Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...
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� Entflochtene Energiemärkte, in denen Wettbewerb herrscht, sorgen<br />
für grö�tmögliche Effizienz bei der Energieversorgung <strong>und</strong> unterbinden<br />
Monopolgewinne.<br />
2. Wettbewerbshemmnisse<br />
In ihrem Abschlussbericht über die „Untersuchung der Europäischen<br />
Gas- <strong>und</strong> Elektrizitätssektoren gemä� Artikel 17 der Verordnung (EG)<br />
1/2003“ 3 kommt die Europäische Kommission u.a. zu folgenden Schlussfolgerungen:<br />
� Es besteht eine Marktaufteilung entlang nationaler Grenzen.<br />
� Die Europäische Kommission will Marktaufteilungsabsprachen zwischen<br />
den etablierten Marktteilnehmern festgestellt haben.<br />
� Es besteht eine zu hohe Marktkonzentration.<br />
Aus diesen Feststellungen folgert die Europäische Kommission 4 :<br />
� Übertragungsnetzbetreiber behandeln verb<strong>und</strong>ene Unternehmen<br />
besser als die Wettbewerber.<br />
� Unterschiedlich starke Entflechtung in verschiedenen Mitgliedstaaten<br />
führt zu Asymmetrien, die auf Unionsebene den Wettbewerb<br />
zwischen Marktakteuren verzerren <strong>und</strong> mit dem gemeinschaftsrechtlichen<br />
Gr<strong>und</strong>satz des freien Kapitalverkehrs kaum zu vereinbaren<br />
sind. Die Mitgliedstaaten, in denen die Entflechtung weiter<br />
vorangetrieben wurde, werden dadurch benachteiligt.<br />
� Nicht alle Marktteilnehmer haben einen gleichen Zugang zu Marktinformationen,<br />
die den etablierten Unternehmen vorliegen, weshalb<br />
diese sich strategisch verhalten können, was wiederum den Wettbewerb<br />
verzerrt.<br />
� Bei vertikaler Integration besteht die Gefahr, dass die Netze als<br />
strategische Güter betrachtet werden, die den wirtschaftlichen<br />
Interessen des integrierten Unternehmens dienen, nicht dem allgemeinen<br />
Interesse der Netzk<strong>und</strong>en.<br />
� Neue Marktteilnehmer müssen in neue Stromerzeugungskapazitäten<br />
investieren können, sonst könnten etablierte Unternehmen vor einer<br />
künstlichen Knappheit profitieren.<br />
3 KOM (2006) 851 endgültig vom 10.01.2007.<br />
4 In KOM (2006) 841 endgültig <strong>und</strong> in KOM (2007) 528 endgültig.<br />
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