Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...
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Vertrages unterliegen, vornehmlich den Gr<strong>und</strong>sätzen der Transparenz,<br />
der Gleichbehandlung, der Verhältnismä�igkeit <strong>und</strong> der gegenseitigen<br />
Anerkennung. Künftige Regeln könnten eine angemessene Bekanntmachung<br />
der Absicht der Konzessionserteilung vorschreiben <strong>und</strong> Vorschriften<br />
für die Auswahl der Konzessionäre auf Gr<strong>und</strong>lage objektiver,<br />
nicht-diskriminierender Kriterien festlegen. Ganz allgemein ist in diesen<br />
Regeln auf die Anwendung des Gr<strong>und</strong>satzes der gleichen Behandlung<br />
aller Teilnehmer am Konzessionsvergabeverfahren abgezielt. Das würde<br />
bedeuten, dass die Eigentümer der Netze bei der Selektion des Netzbetreibers<br />
nicht frei wären, sondern ein ausschreibungsähnliches Verfahren<br />
anzuwenden hätten. Wenn die Überlagerung des sektoralen<br />
Energierechts durch horizontales Binnenmarktrecht nicht erwünscht sein<br />
sollte, müsste dies im Rahmen der weiteren legislativen Behandlung des<br />
Entflechtungsthemas klargestellt werden.<br />
Eine Frage, die sich im Zusammenhang mit möglichen Ausschreibungsverpflichtungen<br />
stellt, ist die nach Abwehrmöglichkeiten gegen unerwünschte<br />
Investoren oder Betreiber. Internationale Abkommen wie z.B.<br />
das General Agreement on Trade in Services (GATS) <strong>und</strong> das immer zu<br />
beachtende Prinzip der Nicht-Diskriminierung würden es öffentlichen<br />
Stellen erheblich erschweren, Bewerber um den Netzbetrieb etwa wegen<br />
einer wettbewerbsschädlichen Politik des Staates, in dem der Bewerber<br />
ansässig ist, zurückzuweisen.<br />
4. Entflechtung <strong>und</strong> Synergien<br />
Die Entflechtungsvorgaben werden es Unternehmen mit mehreren Netzsparten<br />
nicht einfacher machen, Synergien aus dem <strong>Betrieb</strong> dieser<br />
verschiedenen Netze zu heben.<br />
Auch das in den integrierten Unternehmen selbstverständliche Zusammenspiel<br />
der verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette unter<br />
einheitlicher Leitung muss nun unter wesentlich komplizierteren Bedingungen<br />
bewältigt werden. So ist es z.B. schwierig für die Netzbetreiber,<br />
ihre Rolle mit den anderen Akteuren (Erzeugung, Handel, Vertrieb)<br />
in einem Marktsystem zu finden, in dem man kaum auf die Preise,<br />
die Dienstleistungsbreite oder die Dienstleistungsqualitäten Einfluss <strong>und</strong><br />
zudem noch politisch motivierte <strong>und</strong> regulierte Zielvorgaben zu beachten<br />
hat. Hinzu kommt die Unklarheit, welche Glieder der Wertschöpfungskette<br />
die politischen Zielvorgaben, wie z.B. den Klimaschutz, umzusetzen<br />
haben.<br />
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