Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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2) Vorlageantrag<br />
Wird vom Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung erlassen, so besteht<br />
(innerhalb eines Monats ab Zustellung der Berufungsvorentscheidung) die<br />
Möglichkeit, dagegen eine Vorlage der Berufung an die nächsthöhere Instanz<br />
zu begehren.<br />
Muster<br />
Name<br />
Adresse<br />
<strong>Steuer</strong>nummer<br />
Sozialversicherungsnummer Datum<br />
Finanzamt<br />
Adresse<br />
Antrag auf Vorlage der Berufung vom ....... an die Abgabenbehörde II. Instanz<br />
Ich beantrage innerhalb offener Frist die Vorlage meiner Berufung an die<br />
Abgabenbehörde II. Instanz (und führe ergänzend aus):<br />
Ich wiederhole daher meinen in der Berufung vom .................. gestellten<br />
Antrag, den angefochtenen Bescheid aufzuheben.<br />
Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO:<br />
Ich beantrage die Aussetzung der Einhebung in Höhe des strittigen<br />
Betrages von ............. €.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Gegen den Bescheid des unabhängigen Finanzsenates als Berufungsbehörde<br />
besteht nur mehr die Möglichkeit eine Beschwerde beim Verwaltungs-<br />
oder Verfassungsgerichtshof einzubringen. Die Frist dafür beträgt<br />
sechs Wochen.<br />
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