Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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einer Kapitalauszahlung kommt, sind nur mehr absetzbar, wenn der Versicherungsvertrag<br />
vor dem 1. 6. 1996 abgeschlossen wurde.<br />
Rentenversicherungsverträge<br />
Beiträge zu Rentenversicherungen sind nur dann absetzbar, wenn eine auf<br />
die Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart ist.<br />
Einmalprämie<br />
Besteht die Versicherungsprämie aus einer Einmalzahlung, so kann diese<br />
auf Antrag zu jeweils einem Zehntel in zehn aufeinander folgenden Jahren<br />
abgesetzt werden.<br />
Nachversteuerung und Verminderung der Absetzbarkeit von Prämienleistungen<br />
bei Rückvergütungen<br />
Eine Nachversteuerung von Versicherungsprämien erfolgt dann, wenn die<br />
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgetreten, rückgekauft oder<br />
verpfändet werden. Kann allerdings nachgewiesen werden, dass dies<br />
wegen einer wirtschaftlichen Notlage erfolgte, so kommt es nicht zur Nachversteuerung.<br />
Im Falle von Rückvergütungen sind künftige Prämien bis zur Höhe des<br />
rückvergüteten Betrages nicht absetzbar.<br />
Die Umstände, die zu einer Nachversteuerung oder Verminderung der absetzbaren<br />
Prämien führen, müssen dem Wohnsitzfinanzamt innerhalb eines<br />
Monats mitgeteilt werden.<br />
Die Meldepflicht entfällt, wenn die rückvergüteten Prämien mit künftigen<br />
Versicherungsprämien aufgerechnet werden.<br />
Die Nachversteuerung erfolgt mit einem einheitlichen <strong>Steuer</strong>satz von 30<br />
Prozent.<br />
Geltendmachung im Arbeitnehmerveranlagungsformular<br />
Sie erhalten vom Versicherungsunternehmen eine Bestätigung über die<br />
Höhe Ihrer eingezahlten Prämien. Diese Bestätigung legen Sie dem Antrag<br />
auf Arbeitnehmerveranlagung aber nicht bei, sondern heben diese 7 Jahre<br />
auf.<br />
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