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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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Beispiel: Sozialplanleistung 11.000 €. Viertelbegünstigung und Vordienstzeitenanrechnung<br />

wurden bereits ausgeschöpft.<br />

Tarifsteuer<br />

(11.000 - 10.000) x 5.750 = 383,33 Tarifsteuer<br />

15.000 - 1 0.000) x 5.750<br />

Die Tarifsteuer ist in unserem Beispiel 383,33 €. Die Hälfte davon 191,67 €.<br />

Der <strong>Steuer</strong> der Sozialplanleistung von 11.000 € beträgt somit 191,67 €.<br />

Bei ArbeitnehmerInnen, die zur Gänze unter das neue Abfertigungsrecht fallen,<br />

dies sind im Wesentlichen ArbeitnehmerInnen deren Dienstverhältnis<br />

nach dem 31. 12. 2002 begonnen hat, kommt die Viertelbegünstigung und<br />

die Möglichkeit der Vordienstzeitenanrechnung nicht zum Tragen. Die Bestimmung,<br />

dass für Sozialplanleistungen bis zu 22.000 € der Hälftesteuersatz<br />

zur Anwendung kommt, bleibt aber in jedem Falle bestehen.<br />

9) Besteuerung von Pensionsabfindungen<br />

Pensionsabfindungen, die auf einer Pensionszusage beruhen, können<br />

begünstigt besteuert werden. Die begünstigte Besteuerung steht allerdings<br />

nur dann zu, wenn die Pensionszusage mindestens 7 Jahre zurückliegt.<br />

Pensionsabfindungen bis 9.900 € sind mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern.<br />

Übersteigt die Pensionsabfindung diesen Betrag, so ist sie nach der<br />

(Monats-) Tabelle zu versteuern.<br />

10) Besteuerung von Kündigungsentschädigungen, Vergleichssummen und<br />

Nachzahlungen in einem Konkursverfahren<br />

Kündigungsentschädigungen, Vergleichssummen und nicht willkürlich verschobene<br />

Nachzahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene<br />

Kalenderjahre sind folgendermaßen zu versteuern:<br />

Es sind vom Bruttobetrag die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Von<br />

diesem Betrag sind nun vier Fünftel steuerpflichtig und ein Fünftel steuerfrei.<br />

Der steuerpflichtige Teil ist gemeinsam mit dem Monatsgehalt/-lohn<br />

nach Tarif zu versteuern. Erfolgen diese Zahlungen nicht mehr neben laufenden<br />

Bezügen des Arbeitgebers, sind sie nach der monatlichen Lohn-<br />

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