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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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2) Vorlageantrag<br />

Wird vom Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung erlassen, so besteht<br />

(innerhalb eines Monats ab Zustellung der Berufungsvorentscheidung) die<br />

Möglichkeit, dagegen eine Vorlage der Berufung an die nächsthöhere Instanz<br />

zu begehren.<br />

Muster<br />

Name<br />

Adresse<br />

<strong>Steuer</strong>nummer<br />

Sozialversicherungsnummer Datum<br />

Finanzamt<br />

Adresse<br />

Antrag auf Vorlage der Berufung vom ....... an die Abgabenbehörde II. Instanz<br />

Ich beantrage innerhalb offener Frist die Vorlage meiner Berufung an die<br />

Abgabenbehörde II. Instanz (und führe ergänzend aus):<br />

Ich wiederhole daher meinen in der Berufung vom .................. gestellten<br />

Antrag, den angefochtenen Bescheid aufzuheben.<br />

Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO:<br />

Ich beantrage die Aussetzung der Einhebung in Höhe des strittigen<br />

Betrages von ............. €.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Gegen den Bescheid des unabhängigen Finanzsenates als Berufungsbehörde<br />

besteht nur mehr die Möglichkeit eine Beschwerde beim Verwaltungs-<br />

oder Verfassungsgerichtshof einzubringen. Die Frist dafür beträgt<br />

sechs Wochen.<br />

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