Trennung von Infrastruktur und Betrieb - Bundesverband Öffentliche ...
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3. Unvollkommenheit der bestehenden Entflechtungsregelungen 5<br />
In kritischer Auseinandersetzung mit der bisher verfolgten Entflechtungspolitik<br />
stellt die Europäische Kommission fest:<br />
� Die rechtliche <strong>und</strong> funktionale Entflechtung löst nicht den f<strong>und</strong>amentalen<br />
Konflikt in integrierten Unternehmen, innerhalb derer Vertrieb<br />
<strong>und</strong> Erzeugung ihre Umsätze oder Marktanteile steigern wollen <strong>und</strong><br />
der Netzbetreiber diskriminierungsfreien Zugang für alle Wettbewerber<br />
garantieren soll.<br />
� Unter Geltung der gegenwärtigen Entflechtungsregelungen ist ein<br />
diskriminierungsfreier Umgang mit Informationen nicht gewährleistet.<br />
Es gibt kein wirksames Mittel, um zu verhindern, dass Übertragungsnetzbetreiber<br />
sensible Marktinformationen an die für Erzeugung oder<br />
Versorgung zuständigen Bereiche des integrierten Unternehmens<br />
weitergeben<br />
� Vertikal integrierte Netzbetreiber haben keinen Anreiz, neuen Marktteilnehmern<br />
Zugang für Vertrieb oder Erzeugung zu verschaffen.<br />
� Der Übertragungsnetzbetreiber kann seine verb<strong>und</strong>enen Unternehmen<br />
gegenüber Dritten, die als Mitbewerber auftreten, begünstigen.<br />
� Integrierte Unternehmen können die Netzvermögenswerte nutzen, um<br />
Wettbewerbern den Markteinstieg zu erschweren<br />
� Die unzureichende Entflechtung <strong>von</strong> Übertragungs- <strong>und</strong> Verteilernetzbetreibern<br />
gewährleistet nicht deren Unabhängigkeit.<br />
� Beim Netzzugang für Dritte ist diskriminierendes Verhalten zu beobachten;<br />
namentlich erhalten etablierte Betreiber mit bestehenden<br />
langfristigen Verträgen Vorzugsbedingungen beim Netzzugang.<br />
� Die Befugnisse der Regulierungsbehörden sind unzureichend.<br />
� Vertikal integrierte Unternehmen haben weniger <strong>von</strong> ihren Einnahmen<br />
aus grenzüberschreitenden Engpasserlösen in neue Verbindungsleitungen<br />
reinvestiert als vollständig entflochtene.<br />
� Effektive Entflechtung beseitigt diese gestörten Investitionsanreize,<br />
die typisch für vertikal integrierte Unternehmen sind <strong>und</strong> fördert dadurch<br />
die Versorgungssicherheit.<br />
� In den letzten 10 Jahren haben vertikal integrierte Unternehmen ihre<br />
Preise mehr als entflochtene erhöht.<br />
5 KOM (2006) 841 endgültig <strong>und</strong> in KOM (2007) 528 endgültig.<br />
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