Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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von weniger als 132 € beantragen. Die nun nachfolgend dargestellten typischen<br />
Werbungskosten wirken sich daher nur dann steuermindernd aus,<br />
wenn sie insgesamt mehr als 132 € jährlich betragen.<br />
a) Betriebsratsumlage<br />
Die Betriebsratsumlage wird zwar im Wege der Lohnverrechnung einbehalten,<br />
wirkt sich aber bei der laufenden Abrechnung nicht steuermindernd<br />
aus. Sie kann im Wege der Arbeitnehmerveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt<br />
Berücksichtigung finden. Um die Betriebsratsumlage geltend zu machen,<br />
summieren Sie einfach die Beträge, die monatlich einbehalten wurden,<br />
und tragen diese bei den Werbungskosten ein.<br />
b) Berufskleidung<br />
Es muss sich um berufstypische Arbeitskleidung handeln. Darunter fallen<br />
zum Beispiel:<br />
■ Portiersuniform<br />
■ Schlosseranzug<br />
■ Maleranzug<br />
■ Monteuranzug<br />
■ Arbeitsmantel<br />
■ Sicherheitsschuhe<br />
Keine berufstypische Arbeitskleidung sind aber Hosen, Röcke, Hemden,<br />
Blusen, Sakkos, Anzüge, usw., da diese auch privat nutzbar sind und daher<br />
zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören. Auch wenn der/die Arbeitgeber/in<br />
verlangt, dass am Arbeitsplatz z. B. ein Anzug zu tragen ist, der<br />
vielleicht privat nie angezogen wird, stellen die Ausgaben dafür keine Werbungskosten<br />
dar.<br />
Reinigungskosten für Kleidung können nur dann abgesetzt werden, wenn<br />
die Verschmutzung berufsspezifisch verursacht wurde und ein Fremdbeleg<br />
(Wäschereirechnung) vorliegt.<br />
c) Werkzeuge und Arbeitsmittel<br />
Diese sind absetzbar, soweit sie fast ausschließlich beruflich genutzt werden<br />
und zur Ausübung des Berufes notwendig sind, wie zum Beispiel:<br />
■ Motorsäge bei Forstarbeitern (siehe unter „Werbungskostenpauschalen<br />
für bestimmte Berufsgruppen“)<br />
■ Messer bei Köchen<br />
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