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Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

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Prof. Dr. Joachim Wieland *<br />

Die <strong>Trennung</strong> <strong>von</strong> <strong>Infrastruktur</strong> <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> als Problem der<br />

Eigentumsgarantie<br />

I. Problemaufriss<br />

Die <strong>Trennung</strong> <strong>von</strong> <strong>Infrastruktur</strong> <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> in der Netzwirtschaft ist bislang<br />

vor allem aus wirtschaftspolitischer <strong>und</strong> wirtschaftswissenschaftlicher<br />

Sicht erörtert worden. Sie wirft aber auch gr<strong>und</strong>rechtsdogmatische<br />

Fragen auf, die ihren Ort vor allem in der Eigentumsgarantie des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />

haben. Mit diesen Fragen werde ich mich im Folgenden<br />

beschäftigen. Dabei werde ich in fünf Schritten vorgehen. Ich stelle die<br />

Eigentumsgarantie des Gr<strong>und</strong>gesetzes in den Mittelpunkt meiner Überlegungen<br />

<strong>und</strong> konzentriere mich auf die eigentumsrechtliche Entflechtung,<br />

also auf einen Spezialfall der Entflechtung. In einem ersten Schritt<br />

analysiere ich die in Rechtsprechung <strong>und</strong> Literatur bislang entwickelten<br />

Lösungsansätze. Dann untersuche ich in gr<strong>und</strong>rechtsdogmatischer Sicht<br />

den Schutzbereich der Eigentumsgarantie. Was schützt Eigentum im<br />

verfassungsrechtlichen Sinne? Liegt drittens bei einer eigentumsrechtlichen<br />

Entflechtung ein Eingriff in die Eigentumsgarantie vor? In meinem<br />

vierten Schritt gehe ich der Frage nach, ob ein solcher Eingriff zu rechtfertigen<br />

wäre. Ich schließe mit einer kurzen Zusammenfassung meiner<br />

Ergebnisse.<br />

Beginnen wir mit der Klärung des Begriffs der eigentumsrechtlichen Entflechtung.<br />

Eigentumsrechtliche Entflechtung ist ganz offensichtlich eine<br />

Übersetzung des englischen Fachausdrucks ownership unb<strong>und</strong>ling.<br />

Gemeint ist die vertikale Separierung <strong>von</strong> (Versorgungs-)Unternehmen<br />

durch eine vollständige Herauslösung des Netzbetriebs aus der Wertschöpfungskette<br />

eines zuvor vertikal integrierten Unternehmens. Begriffs<br />

prägend ist also die vertikale Separierung eines bis dahin vertikal integrierten<br />

Unternehmens. Der neue Netzbetreiber wird Eigentümer der<br />

Netzinfrastruktur. Der Bezug zur Eigentumsgarantie ergibt sich aus dem<br />

Übergang <strong>von</strong> Eigentum. Der neue Netzbetreiber ist nach dem Eigentumserwerb<br />

allein verantwortlich für die <strong>Infrastruktur</strong> inklusive der Wartung<br />

des Netzes <strong>und</strong> der Vornahme der notwendigen Investitionen. Der<br />

<strong>Betrieb</strong>, genauer der Netzbetrieb – also etwa die Erzeugung, der Import<br />

*<br />

Prof. Dr. Joachim Wieland LL.M., ist Lehrstuhlinhaber an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften<br />

Speyer.<br />

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