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Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol

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von weniger als 132 € beantragen. Die nun nachfolgend dargestellten typischen<br />

Werbungskosten wirken sich daher nur dann steuermindernd aus,<br />

wenn sie insgesamt mehr als 132 € jährlich betragen.<br />

a) Betriebsratsumlage<br />

Die Betriebsratsumlage wird zwar im Wege der Lohnverrechnung einbehalten,<br />

wirkt sich aber bei der laufenden Abrechnung nicht steuermindernd<br />

aus. Sie kann im Wege der Arbeitnehmerveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt<br />

Berücksichtigung finden. Um die Betriebsratsumlage geltend zu machen,<br />

summieren Sie einfach die Beträge, die monatlich einbehalten wurden,<br />

und tragen diese bei den Werbungskosten ein.<br />

b) Berufskleidung<br />

Es muss sich um berufstypische Arbeitskleidung handeln. Darunter fallen<br />

zum Beispiel:<br />

■ Portiersuniform<br />

■ Schlosseranzug<br />

■ Maleranzug<br />

■ Monteuranzug<br />

■ Arbeitsmantel<br />

■ Sicherheitsschuhe<br />

Keine berufstypische Arbeitskleidung sind aber Hosen, Röcke, Hemden,<br />

Blusen, Sakkos, Anzüge, usw., da diese auch privat nutzbar sind und daher<br />

zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören. Auch wenn der/die Arbeitgeber/in<br />

verlangt, dass am Arbeitsplatz z. B. ein Anzug zu tragen ist, der<br />

vielleicht privat nie angezogen wird, stellen die Ausgaben dafür keine Werbungskosten<br />

dar.<br />

Reinigungskosten für Kleidung können nur dann abgesetzt werden, wenn<br />

die Verschmutzung berufsspezifisch verursacht wurde und ein Fremdbeleg<br />

(Wäschereirechnung) vorliegt.<br />

c) Werkzeuge und Arbeitsmittel<br />

Diese sind absetzbar, soweit sie fast ausschließlich beruflich genutzt werden<br />

und zur Ausübung des Berufes notwendig sind, wie zum Beispiel:<br />

■ Motorsäge bei Forstarbeitern (siehe unter „Werbungskostenpauschalen<br />

für bestimmte Berufsgruppen“)<br />

■ Messer bei Köchen<br />

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