Steuer sparen 2007 (pdf 1,4 mb) - AK - Tirol
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Inlandstagesgelder<br />
Das Taggeld (Diäten) kann nur dann geltend gemacht werden, wenn die beruflich<br />
veranlasste Reise über den örtlichen Nahbereich hinausgeht. Dies ist<br />
von der Arbeitsstätte aus gerechnet ein Umkreis von 25 km. Es können<br />
höchstens 26,40 € pro Tag (24 Stunden) geltend gemacht werden. Die<br />
Dienstreise muss jedoch mindestens drei Stunden dauern. Ab diesem Zeitpunkt<br />
kann für jede angefangene Stunde 1/12 von 26,40 € (= 2,20 € pro<br />
Stunde für maximal 12 Stunden) geltend gemacht werden:<br />
Dauer der Dienstreise von<br />
über 3 Stunden .............................................................................8,80 €<br />
über 4 Stunden ...........................................................................11,00 €<br />
über 5 Stunden ...........................................................................13,20 €<br />
über 6 Stunden ...........................................................................15,40 €<br />
über 7 Stunden ...........................................................................17,60 €<br />
über 8 Stunden ...........................................................................19,80 €<br />
über 9 Stunden ...........................................................................22,00 €<br />
über 10 Stunden ...........................................................................24,20 €<br />
über 11 Stunden ...........................................................................26,40 €<br />
Mittelpunkt der Tätigkeit<br />
(Differenz-)Reisekosten sind nicht absetzbar, wenn ein weiterer Mittelpunkt<br />
der Tätigkeit begründet wird. Dieser wird begründet, wenn sich die Dienstverrichtung<br />
an einem anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend<br />
über einen längeren Zeitraum erstreckt. Von einem längeren Zeitraum ist<br />
auszugehen, wenn ArbeitnehmerInnen an diesem Einsatzort<br />
■ durchgehend tätig werden und die Anfangsphase von 5 Tagen überschritten<br />
wird. Wird dieser Ort innerhalb von 6 Monaten nicht aufgesucht,<br />
beginnt die 5-Tagesregelung neu.<br />
■ regelmäßig wiederkehrend (einmal wöchentlich) tätig werden und die<br />
Anfangsphase von 5 Tagen überschritten wird. Bei einer Unterbrechung<br />
von 6 Monaten beginnt die 5-Tagesregelung neu.<br />
■ wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig werden und eine Anfangsphase<br />
von 15 Tagen überschritten wird. Diese 15-Tagesregelung gilt<br />
pro Kalenderjahr. Das heißt, dass in jedem Kalenderjahr für 15 Tage die<br />
Tagesgelder geltend gemacht werden können.<br />
Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein statischer Dienstort sein, sondern<br />
auch ein Fahrzeug. Ein Fahrzeug (KFZ, Bahn, Bus) bildet den Mittelpunkt<br />
der Tätigkeit, wenn<br />
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