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Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...

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3. Unvollkommenheit der bestehenden Entflechtungsregelungen 5<br />

In kritischer Auseinandersetzung mit der bisher verfolgten Entflechtungspolitik<br />

stellt die Europäische Kommission fest:<br />

� Die rechtliche <strong>und</strong> funktionale Entflechtung löst nicht den f<strong>und</strong>amentalen<br />

Konflikt in integrierten Unternehmen, innerhalb derer Vertrieb<br />

<strong>und</strong> Erzeugung ihre Umsätze oder Marktanteile steigern wollen <strong>und</strong><br />

der Netzbetreiber diskriminierungsfreien Zugang für alle Wettbewerber<br />

garantieren soll.<br />

� Unter Geltung der gegenwärtigen Entflechtungsregelungen ist ein<br />

diskriminierungsfreier Umgang mit Informationen nicht gewährleistet.<br />

Es gibt kein wirksames Mittel, um zu verhindern, dass Übertragungsnetzbetreiber<br />

sensible Marktinformationen an die für Erzeugung oder<br />

Versorgung zuständigen Bereiche des integrierten Unternehmens<br />

weitergeben<br />

� Vertikal integrierte Netzbetreiber haben keinen Anreiz, neuen Marktteilnehmern<br />

Zugang für Vertrieb oder Erzeugung zu verschaffen.<br />

� Der Übertragungsnetzbetreiber kann seine verb<strong>und</strong>enen Unternehmen<br />

gegenüber Dritten, die als Mitbewerber auftreten, begünstigen.<br />

� Integrierte Unternehmen können die Netzvermögenswerte nutzen, um<br />

Wettbewerbern den Markteinstieg zu erschweren<br />

� Die unzureichende Entflechtung <strong>von</strong> Übertragungs- <strong>und</strong> Verteilernetzbetreibern<br />

gewährleistet nicht deren Unabhängigkeit.<br />

� Beim Netzzugang für Dritte ist diskriminierendes Verhalten zu beobachten;<br />

namentlich erhalten etablierte Betreiber mit bestehenden<br />

langfristigen Verträgen Vorzugsbedingungen beim Netzzugang.<br />

� Die Befugnisse der Regulierungsbehörden sind unzureichend.<br />

� Vertikal integrierte Unternehmen haben weniger <strong>von</strong> ihren Einnahmen<br />

aus grenzüberschreitenden Engpasserlösen in neue Verbindungsleitungen<br />

reinvestiert als vollständig entflochtene.<br />

� Effektive Entflechtung beseitigt diese gestörten Investitionsanreize,<br />

die typisch für vertikal integrierte Unternehmen sind <strong>und</strong> fördert dadurch<br />

die Versorgungssicherheit.<br />

� In den letzten 10 Jahren haben vertikal integrierte Unternehmen ihre<br />

Preise mehr als entflochtene erhöht.<br />

5 KOM (2006) 841 endgültig <strong>und</strong> in KOM (2007) 528 endgültig.<br />

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