Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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ten Wohngebäudes oder von Gebäudeteilen, die Neuanschaffung<br />
von Einrichtungsgegenständen, die Neuanschaffung eines PKW<br />
[begrenzt mit dem Zeitwert], die Neuanschaffung von Kleidung [begrenzt<br />
bis zu einem Höchstausmaß von 2.000 € /Person], Geschirr).<br />
Genaueres zu den Abschreibungen können Sie in der Broschüre „<strong>Steuer</strong>leitfaden<br />
für Hochwasseropfer“ nachlesen.<br />
■ Unterhaltsleistungen für unterhaltsberechtigte Kinder, die sich ständig<br />
im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag<br />
zusteht. Hier können 50 € pro Monat und Kind steuermindernd geltend<br />
gemacht werden. Die Unterhaltsleistungen sind bis zum vollendeten<br />
15. Lebensjahr des Kindes zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird<br />
dieser Betrag nur dann gewährt, wenn durch eine Schulbescheinigung<br />
nachgewiesen werden kann, dass das Kind keine eigenen Einkünfte<br />
hat. Dies jedoch nur höchstens bis zur Volljährigkeit des Kindes.<br />
Krankheitskosten<br />
Kosten, die durch eine Krankheit verursacht werden, wenn eine Erwerbsminderung<br />
von mindestens 25% vorliegt, werden in Form von Pauschalbeträgen<br />
abgegolten. Die Erwerbsminderung muss durch eine amtliche Bescheinigung<br />
der dafür zuständigen Stelle nachgewiesen werden.<br />
Folgende Stellen sind zuständig:<br />
■ Der Landeshauptmann bei Empfängern einer Opferrente.<br />
■ Der Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten und -unfällen bei<br />
ArbeitnehmerInnen.<br />
■ In allen übrigen Fällen, sowie bei Zusammentreffen von Behinderungen<br />
verschiedener Art das örtlich zuständige Bundesamt für Soziales<br />
und Behindertenwesen (Adressen siehe S. 121).<br />
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