Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...
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Prof. Dr. Joachim Wieland *<br />
Die <strong>Trennung</strong> <strong>von</strong> <strong>Infrastruktur</strong> <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> als Problem der<br />
Eigentumsgarantie<br />
I. Problemaufriss<br />
Die <strong>Trennung</strong> <strong>von</strong> <strong>Infrastruktur</strong> <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> in der Netzwirtschaft ist bislang<br />
vor allem aus wirtschaftspolitischer <strong>und</strong> wirtschaftswissenschaftlicher<br />
Sicht erörtert worden. Sie wirft aber auch gr<strong>und</strong>rechtsdogmatische<br />
Fragen auf, die ihren Ort vor allem in der Eigentumsgarantie des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />
haben. Mit diesen Fragen werde ich mich im Folgenden<br />
beschäftigen. Dabei werde ich in fünf Schritten vorgehen. Ich stelle die<br />
Eigentumsgarantie des Gr<strong>und</strong>gesetzes in den Mittelpunkt meiner Überlegungen<br />
<strong>und</strong> konzentriere mich auf die eigentumsrechtliche Entflechtung,<br />
also auf einen Spezialfall der Entflechtung. In einem ersten Schritt<br />
analysiere ich die in Rechtsprechung <strong>und</strong> Literatur bislang entwickelten<br />
Lösungsansätze. Dann untersuche ich in gr<strong>und</strong>rechtsdogmatischer Sicht<br />
den Schutzbereich der Eigentumsgarantie. Was schützt Eigentum im<br />
verfassungsrechtlichen Sinne? Liegt drittens bei einer eigentumsrechtlichen<br />
Entflechtung ein Eingriff in die Eigentumsgarantie vor? In meinem<br />
vierten Schritt gehe ich der Frage nach, ob ein solcher Eingriff zu rechtfertigen<br />
wäre. Ich schließe mit einer kurzen Zusammenfassung meiner<br />
Ergebnisse.<br />
Beginnen wir mit der Klärung des Begriffs der eigentumsrechtlichen Entflechtung.<br />
Eigentumsrechtliche Entflechtung ist ganz offensichtlich eine<br />
Übersetzung des englischen Fachausdrucks ownership unb<strong>und</strong>ling.<br />
Gemeint ist die vertikale Separierung <strong>von</strong> (Versorgungs-)Unternehmen<br />
durch eine vollständige Herauslösung des Netzbetriebs aus der Wertschöpfungskette<br />
eines zuvor vertikal integrierten Unternehmens. Begriffs<br />
prägend ist also die vertikale Separierung eines bis dahin vertikal integrierten<br />
Unternehmens. Der neue Netzbetreiber wird Eigentümer der<br />
Netzinfrastruktur. Der Bezug zur Eigentumsgarantie ergibt sich aus dem<br />
Übergang <strong>von</strong> Eigentum. Der neue Netzbetreiber ist nach dem Eigentumserwerb<br />
allein verantwortlich für die <strong>Infrastruktur</strong> inklusive der Wartung<br />
des Netzes <strong>und</strong> der Vornahme der notwendigen Investitionen. Der<br />
<strong>Betrieb</strong>, genauer der Netzbetrieb – also etwa die Erzeugung, der Import<br />
*<br />
Prof. Dr. Joachim Wieland LL.M., ist Lehrstuhlinhaber an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften<br />
Speyer.<br />
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