

<strong>von</strong> einer breiteren Informationsbasis ausgegangen werden, als sie eine<br />

einzelne Kommune als Eigentümer aufweisen würde, <strong>und</strong> es gibt wie bei<br />

einem privaten Betreiberunternehmen die Möglichkeit, Effizienzsteigerungen<br />

bei einer Reihe <strong>von</strong> Aufgaben durch Zusammenführung zu<br />

erzielen wie z.B. bei Abrechungen, Wartungen, Einkauf bis hin zum<br />

Vorhalten spezifischer Fachkompetenz.<br />

Als Vorteil dieser Konstruktion mag schließlich auch gelten, dass die<br />

starke Kopplung an örtliche Politikentscheidungen gemildert wird,<br />

während gleichzeitig aber lokale Gremien nicht gänzlich ohne Einfluss<br />

bleiben.<br />

Auf der anderen Seite besteht allerdings ein weniger starker Druck zur<br />

Verbesserung der betrieblichen Kosteneffizienz. Insbesondere Verbandslösungen,<br />

die durch unbefristete Aufgabenübertragung gekennzeichnet<br />

sind, stellen hier keine längerfristig wirksamen Anreize bereit.<br />

Auch bei der vom <strong>Infrastruktur</strong>besitz getrennten Aufgabenwahrnehmung<br />

durch öffentlich-rechtliche Institutionen sind deshalb befristete Verträge<br />

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