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Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

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Vertrages unterliegen, vornehmlich den Gr<strong>und</strong>sätzen der Transparenz,<br />

der Gleichbehandlung, der Verhältnismä�igkeit <strong>und</strong> der gegenseitigen<br />

Anerkennung. Künftige Regeln könnten eine angemessene Bekanntmachung<br />

der Absicht der Konzessionserteilung vorschreiben <strong>und</strong> Vorschriften<br />

für die Auswahl der Konzessionäre auf Gr<strong>und</strong>lage objektiver,<br />

nicht-diskriminierender Kriterien festlegen. Ganz allgemein ist in diesen<br />

Regeln auf die Anwendung des Gr<strong>und</strong>satzes der gleichen Behandlung<br />

aller Teilnehmer am Konzessionsvergabeverfahren abgezielt. Das würde<br />

bedeuten, dass die Eigentümer der Netze bei der Selektion des Netzbetreibers<br />

nicht frei wären, sondern ein ausschreibungsähnliches Verfahren<br />

anzuwenden hätten. Wenn die Überlagerung des sektoralen<br />

Energierechts durch horizontales Binnenmarktrecht nicht erwünscht sein<br />

sollte, müsste dies im Rahmen der weiteren legislativen Behandlung des<br />

Entflechtungsthemas klargestellt werden.<br />

Eine Frage, die sich im Zusammenhang mit möglichen Ausschreibungsverpflichtungen<br />

stellt, ist die nach Abwehrmöglichkeiten gegen unerwünschte<br />

Investoren oder Betreiber. Internationale Abkommen wie z.B.<br />

das General Agreement on Trade in Services (GATS) <strong>und</strong> das immer zu<br />

beachtende Prinzip der Nicht-Diskriminierung würden es öffentlichen<br />

Stellen erheblich erschweren, Bewerber um den Netzbetrieb etwa wegen<br />

einer wettbewerbsschädlichen Politik des Staates, in dem der Bewerber<br />

ansässig ist, zurückzuweisen.<br />

4. Entflechtung <strong>und</strong> Synergien<br />

Die Entflechtungsvorgaben werden es Unternehmen mit mehreren Netzsparten<br />

nicht einfacher machen, Synergien aus dem <strong>Betrieb</strong> dieser<br />

verschiedenen Netze zu heben.<br />

Auch das in den integrierten Unternehmen selbstverständliche Zusammenspiel<br />

der verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette unter<br />

einheitlicher Leitung muss nun unter wesentlich komplizierteren Bedingungen<br />

bewältigt werden. So ist es z.B. schwierig für die Netzbetreiber,<br />

ihre Rolle mit den anderen Akteuren (Erzeugung, Handel, Vertrieb)<br />

in einem Marktsystem zu finden, in dem man kaum auf die Preise,<br />

die Dienstleistungsbreite oder die Dienstleistungsqualitäten Einfluss <strong>und</strong><br />

zudem noch politisch motivierte <strong>und</strong> regulierte Zielvorgaben zu beachten<br />

hat. Hinzu kommt die Unklarheit, welche Glieder der Wertschöpfungskette<br />

die politischen Zielvorgaben, wie z.B. den Klimaschutz, umzusetzen<br />

haben.<br />

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